Berlin - Brandenburg

emma, Freitag, 15.03.2013 (vor 4082 Tagen)

Hallo,

Ich wohne mit meinem Mann in Berlin und habe soeben meine Ausbildung zur Keramikerin abgeschlossen. Ich benutze eine spezielle Technik des Brennens (Rauchbrand), die nur im Freien stattfinden kann, da dabei viel Rauch entsteht. Daher kann ich meinen Beruf nicht in der Stadt ausüben.

Ich habe aus diesem Grund letzten Sommer ein Häuschen mit Scheune in Brandenburg eine Stunde von Berlin entfernt, gekauft. Jetzt bin ich dabei, meine Werkstatt in der Scheune einzurichten. Dies wird also mein „Beschäftigungsort zum kreativen Arbeiten sein“. Ich werde sicher auch regelmäßig dort übernachten. Manchmal vielleicht auch öfters draußen als in Berlin. Wie oft wird sich erst mit der Zeit heraus finden.

Nun bin ich mir nicht sicher, wie es in diesem Fall mit der Zweitwohnungsteuer aussieht. Ich habe mich auch noch nicht angemeldet, da ich nichts Falsches angeben möchte.

Besten Dank im Voraus für Ihren Rat.

Berlin - Brandenburg

Rebell @, Freitag, 15.03.2013 (vor 4082 Tagen) @ emma

Jetzt bin ich dabei, meine Werkstatt in der Scheune einzurichten. Dies wird also mein „Beschäftigungsort zum kreativen Arbeiten sein“.

Im Regelfall ist vermutlich hierzu eine gewerbliche Tätigkeit zu sehen, diese setzt sodann eine Gewerbeanmeldung voraus, es wird dann wohl auch Berlin der Firmensitz sein ? Es könnte auch eine Betriebsstätte sein und der Firmensitz in Brandenburg. Bitte zur Sicherheit einen Steuerberater fragen!
In der Firma kann jeder schlafen und arbeiten oder beim schlafen arbeiten oder auch beim arbeiten schlafen- damit erledigt sich die Anmeldung als Zweitwohnsitz ?

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emma, Freitag, 15.03.2013 (vor 4082 Tagen) @ Rebell

Nein, ich werde kein Gewerbe anmelden, sondern ich übe eine selbständig künstlerische Tätigkeit aus. Also habe ich auch keinen Firmensitz, aber einen Arbeitsort. Das Atelier wird in der Scheune sein. Es befindet sich aber auf dem Grundstück auch ein Haus, das quasi "privat" benutzt werden kann. Könnte das ein Problem sein?

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Alfred @, Freitag, 15.03.2013 (vor 4082 Tagen) @ emma

Ohne die Satzung zu kennen, lässt sich zur ZWSt nichts Konkretes sagen. Also: In welcher Gemeinde liegt das Atelier.
Melderechtlich ist allein entscheidend, ob eine Wohnung bezogen wird. Wenn Ja, ist eine melderechtliche Registrierung Pflicht.

Berlin - Brandenburg

emma, Samstag, 16.03.2013 (vor 4082 Tagen) @ Alfred

Das Grundstück gehört zur Gemeinde Storkow in Brandenburg.

Wenn ich es richtig verstanden habe, muß ich mich nicht anmelden, solange ich dort nicht wohne. Hier stellt sich allerdings die Frage, was "wohnen" oder "eine Wohnung beziehen" melderechtlich bedeutet. Im Internet habe ich dies gefunden:

Eine Wohnung beziehen heißt in eine Wohnung einziehen, um sie mit einer gewissen Regelmäßigkeit tatsächlich zum Wohnen oder Schlafen persönlich zu benutzen.

Sobald mein Atelier also bezugsfertig ist, muß ich mich anmelden. Dann werde ich es als Arbeitsstätte angeben. Betrifft dies aber dann auch das Haus, was auch auf dem Grundstück steht, oder werden beide "Gebäude" getrennt behandelt?

Berlin - Brandenburg

Alfred @, Dienstag, 19.03.2013 (vor 4079 Tagen) @ emma

Was die melderechtliche Seite angeht, siehst Du das ganz richtig, dass Du Dich für das Atelier melderechtlich registrieren lassen musst. Als nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete dürfte/müsste das mit Nebenwohnung erfolgen.

Zweitwohnungsteuer
Was mir nicht ganz klar wird, ist das „Häuschen“, dass sich neben der Scheune auf dem Grundstück befindet. Ich gehe mal davon aus, dass es so beschaffen ist, dass es als Zweitwohnung im Sinne gelten könnte.

Als Zweitwohnungen im Sinne dieser Satzung gelten Wohnungen, die über
- mindestens 23 m² Wohnfläche und mindestens ein Fenster;
- Strom- oder eine vergleichbare Energieversorgung, Wasserversorgung,Abwasserbeseitigung in vertretbarer Nähe;
- Voraussetzungen zum Kochen und zur zeitweiligen Beheizung
verfügen und damit wenigstens vorübergehend (mindestens 3 Monate) zum Wohnen geeignet sind.

Das gleiche muss ggf. für das Atelier gelten.

Wie soll das Haus denn genutzt werden? Leerstand oder Vermietung? Oder ...?

Wirst Du Dich - rein zeitlich übers Jahr gerechnet - vorwiegend in Storkow oder in Berlin aufhalten?

Zweitwohnungsteuerrechtlich wird es auf jeden Fall zumindest bürokratischen Ärger geben. Ob sich ein Steueranspruch abwehren lässt, hängt von den näheren Umständen der Nutzung, der Sichtweise der Verwaltung und des zuständigen Gerichts ab.

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emma, Donnerstag, 21.03.2013 (vor 4077 Tagen) @ Alfred

Das Atelier in der Scheune wird ja nur eine Werkstatt, in der man nicht wohnen kann, aber das Haus (beide sind auf dem gleichen Grundstück) würde sicher als Zweitwohnung gelten können, da es alle Voraussetzungen erfüllt. Zeitweise werde ich sicher 1-2 Nächte im Haus übernachten. Trotzdem wollte ich die Adresse nur als Betriebsstätte angeben, da ich es nur für den Zweck der Ausübung meiner künstlerischen Tätigkeit angeschafft habe.

Unser Lebensmittelpunkt bleibt weiterhin Berlin, auch wenn ich zeitweise mehr Zeit dort als in Berlin verbringen könnte.

Ich sehe, daß es gar nicht so einfach sein wird. Aber ich habe jetzt besser verstanden, worauf es ankommt. Danke für die Auskunft.

Berlin - Brandenburg

Alfred @, Donnerstag, 21.03.2013 (vor 4077 Tagen) @ emma

So wie das klingt, kann durchaus Zweitwohnungsteuer fällig werden. Nur wenn die Stadt nicht weiß, was sie tut, wirst Du darum herumkommen
Wenn Du in dem Haus 1 bis 2 Nächte pro Woche übernachtest,muss man durchaus davon ausgehen, dass Du dieses Haus zum Wohnen und Schlafen nutzt und im melderechtlichen Sinnbezogen hast. Damit besteht Meldepflicht. Das hat mit der Scheune nichts zu tun.
Zweitwohnungsteuerrechtlich ist der „Lebensmittelpunkt“ bedeutungslos, und melderechtlich nur in Ausnahmefällen von Bedeutung.

nicht dauernd getrennt lebend

Rebell @, Sonntag, 24.03.2013 (vor 4074 Tagen) @ Alfred

. Als nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete dürfte/müsste das mit Nebenwohnung erfolgen.

Gilt eigentlich diese Begrifflichkeit noch in Deutschland, das mit der nicht getrennt oder nicht geschieden lebend überhaupt noch ?

Entweder gültig oder überholt in unserer Zeit?

Dem Zeitgeist entsprechend dürfte diese Diskriminierung außer Kraft gesetzt werden.

Man nehme an unserem vorbildlichen höchsten Staatsoberhaupt* ein Beispiel, dort fällt noch mehr zusammen - er ist nicht geschieden lebt getrennt und hat damit wie in den Entwicklungsländern dieser Erde, schon immer bekannt und Rechtens, mehrere Frauen !


*) Bundespresident Gauck

nicht dauernd getrennt lebend

Alfred @, Sonntag, 24.03.2013 (vor 4074 Tagen) @ Rebell

Man nehme an unserem vorbildlichen höchsten Staatsoberhaupt* ein Beispiel, ...

Wenn es ein "höchstes Staatoberhaupt" gibt, wer ist dann unser allerhöchstes Staatsoberhaupt?

Staatsoberhaupt

Gustav @, Sonntag, 24.03.2013 (vor 4073 Tagen) @ Alfred

Wenn es ein "höchstes Staatsoberhaupt" gibt, wer ist dann unser allerhöchstes Staatsoberhaupt?


Ich glaube so eine Frage zu beantworten ist für Schüler in den untersten Schulklassen ( schon in der 'Grundschule) ohne große Intelligenzanforderung doch in unserer Zeit leicht möglich, im Zeitalter wo man alles im PC unter Googl findet?

Vielleicht könnte man auch den Wähler nennen?

Oder müssen wir noch abwarten wie die Beurteilung von Alfred ausfällt?

hohes, höheres und höchstes Staatsoberhaupt

Alfred @, Sonntag, 24.03.2013 (vor 4073 Tagen) @ Gustav

Die Antwort ist wirklich einfach und lässt sich auch ohne Internet finden.

Berlin - Brandenburg

Himbim13 @, Montag, 05.08.2013 (vor 3940 Tagen) @ emma

Sie haben ein Problem mit der Zweitwohnungsteuer?
Lesen Sie Himbim13 vom 04.08.2013. hier im Forum.
Es ist doch Ihre Entscheidung, ob Sie diese Steuer
für berechtigt finden. Wenn nicht! Warum reihen Sie
sich nicht in Reihe derer ein, die gegen diese Steuer
sind.