Zweitwohnsitzsteuererlass in München ?

Mcbane @, Sonntag, 06.05.2012 (vor 4365 Tagen)

Guten Tag zusammen,
wie im Betreff schon beschrieben habe ich eine Frage zur Zweitwohnsitz in München.
Momentan bin ich in einer Ausbildung und habe für eine bessere Anfahrt eine Zweitwohnung in München.
Jetzt kam bei mir natürlich die Zweitwohnsitzstuer und die ist dann doch für einen Azubi ziemlich hoch.
Gibts evtl eine Klausel oder so das ich von der Zweitwohnsitzsteuer befreit werde>

Vielen Dank für die Anworten
Lg Mcbane

Zweitwohnsitzsteuererlass in München ?

Alfred @, Sonntag, 06.05.2012 (vor 4365 Tagen) @ Mcbane

Die Frage, ob Du mit Nebenwohnung in München richtig registriert bist, wäre als Erstes zu stellen.

Unabhängig davon solltest Du prüfen, ob Du unter die bayer. Armutsgrenze fällst. Die liegt bei einem Ledigen bei 25.000 € (Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a des Einkommensteuergesetzes) im vorletzten Jahr vor Entstehen der Steuerpflicht. Wenn Du diese Grenze nicht überschritten hast, wird eine Steuer auf das Innehaben einer Wohnung nicht erhoben. Die Entscheidung dazu setzt einen Antrag voraus, der bis zum Ende des Kalendermonats, der auf das Steuerjahr folgt, gestellt sein muss.

Zweitwohnsitzsteuererlass in München ?

Stevie-B1980 @, Donnerstag, 07.06.2012 (vor 4334 Tagen) @ Alfred

» Unabhängig davon solltest Du prüfen, ob Du unter die bayer. Armutsgrenze
» fällst. Wenn Du diese Grenze nicht
» überschritten hast, wird eine Steuer auf das Innehaben einer Wohnung nicht
» erhoben.

Gibt es eine solche Armutsregelung lediglich in Bayern, oder könnte man da eventuell auch in anderen Bundesländern darunter fallen>
(vorrangig geht es mir um Baden-Württemberg, bzw. Zweitwohnungssteuer in Tübingen)

Zweitwohnsitzsteuererlass in München ?

Alfred @, Donnerstag, 07.06.2012 (vor 4334 Tagen) @ Stevie-B1980

Die Armutsgrenze ist ein bürgerliches Privileg im Freistaat Bayern.