Nebenwohnung und Doppel Haushalt

alexmliguori @, Mittwoch, 25.04.2012 (vor 4376 Tagen)

Ich habe zwei Jahre in Ulm in der selben Wohnung zusammen mit meinem Partner gewohnt; jetzt bin ich auf berufliche Gründe nach München umgezogen, während mein Partner noch in unserer Wohnung in Ulm bleibt. Wenn ich meine Wohnung in München als Hauptwohnung habe und die Wohnung in Ulm, wo mein Partner noch wohnt, als Nebenwohnung habe, dann kann ich in meiner Steuererklärung das Doppel Haushalt erklären und dafür Geld von den Steuern zurück bekommen>

Nebenwohnung und Doppel Haushalt

Alfred @, Mittwoch, 25.04.2012 (vor 4376 Tagen) @ alexmliguori

Weder die melderechtlichen Begriffe „Haupt“ und „Nebenwohnung“ noch die zweitwohnungsteuerrechtlichen Begriffe “Erst-„ und „Zweitwohnung“ stehen in einem ursächlichen Zusammenhang mit der einkommensteuerrechtlichen doppelten Haushaltsführung. Doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt. Bei weiterem Informationsbedarf zur Einkommensteuer an einen Steuerberater o.ä. wenden.

Nebenwohnung und Doppel Haushalt

Rebell @, Mittwoch, 25.04.2012 (vor 4376 Tagen) @ Alfred

» unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt. Bei weiterem Informationsbedarf zur Einkommensteuer an einen Steuerberater o.ä. wenden.

Es ist ganz einfach dort wo die Erstwohnung sich befindet in dessen Bezirk ist die Steuererklärung an das Finanzamt zu richten. Da fängt es schon wieder an mit dem Haken wegen doppelter Haushaltsführung- grundsätzliche Abklärung mit einem Steuerberater ist sinnvoll, das böse Erwachen danach kann teuer kommen!