Verjährung zwst?!

Piet, Mittwoch, 17.07.2013 (vor 3936 Tagen)

Hallo Zusammen,
Habe 2012 für 9Monate einen Zweitwohnsitz in Hamburg angemeldet.
Erstwohnsitz ist ebenfalls hier.
Bislang hat kein Amt eine Steuer erhoben-auch beim LLohnsteuerjahresbescheid nicht
Wie sollte ich mich weiter verhalten?

Verjährung zwst?!

Alfred @, Freitag, 19.07.2013 (vor 3934 Tagen) @ Piet

Also Haupt- und Nebenwohnung in Hamburg. Ob die Nebenwohnung eine Zweitwohnung im Sinne des ZWStGesetzes ist, kann ich nicht beurteilen.

Falls ja, gilt § 8 Abs. 1: „Der Steuerpflichtige hat für jeden Ermittlungszeitraum jeweils bis zum 31. Mai des Jahres, für das die Besteuerungsgrundlagen ermittelt werden, eine Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. .... Ist die Steuerpflicht nach dem 1. Mai eingetreten, läuft die Erklärungsfrist mit dem Ende des auf den Zeitpunkt des Beginns der Steuerpflicht folgenden Monats ab."

Falls nein: Aufforderung des FA abwarten.

Mit der Einkommensteuererklärung hat das nichts zu tun.