WG Kiel - Nebenwohnung

Margalit, Mittwoch, 03.07.2013 (vor 3921 Tagen)

hallo allerseits,


meine situation:

ich lebe mit meinem partner (in eheähnlicher gemeinschaft, aber nicht verheiratet) und unserer 3-jährigen tochter in berlin und bin dort mit hauptwohnsitz gemeldet.
ab mitte august beginne ich eine arbeit (schwangerschaftsvertretung) in kiel und beziehe dafür ein möbiliertes zimmer (untermietvertrag mit mietern der wohnung, dh. stehe weder im mietvertrag mit dem vermieter, noch an der klingel. adresse wird dann mit c/o geführt).

zunächst ist der vertrag bis zum 22.12.2013 befristet. sollte meine kollegin in elternzeit gehen, bin ich als vertretung bis ende juni eingeplant.
beim finanzamt berlin habe ich mir bereits einen freibetrag wegen doppelter haushaltsführung eintragen lassen.

folgende fragen:

mein vertrag ist (trotz guter aussicht auf verlängerung) zunächst bis ende dezember befristet. muss ich mich in kiel (gemäß § 18, Absatz 2) dann überhaupt anmelden, wenn diese frist die 6 monate nicht übersteigt?
wie ist das dann mit der zweitwohnsitzsteuer? absetzen könnte ich sie, wird sie automatisch erhoben mit steuererklärung, auch ohne, dass ich eine nebenwohnung angemeldet habe?

kiel möchte vermutlich gerne, dass ich mich mit hauptwohnsitz dort melde. da ich in meiner arbeitszeit die meiste zeit (montag bis freitag) dort verbringe, wäre das theoretisch auch richtig, ich möchte kiel aber nur als nebenwohnung führen, da ich mich nicht (auch nicht rein bürokratisch) von meiner familie trennen lassen möchte, zumal es - egal ob bis dezember oder juni - nur eine befristete stelle ist.

wenn ich mich in diesem jahr nicht melden muss, weil der zeitraum von mitte august bis ende dezember keine 6 monate übersteigt, ich mich dann im januar erst mit zweitwohnsitz melde, müsste das ja eigentlich gehen, weil ich dann ja nur bis ende juni dort arbeite, oder? das sind ja auch nur gerade 6 monate. somit wäre ich immerhin nicht den überwiegenden teil des jahres dort. muss ich mich überhaupt melderechtlich melden???

mit lieben grüße

WG Kiel - Nebenwohnung

Alfred @, Freitag, 05.07.2013 (vor 3920 Tagen) @ Margalit

Erst mal nur zum Melderecht:
Arbeitsbedingt ist Kiel der vorwiegende Aufenthalt. Das ist nicht nur theoretisch sondern auch tatsächlich richtig. Also ist in Kiel die Haupt- und in Berlin die Nebenwohnung. Bis zu einem Aufenthalt von 6 Monaten ist keine Registrierung erforderlich. Bist Du nach Ablauf dieser Frist nicht aus dieser Wohnung ausgezogen, hast Du Dich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Maßgeblich ist dabei der Tag des Einzugs in die Wohnung und nicht der Arbeitsvertrag.

WG Kiel - Nebenwohnung

Himbim13 @, Montag, 05.08.2013 (vor 3889 Tagen) @ Margalit

Sie haben ein Problem mit der Zweitwohnungsteuer?
Lesen Sie Himbim13 vom 04.08.2013. hier im Forum.
Es ist doch Ihre Entscheidung, ob Sie diese Steuer
für berechtigt finden. Wenn nicht! Warum reihen Sie
sich nicht in Reihe derer ein, die gegen diese Steuer
sind.