Haupt- / Zweitwohnsitz falschherum angeben; mögliche Strafe?

arbeitssuchender, Donnerstag, 20.12.2012 (vor 4117 Tagen)

Hallo,

ich lebe zur Zeit in Rheinland-Pfalz. Jetzt habe ich nach längerer Jobsuche nun eine Stelle in Hamburg in Aussicht. Da die Entfernung wohl kaum zum Pendeln geeignet ist :-D werde ich wohl also in Hamburg eine Wohnung benötigen.
Geht man von der Aufenthaltsdauer aus, dann müsste diese dann wohl auch der Hauptwohnsitz werden.
Nun ist es aber so, dass ich aus unterschiedlichen Gründen gerne meinen Hauptwohnsitz in RP belassen möchte und Hamburg lediglich als Zweitwohnsitz anmelden wollen würde. (Unter anderem weiß ich zum Beispiel nicht, ob ich überhaupt die Probezeit bestehe. Ein anderer Grund ist, dass ich mein Wahlrecht in RP nicht verlieren möchte, jedenfalls nicht vor der Bundestagswahl im nächsten Jahr)

Daher wären nun meine beiden Fragen:
1) Ist das bei der Anmeldung in Hamburg irgendwie machbar, dass ich mich dort nur mit Zweitwohnung anmelde, zum Beispiel eben mit der Begründung, dass ich nicht weiß ob es was dauerhaftes ist.
2) Angenommen es ist machbar und irgendwann kommt doch jemand dahinter, dass ich mehr als 50% des Jahres in Hamburg arbeite, also die beiden Wohnsitze verkehrt herum angegeben habe: Was wäre die mögliche Strafe, die ich zu tragen hätte?

Haupt- / Zweitwohnsitz falschherum angeben; mögliche Strafe?

Alfred @, Donnerstag, 20.12.2012 (vor 4117 Tagen) @ arbeitssuchender

Wo und wie Du Deine Wohnsitze wählst, ist hier ohne Belang. Das Meldegesetz kennt nur Neben-, Haupt- und alleinige Wohnungen und gibt die rechtlichen Kriterien vor, wie das Einwohnermeldeamt zu verfahren hat. Die von Dir genannten Gründe spielen dabei keine Rolle, und die Entscheidung liegt auch nicht bei Dir. Wenn es richtig abläuft wird das EMA deswegen die Hamburger Wohnung als Hauptwohnung bestimmen.
Das „was dauerhaftes“ har seine zeitliche Obergrenze bei einem Aufenthalt von bis zu 2 Monaten; Sollte die Probezeit kürzer als 2 Monate sein könnte man mit diesem Argument möglicherweise vorerst von einer melderechtlichen Erfassung absehen (muss dann bei einem längeren Aufenthalt allerdings rückwirkend – maßgeblich ist der Tag des Einzugs in die Wohnung - nachgeholt werden
Falsche Angaben stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mir einer Geldbuße geahndet werden. Über deren Höhe sagt das Hamburger Meldegesetz nichts aus.