Nebenwohnungsteuer in Trier - Achtung Fußfalle

Christian @, Mittwoch, 03.01.2007 (vor 6346 Tagen)

In ihren Desinformationen zur angeblichen Zweitwohnungsteuer antwortet die Stadt Trier auf die Frage: Kann das „ehemalige Kinderzimmer“ in der elterlichen Wohnung der Zweitwohnungssteuerpflicht unterliegen>

„Ja. Solange der Inhaber der „Zweitwohnung“ dort mit Nebenwohnsitz gemeldet ist.“

Diese Antwort ist ein typisches Beispiel von Desinformation und einem Attentat auf die deutsche Sprache (leider nicht strafbar). An dem Satz stimmt sowohl rechtlich wie auch sprachlich fast gar nichts. Unverändert gilt als Voraussetzung für das „Innehaben“ einer Wohnung die rechtliche Verfügungsgewalt über diese - wie schäbig auch immer definierte - Wohnung. Wer diese Verfügungsgewalt nicht hat, ist nicht Inhaber, da kann er gemeldet sein wie er will, und die melderechtlichen Verhältnisse bewirken diesbezüglich überhaupt nichts.

Und schon gar nicht ist jemand mit „Nebenwohnsitz“ gemeldet. Auch das Melderecht in Rheinland-Pfalz kennt den Begriff „Wohnsitz“ nicht - richtig ist hier ausschließlich „Nebenwohnung“.

Auch in Trier ist Steuergegenstand das Innehaben einer Zweitwohnung und nicht das Nutzen einer Nebenwohnung. Und das Innehaben einer Zweitwohnung setzt immer auch das Innehaben einer Erstwohnung voraus. Daran ändert auch keine noch so absurd formulierte Satzung einer Kommune etwas. Man sollte immer bedenken: In so manchem Justizministerium der Länder wird die Gesetzgebungsbefugnis der Kommunen beklagt („… die können mit dieser Befugnis nicht umgehen …“).

Es fällt aber auf, dass in der letzten Zeit die Städte beim Erlass von so genannten „ZWStS“ immer ungenierter auf die Nebenwohnung (und nur noch auf diese) abheben. Fern jeder Realität und in den meisten Fällen überhaupt nicht zulässig, legen sie fest, dass jede Nebenwohnung sei eine Zweitwohnung. Damit werden sie über kurz oder lang vor Gericht hoffentlich gründlich auf die Schnauze fallen. Die Hoffnung dazu ist durchaus berechtigt, denn einige Richter haben schon gemerkt, was da falsch läuft. Man muss nur die richtigen Fragen stellen.

Nebenwohnungsteuer in Trier - Achtung Fußfalle

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 04.01.2007 (vor 6345 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

kann es sein, dass du noch entrüstet bist>

Der babylonische Sprachwirrwarr im Bereich der Zweitwohnungsteuersatzungen, vermischt mit der Begrifflichkeit des Melderechts feiert schon lange fröhliche Urstände. Es wäre längst an der Zeit, dass nicht alle Begriffe durcheinander gemischt werden.

Das würde voraussetzen, dass die Städte hier mal ein bischen mitlesen und vor allem, dass sie sich mit der Thematik intensiver befassen. Man sollte meinen, es wären Juristen am Werk. Alles eine Frage der Zeit>

Nicht verzagen
Gruß Yvonne

Nebenwohnungsteuer in Trier - Achtung Fußfalle

Christian @, Freitag, 05.01.2007 (vor 6344 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Yvonne,
entrüstet> Klar bin ich das immer noch.
Wenn man sich anschaut, was mit der "Zweitwohnung"steuer so alles veranstaltet wird, könnte man fast versucht sein, zu glauben, hier soll um jeden Preis bewiesen werden, dass (Kommunal)politik und Verwaltungshandeln ohne jeglichen Gebrauch des Gehirns möglich seien. Irgendjemand soll mal gesagt haben: „Gesetzgebung und Verwaltungshandeln in Deutschland befinden sich längst auf dem Niveau einer Bananenrepublik“.
Was Babylon angeht: Vermutlich irre ich mich, wenn ich gelegentlich von Desinformation schreibe, denn diese würde bewusstes, zielgerichtetes Handeln beinhalten. Das scheint mir bei manchen Absonderungen der Kommunen zur ZWSt aber völlig zu fehlen. Eher müsste man vielleicht von Gedankenlosigkeit, Dummheit, Trägheit, Faulheit usw. ausgehen. Da hilft „Mitlesen“ auch nicht viel.
Da muss man von Zeit zu Zeit innehalten, um sich selbst klar zu machen, dass es bei der ZWSt eigentlich nur um eine Bagatelle geht.
Gruß