Lebenspartner: wechselseitiger Zweitwohnsitz

crissie @, Freitag, 24.08.2012 (vor 4256 Tagen)

Für folgendes Standard-Problem bisher keine Klärung gefunden:

Frau und Mann leben in Partnerschaft, sie in ihrer Eigentumswohnung, er
in seinem eigenen Haus (beides in Berlin). Sie halten sich beide mal da
und mal dort auf. Es gibt Gründe (gemeinsame Versicherungen u.a.), ein- oder
beidseitig beim Partner einen Zweitwohnsitz anzumelden.

Kann doch wohl nicht steuerpflichtig sein, denn keiner leistet sich den
Luxus einer e i g e n e n zweiten Wohnung!

Lebenspartner: wechselseitiger Zweitwohnsitz

Alfred @, Freitag, 24.08.2012 (vor 4256 Tagen) @ crissie

» ein- oder beidseitig beim Partner einen Zweitwohnsitz anzumelden.
Gemeint ist hier wohl: Nebenwohnung

» Kann doch wohl nicht steuerpflichtig sein, denn keiner leistet sich den Luxus einer e i g e n e n zweiten Wohnung!
Ein Student, der ZWSt zahlt, leistet sich auch keinen Luxus einer e i g e n e n zweiten Wohnung. Aber in dem geschilderten Fall fällt keine ZWSt an (muss man ggf. dem Finanzamt klar machen)

Lebenspartner: wechselseitiger Zweitwohnsitz

AndreasR, Donnerstag, 11.07.2013 (vor 3934 Tagen) @ Alfred

Lieber Alfred,

da meine Partnerin und ich momentan in der gleichen Situation (ebenfalls in Berlin) sind: wie lautet die Begründung dafür, dass in diesem Fall keine Zwst fällig ist? Worauf kann ich mich da berufen?

Vielen Dank für Deine Hilfe!

Gruß
Andreas

Lebenspartner: wechselseitiger Zweitwohnsitz

Alfred @, Sonntag, 14.07.2013 (vor 3931 Tagen) @ AndreasR

Steuerpflichtig ist in Berlin der Inhaber einer Nebenwohnung.
Üblicherweise ist bei der von Dir beschriebenen Konstellation der jeweils mit Nebenwohnung Registrierte nicht Inhaber der Nebenwohnung. Ihm wird nur eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit geboten. Wenn das bei euch so ist, fällt keine ZWSt an.

Lebenspartner: wechselseitiger Zweitwohnsitz

AndreasR, Freitag, 26.07.2013 (vor 3919 Tagen) @ Alfred

Ganz herzlichen Dank für die Information! Schönes Wochenende!