Erstwohnsitz Köln, zweit in leipzig muss ich zahlen???

gqman, Freitag, 21.12.2012 (vor 4116 Tagen)

Ich habe meinen erstwohnsitz in Köln bei meinem Vater unter seiner Lebensgefährtin .
und wohne in leipzig in einer wg.
in Köln zahle ich nichts an miete und in leipzig 200 euro.
muss ich da etwas bezahlen?? und wenn ja wie hoch wäre der betrag???

ich bitte um schnelle Antwort.

gruss benjamin

Erstwohnsitz Köln, zweit in leipzig muss ich zahlen???

Alfred @, Freitag, 21.12.2012 (vor 4116 Tagen) @ gqman

Wo Du Deine Wohnsitze hast, ist hier völlig unerheblich. Vorab geht es um das Melderecht und da um die Fragen:
- bist Du
+ volljährig,
+ ledig
- wo hältst Du Dich vorwiegend auf – in Köln oder in Leipzig?

Wenn Du in Leipzig zweitwohnungsteuerpflichtig wärst, fallen jährlich 200,00 EURO an. In Köln würde keine ZWSt anfallen, wenn Du nicht (Mit)Inhaber der väterlichen Wohnung bist,

Erstwohnsitz Köln, zweit in leipzig muss ich zahlen???

gqman, Freitag, 21.12.2012 (vor 4116 Tagen) @ Alfred

ich bin 25 und ledig.
das heisst ich muss 200 euro zahlen?? das ist definitiv so??ß

Erstwohnsitz Köln, zweit in leipzig muss ich zahlen???

Alfred @, Freitag, 21.12.2012 (vor 4116 Tagen) @ gqman

Wenn Du in Leipzig zweitwohnungsteuerpflichtig bist, musst Du 200,-- EURO zahlen.
Ob Du in Leipzig zweitwohnungsteuerpflichtig bist, kann ich nicht beurteilen, da Du die Frage nach dem vorwiegenden Aufenthalt nicht beantwortet hast.

Erstwohnsitz Köln, zweit in leipzig muss ich zahlen???

gqman, Freitag, 21.12.2012 (vor 4116 Tagen) @ Alfred

in leipzig wohne und arbeite ich

Erstwohnsitz Köln, zweit in leipzig muss ich zahlen???

Alfred @, Freitag, 21.12.2012 (vor 4115 Tagen) @ gqman

Dann nehme ich mal an, dass Du Dich zeitlich gesehen vorwiegend in Leipzig aufhältst und die dortige Wohnung somit Deine vorwiegend benutzte Wohnung ist. Wenn Du das nachweisen kannst – z.B. durch den Arbeitsvertrag/Bestätigung des Arbeitgebers wärst Du nicht steuerpflichtig, denn die vorwiegend benutzte Wohnung ist Erstwohnung anzusehen
Melderechtlich ergibt sich für Dich daraus allerdings die Konsequenz, dass es sich bei der Erstwohnung auch um die Hauptwohnung handelt.