Zweitwohnsitz in Berlin....

kellimette @, Freitag, 01.12.2006 (vor 6346 Tagen)

Hallo,
ich bin als "Hauptwohnsitz" bei meinen Eltern (S.-H.)gemeldet und arbeite in Berlin. Bei meinen Eltern ist mein Lebensmittelpunkt und dort ist auch mein soziales Umfeld.Nun habe ich mir hier in Berlin eine eigene Wohnung genommen......bisher bin ich jedes Wochenende nach Hause gefahren.
Wie gesagt, bei meinen Eltern habe ich nur mein Zimmer und mehr nicht.
Als letzte Steuererklärung habe ich anstelle von Heimfahrten die Fahrt zur Arbeit abgerechnet.

Was soll ich nun machen > Berlin als Zweitwohnsitz >
Wie kann ich die Heimfahrten dann geltend machen >

Danke für einen Tipp und Gruß
kellimette

Zweitwohnsitz in Berlin....

Christian @, Freitag, 01.12.2006 (vor 6346 Tagen) @ kellimette

Hallo Kellimette,

wo Du Deinen Wohnsitz hast, ist für die Zweitwohnungsteuer und für das Melderecht ziemlich unerheblich. Was die alleinige Wohnung/Haupt-/Nebenwohnung angeht, ist ausschließlich das Melderecht maßgeblich.

In Berlin musst Du Dich mit Hauptwohnung melden, wenn Du Dich zeitlich betrachtet dort vorwiegend aufhältst. Hältst Du Dich vorwiegend am Wohnort Deiner Eltern auf, ist die Berliner Wohnung Deine Nebenwohnung. So wie Du schreibst
- Arbeiten in Berlin
- Wochenenden zu Hause
ist bei einer 5-Tage-Woche in Berlin Deine Hauptwohnung - mit allen Konsequenzen. „Lebensmittelpunkt und soziales Umfeld“ spielen dann keine Rolle.

Bezüglich der einkommensteuerrechtlichen Fragen (Heimfahrten, doppelte Haushaltsführung usw.): Für eine verbindliche Antwort bin ich nicht trittsicher genug. Deine melderechtlichen Verhältnisse spielen m.E. zwar eine Rolle, aber nicht die einzige. Für konkrete Auskünfte/Antworten bitte an das Finanzamt am Ort der Hauptwohnung, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.

Noch Fragen>

Gruß

Zweitwohnsitz in Berlin....

kellimette @, Freitag, 01.12.2006 (vor 6346 Tagen) @ Christian

vielen Dank für die Info....ich merke schon, leider muss ich mein Auto wohl "teurer" versichern und ich hätte irgendwie auch keine Ahnung, wie ich weiter verfahren sollte.
Zimmer der Eltern als Zweitwohnsitz >>> Gilt dann ein Zimmer überhaupt wieder als Wohnsitz >>> Kann ich Fahrten ín die Heimat dann überhaupt geltend machen > Das Auto kann man dann doch nicht auf den Zweitwohnsitz versichern >>>

Vielen Dank noch einmal für Tipps

Gruß
kellimette

» Hallo Kellimette,
»
» wo Du Deinen Wohnsitz hast, ist für die Zweitwohnungsteuer und für das
» Melderecht ziemlich unerheblich. Was die alleinige
» Wohnung/Haupt-/Nebenwohnung angeht, ist ausschließlich das Melderecht
» maßgeblich.
»
» In Berlin musst Du Dich mit Hauptwohnung melden, wenn Du Dich zeitlich
» betrachtet dort vorwiegend aufhältst. Hältst Du Dich vorwiegend am Wohnort
» Deiner Eltern auf, ist die Berliner Wohnung Deine Nebenwohnung. So wie Du
» schreibst
» - Arbeiten in Berlin
» - Wochenenden zu Hause
» ist bei einer 5-Tage-Woche in Berlin Deine Hauptwohnung - mit allen
» Konsequenzen. „Lebensmittelpunkt und soziales Umfeld“ spielen dann keine
» Rolle.
»
» Bezüglich der einkommensteuerrechtlichen Fragen (Heimfahrten, doppelte
» Haushaltsführung usw.): Für eine verbindliche Antwort bin ich nicht
» trittsicher genug. Deine melderechtlichen Verhältnisse spielen m.E. zwar
» eine Rolle, aber nicht die einzige. Für konkrete Auskünfte/Antworten bitte
» an das Finanzamt am Ort der Hauptwohnung, einen Steuerberater oder einen
» Lohnsteuerhilfeverein wenden.
»
» Noch Fragen>
»
» Gruß

Zweitwohnsitz in Berlin....

Christian @, Freitag, 01.12.2006 (vor 6346 Tagen) @ kellimette

Hallo Kellimette

das Auto, daher weht also der Wind.

Aber: Was für Dein Auto gilt, gilt nicht unbedingt für Dich - und umgekehrt.

Beispiel:
Wenn Du gelegentlich von S-H nach Berlin (und zurück) mit der Bahn oder als Mitfahrer fährst, könnte es leicht sein, dass Dein Auto sich vorwiegend in SH „aufhält“ und dann wäre sein Standort doch in S-H. Das setzt allerdings voraus, dass Du dort mit Nebenwohnung gemeldet bist; sonst klingt das Ganze auch nicht plausibel. Rechne mal nach, vielleicht geht es - billig in S-H versichert, im teuren und ach so armen Berlin die Straßen nutzen. Legal wäre es jedenfalls, auch wenn viele es so machen:-D .

Das Herumhacken auf dem „Wohnsitz“ und dem Melderecht betreibe ich doch nicht aus Jux und Dollerei. Welcher Ort Dein Wohnsitz ist, kannst Du nach anderen Kriterien entscheiden als sie für die melderechtliche Haupt- und Nebenwohnung gelten. So lange Du bei Deinen Eltern mit Nebenwohnsitz gemeldet bleibst, kannst Du m.E. diesen Ort immer als Deinen Wohnsitz bezeichnen (zumindest bis Du ihn rechtsgültig aufgibst - frage mich bitte nicht, wie man das macht, ich ahne es zwar, weiß es aber nicht genau, steht auch nirgends). In Berlin hast Du zwar eine Wohnung inne, aber die willst Du doch nicht auf Dauer beibehalten und nutzen, oder> Dann wäre Berlin für Dich u.U. überhaupt keinen „Wohnsitz“ und Du hast nur einen, Deinen Heimatort in S-H.

Wenn Dich das Fell juckt und Du mit der Verwaltung Ärger haben willst (vielleicht, nicht zwingend), kannst Du noch einen draufsetzen und behaupten:
- melderechtliche Hauptwohnung in Berlin + Zweitwohnsitz ist Berlin
- Nebenwohnung in S-H (Heimatort) + Erstwohnsitz ist Heimatort.
Wie gefällt Dir das> Musst Du dann nur noch begründen können - geht aber. Bezüglich der Einkommensteuer hilft das vielleicht auch weiter. Lässt sich eventuell sogar mit Erfolg vor Gericht einklagen, wenn es überhaupt so weit kommt.

Kleiner Tipp noch: Denke an die Hausratversicherung - die Deiner Eltern gilt auf keinen Fall für die Wohnung in Berlin. Wenn denn eine nötig ist …

Noch Fragen>

Gruß

Zweitwohnsitz in Berlin....

kellimette @, Freitag, 01.12.2006 (vor 6346 Tagen) @ Christian

o.k. dann mal ´raus mit der Wahrheit.
Ich bin vor 2 Jahren zu meinem Freund nach Berlin gezogen. Tauchte dort auch nicht im Mietvertrag auf, ergo konnte ich mich auch nicht in Berlin anmelden.
Darauf habe ich dann meinen Perso auf die Anschrift meiner Eltern ausstellen lassen.Als Hauptwohnsitz also.
Das Auto läuft demnach auch über diese Adresse des Wohnsitzes.
Da ich am Anfang regelmäßig nach Hause gefahren bin, konnte ich diese Fahrten ja auch als Heimfahrten abrechnen.Für das Jahr 2005 galt es ja schon nicht mehr. Da konnte ich ja nur diese Strecke ( 300km ) als Fahrt zur Arbeit abrechnen Lohnt sich auf jeden Fall aber im Portemonnaie. Ebenso mit der KFZ-Versicherung.
Nun habe ich mich von meinem Freund getrennt und habe eine eigene Wohnung. Das ist das Problem. Mietvertrag ist natürlich zwischen meinem Heimatort und einer Verwaltung in Berlin ausgestellt.
Nun muß ich mich ja innerhalb 1 Woche in Berlin beim Meldeamt melden und nun kamen mir die ganzen Überlegungen.
1. Auto wird um 130 ,-€ im Jahr teurer 2. Fahrten können nicht mehr abgesetzt werden

Daher weht der Wind......

Gruß
kellimette

» Hallo Kellimette
»
» das Auto, daher weht also der Wind.
»
» Aber: Was für Dein Auto gilt, gilt nicht unbedingt für Dich - und
» umgekehrt.
»
» Beispiel:
» Wenn Du gelegentlich von S-H nach Berlin (und zurück) mit der Bahn oder
» als Mitfahrer fährst, könnte es leicht sein, dass Dein Auto sich
» vorwiegend in SH „aufhält“ und dann wäre sein Standort doch in S-H. Das
» setzt allerdings voraus, dass Du dort mit Nebenwohnung gemeldet bist;
» sonst klingt das Ganze auch nicht plausibel. Rechne mal nach, vielleicht
» geht es - billig in S-H versichert, im teuren und ach so armen Berlin die
» Straßen nutzen. Legal wäre es jedenfalls, auch wenn viele es so machen:-D
» .
»
» Das Herumhacken auf dem „Wohnsitz“ und dem Melderecht betreibe ich doch
» nicht aus Jux und Dollerei. Welcher Ort Dein Wohnsitz ist, kannst Du nach
» anderen Kriterien entscheiden als sie für die melderechtliche Haupt- und
» Nebenwohnung gelten. So lange Du bei Deinen Eltern mit Nebenwohnsitz
» gemeldet bleibst, kannst Du m.E. diesen Ort immer als Deinen Wohnsitz
» bezeichnen (zumindest bis Du ihn rechtsgültig aufgibst - frage mich bitte
» nicht, wie man das macht, ich ahne es zwar, weiß es aber nicht genau,
» steht auch nirgends). In Berlin hast Du zwar eine Wohnung inne, aber die
» willst Du doch nicht auf Dauer beibehalten und nutzen, oder> Dann wäre
» Berlin für Dich u.U. überhaupt keinen „Wohnsitz“ und Du hast nur einen,
» Deinen Heimatort in S-H.
»
» Wenn Dich das Fell juckt und Du mit der Verwaltung Ärger haben willst
» (vielleicht, nicht zwingend), kannst Du noch einen draufsetzen und
» behaupten:
» - melderechtliche Hauptwohnung in Berlin + Zweitwohnsitz ist Berlin
» - Nebenwohnung in S-H (Heimatort) + Erstwohnsitz ist Heimatort.
» Wie gefällt Dir das> Musst Du dann nur noch begründen können - geht aber.
» Bezüglich der Einkommensteuer hilft das vielleicht auch weiter. Lässt sich
» eventuell sogar mit Erfolg vor Gericht einklagen, wenn es überhaupt so weit
» kommt.
»
» Kleiner Tipp noch: Denke an die Hausratversicherung - die Deiner Eltern
» gilt auf keinen Fall für die Wohnung in Berlin. Wenn denn eine nötig ist
» …
»
» Noch Fragen>
»
» Gruß

Zweitwohnsitz in Berlin....

Christian @, Freitag, 01.12.2006 (vor 6346 Tagen) @ kellimette

Hallo Kellimette,
der Mietvertrag hat mit der Anmeldung doch nur so viel zu tun, dass mit der gestzlich vorgeschriebenen Meldung nachweisbar ist, dass eine weitere Person in die Wohnung eingezogen ist/diese nutzt. Eine melderechtliche Anmeldung wäre also erforderlich und möglich gewesen. Aber vergessen wir das mal ganz schnell.

Neue Wohnung: Auf welche Anschrift der Mietvertrag ausgestellt ist, bleibt auch erst mal bedeutungslos - es ist ein Vertrag zwischen Dir und dem Vermieter. Was das Auto angeht: Nachrechnen, Überschlag genügt, und immer bedenken, es ist eine Prognose. Der Standort des Autos ist entscheidend.

Die Frage ist allenfalls:
die Wohnung in Berlin
- als alleinige Wohnung (Wohnsitz dann Berlin) oder
- als Hauptwohnung (mit Nebenwohnung am Heimatort in S-H und sozusagen „freie“ Wohnsitzwahl))
anmelden. Da gibt es keine Alternative. Im Personalausweis wird Berlin stehen.

Die NW in S-H ist unter Umständen nicht erforderlich - wenn Du nur noch zu Besuch zu Deinen Eltern fährst, ist das nach Melderecht jedenfalls nicht meldepflichtig. Behältst Du das Zimmer als Wohnung i.S. des Melderechts bei, ist es eben die Nebenwohnung (das wäre bei der Beibehaltung des Standortes für das Auto allerdings notwendig).

Also: Klären wo das Auto seinen Standort hat und dann in Berlin mit alleiniger oder Hauptwohnung anmelden.

Einkommensteuer: grobe Schätzung von mir - mit NW sind die Chancen besser, ohne NW eher gleich NULL. FA Berlin fragen.

Noch Fragen

Gruß