Eltern mieten für Studenten - keine Zweitwohnsitzsteuer

Ignatz @, Donnerstag, 10.05.2012 (vor 4341 Tagen)

Oft verlangen Vermieter bei Studenten ohne eigenes Einkommen eine Bürgschaft der Eltern. Die aktuelle Rechtssprechung besagt dazu allerdings, dass niemand bei der Miete von Wohnraum höher als drei Nettokaltmieten bürgen darf (Übersicherung). Insofern ist bei Leistung einer Kaution die Bürgschaft "wertlos". Daher verlangen viele Vermieter mittlerweile, dass Eltern für Ihre Kinder in Ausbildung als Mieter auftreten.
Link: http://www.vermieter-ratgeber.de/sicherheitsleistungen-mietkaution-und-elternb%C3%BCrgs...

Nun stellt sich die Frage, ob die Eltern in so einem Fall als Mieter ggf. Zweitwohnsitzsteuer zahlen müssen>!
Laut telefonischer Auskunft beim Finanzamt in Hamburg nicht, wenn man belegen kann, dass man die Wohnung für die Kinder mietet und diese sich mit erstem Wohnsitz in hier z.B. Hamburg anmelden.

Ich war gerade mit diesem Problem konfrontiert und konnte es abschließend klären. Ich hoffe, es ist hilfreich.

mfg Ignatz

Eltern mieten für Studenten - keine Zweitwohnsitzsteuer

Alfred @, Donnerstag, 10.05.2012 (vor 4341 Tagen) @ Ignatz

Es ist hilfreich, bedarf aber einer Ergänzung: In Hamburg ist nur der zweitwohnungsteuerpflichtig, der mit Nebenwohnung registriert ist und diese im aufwandsteuerrechtlichen Sinn innehat. Ob jemand Mieter oder Eigentümer einer Wohnung ist, spielt demgegenüber eine vernachlässigbare Rolle.
In so einem Fall:
Ist das Kind mit Nebenwohnung registriert, wird es vermutlich zur ZWSt herangezogen werden.

Eltern mieten für Studenten - keine Zweitwohnsitzsteuer

Rebell @, Donnerstag, 10.05.2012 (vor 4341 Tagen) @ Alfred

» Ist das Kind mit Nebenwohnung registriert, wird es vermutlich zur ZWSt herangezogen werden.

Aha - Alfred, da ist wohl Dir mal ein Trugschluss gelungen wegen oberflächlichem Lesen entgangen, denn es heisst ja von der Zwst. befreit wenn die Kinder sich mit Erstwohnsitz anmelden!

Trotzdem ist diese gesetzliche Regelung nicht akzeptabel, die üble Ungerechtigkeit liegt darin, dass damit viele Kommunen welche die Zweitwohnungssteuer wie Piraten erheben, hiermit zu ungerechten Einnahmen gelangen. Im Klartext wird es als Einwohnerveredelung kritisch betrachtet als unfaires Abjagen von Bürgern zum Zwecke höheren Finanzausgleich zu erreichen.
der Gesetzgeber müsste aufgefordert werden für mehr Gerechtigkeit zu sorgen und nicht nur über das Meldegesetz die "Gäste" - Studenten sind somit auch Gäste in einer Stadt-
zu behandeln wie Freiwild das man zur Ummeldung zwingen will.

Das Ende der Zweitwohnungsteuer wäre ganz einfach erreicht, wenn ein Bürger mit Zweitwohnsitz gleichwertig mit den Erstwohnsitzbürger gleichgestellt würden! Dies wäre im Rahmen des bundesweit neu zu deffinierenden kommunalen Finanzausgleich eine saubere Lösung!!

Eltern mieten für Studenten - keine Zweitwohnsitzsteuer

Alfred @, Donnerstag, 10.05.2012 (vor 4341 Tagen) @ Rebell

» ... da ist wohl Dir mal ein Trugschluss gelungen wegen
» oberflächlichem Lesen entgangen ...
Wenn hier einer oberflächlich (nicht nur) liest, bist Du es.

» Das Ende der Zweitwohnungsteuer wäre ganz einfach erreicht, wenn ein Bürger mit Zweitwohnsitz gleichwertig mit den Erstwohnsitzbürger ...
Hier unterläuft wohl Dir ein Trugschluss. Die Zulässigkeit der ZWSt ist unabhängig vom kommunalen Finanzausgleich und bleibt für die Kommunen eine zusätzliche Einnahmequelle. Das dürfte insbesondere für die „Tourismus-Kommunen“ gelten. Was wegfällt ist allenfalls das dumme Gelaber von der Rechtfertigung der ZWSt wegen „bereitgestellter aber genutzter (oder nicht genutzter) und nicht bezahlter Infrastruktur“.
Sinnvoll gegen die Zweitwohnungsteuer wäre vielleicht deren vollständige Verrechnung mit dem kommunalen Finanzausgleich.

Eltern mieten für Studenten - keine Zweitwohnsitzsteuer

Rebell @, Donnerstag, 10.05.2012 (vor 4341 Tagen) @ Alfred

Was wegfällt ist allenfalls das dumme Gelaber
» von der Rechtfertigung der ZWSt wegen „bereitgestellter aber genutzter (oder nicht genutzter) und nicht bezahlter Infrastruktur“. Sinnvoll gegen die Zweitwohnungsteuer wäre vielleicht deren vollständige Verrechnung mit dem kommunalen Finanzausgleich.

Dazu haben sich schon seit Jahren Finanz- Rechtsexperten passend geäußert, dem Gesetzgeber ist dies auch hinreichend bekannt, es fehlt nur noch an der Umsetzung.
Wenn in den Parlamenten weniger Neidhammel von den Wählern platziert würden, kämen solche Argumente auch zum Erfolg: hier seien die Zitate erwähnt:

Zitate von Steinrücken/Jaenichen, KStZ 2003/207(210ff):

Auch wenn alle bayerischen Gemeinden eine Zweitwohnungssteuer erheben würden, würden das Problem der Wohnsitzverlagerungen und die daran gekoppelten Auswirkungen im Finanzausgleich nicht vollständig beseitigt. Der Zweitwohnungsbesitzer wird in aller Regel seinen Zweitwohnsitz dort begründen, wo der Steuersatz und / oder die Bemessungsgrundlage für ihn günstiger ist. Dieser durch die Zweitwohnungssteuer ausgelöste Wettbewerb um die Hauptwohnsitze würde erst ein Ende finden, wenn sich die Einnahmen aus der Zweitwohnungsbesteuerung und die Zuweisungen des kommunalen Finanzausgleichs entsprächen. Der Wohnsitzstatus des Bürgers wäre dann aus kommunalfinanzrechtlicher Sicht unerheblich geworden, denn ein Bürger mit Hauptwohnsitz verschaffte der Kommune die gleichen Einnahmen wie ein Bürger mit Zweitwohnsitz. Es wäre dann aber auch zu überlegen, auf die Zweitwohnungssteuer zu verzichten und die Infrastrukturbenutzung durch Zweitwohnungsbesitzer zum Gegenstand des kommunalen Finanzausgleichs zu machen.

Lasst uns hoffen, dass mal wieder die Bayern denn mit ihrem reformwilligen Finanzminister Dr. Markus Söder für das Jahr hat er sich schon bekannt "2013 gibt es einen Steuer-Wahlkampf", ihre Vorbildfunktion in Form von Bürgernähe einen Fortschritt erreichen. Von den Nordlichtern, die mit dem Geld nicht umgehen können, darf niemand einen Hoffnungsschimmer hegen, ganz im Gegenteil, überall wo in einer Partei nur noch"Sozialbegriffe" im Vordergund verankert sind gibts außer Schuldenmachen und Steuern erhöhen keine weiteren Entwicklungen für die Zukunft!

Alle diese Chaoten möchten von den Erfolgen der Anderen profitieren in Form von Finanz- Länderausgleich, Deutschland hat auch Länderregierungen wie griechische Europachaoten- das zeigt das jüngste Wahlergebnis deutlich!

Eltern mieten für Studenten - keine Zweitwohnsitzsteuer

Alfred @, Donnerstag, 10.05.2012 (vor 4341 Tagen) @ Rebell

» Zitate von Steinrücken/Jaenichen, KStZ 2003/207(210ff)...
Das alles ändert nichts daran, dass es keine rechtliche Koppelung der Zweitwohnungsteuer an den kommunalen Finanzausgleich (und umgekehrt) gibt.

Eltern mieten für Studenten - keine Zweitwohnsitzsteuer

Ignatz @, Dienstag, 22.05.2012 (vor 4329 Tagen) @ Alfred

» » Zitate von Steinrücken/Jaenichen, KStZ 2003/207(210ff)...
» Das alles ändert nichts daran, dass es keine rechtliche Koppelung der
» Zweitwohnungsteuer an den kommunalen Finanzausgleich (und umgekehrt) gibt.

Also ich muss schon sagen - ich stelle hier eine gut recherchierte Info ein - und schon streiten sich die Leute.:-D
also Rebell hat recht - Alfred hat zu schnell geschossen und nicht genau gelesen (Studenten = Erstwohnsitz). Alfreds Antworten bewerte ich als klassische Retourkutschen. Also bitte - jeder macht Fehler - ich auch - ist keine Schande.

Weswegen ich das Ganze eingestellt habe> Weil eine telefonische Nachfrage beim Finanzamt ALLES klären konnte und ein Steuerberater FALSCHE Auskunft erteilt hat. Man kann für oder gegen Zweitwohnsitzsteuer sein (ich = absolut dagegen!). Aber das Wichtigste bleibt die richtige Information. Hier wollte ich jedenfalls meinen - wie ich meine gut recherchierten - Beitrag - auch anderen zugute kommen lassen. Hätte mich ohne mühsam recherchierte Infos über so etwas gefreut! Bussi Ignatz

Eltern mieten für Studenten - keine Zweitwohnsitzsteuer

Alfred @, Mittwoch, 23.05.2012 (vor 4328 Tagen) @ Ignatz

Warum Du meinen Beitrag vom 10.05. 10:00 als „klassische Retourkutsche“ einordnest, ist mir unerklärlich.

Wie ein Student am Studienort melderechtlich zu registrieren ist, hängt allein von seinen Wohnverhältnissen ab.