ZWSt in Essen

LiKo1 @, Sonntag, 15.01.2006 (vor 6669 Tagen)

Ich wohne in Bochum, habe ein Reisemobil in Essen am Baldeneysee stehen. Soll nun ZWSt bezahlen.
Verordnung der Stadt Essen vom 23.03.2003
Benachrichtigung zum Formular ausfüllen im November 2005.
Soll rückwirkend zum 1.1.2003 zahlen.
Frage :Ist das Rechtens >>
Bin mit dem Mobil in 2003 110 Tage unterwegs gewesen.
In 2004 148 Tage und in 2005 207 Tage
Kann man deshalb eigentlich von einer Zweitwohnung sprechen >> Ein KFZ das am Straßenverkehr teilnimmt >>
Oder hat schon mal jemand eine Zweitwohnung über bundesdeutsche Straßen fahren gesehen >>

Ich würde mich sehr freuen, wenn ich einige hilfreiche Antworten erhalten würde.

K.K.

ZWSt in Essen

René ⌂ @, Sonntag, 15.01.2006 (vor 6669 Tagen) @ LiKo1

Aus eurer Satzung:

» Als Wohnung gelten auch alle Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen, die zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfes auf einem eigenen oder fremden Grundstück für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum abgestellt werden. Als vorübergehend gilt dabei ein Zeitraum von weniger als drei Monaten.

Die Definition dürfte auf dich wohl zutreffen. Allerdings dürfte der Nachweis über die anwesenden Tage schwer sein.