ZWS nachträglich für zwei Jahre? und mehr

DrKNickel @, Samstag, 06.01.2007 (vor 6343 Tagen)

Hallo zusammen,

toll, endlich habe ich ein passendes Forum für mein Anliegen gefunden. :-)

Ich wollte nur mal kurz bei euch nachfragen, ob es rechtens ist, die ZWS nachträglich ür zwei Jahre (2005 und 2006) zu verlangen> Für mich ist das jetzt plus Studiengebühren nämlich ein ganz schöner finanzieller Hammer, so zu Jahresbeginn.

Und noch was:
Kann man irgendwie nachträglich den Zweit zum Erstwohnsitz machen> Wahrscheinlich nicht, aber ich dachte ich frage mal euch Experten.

Vielen Dank für eure Hilfe,

Greets DrKNickel

ZWS nachträglich für zwei Jahre? und mehr

Christian @, Samstag, 06.01.2007 (vor 6343 Tagen) @ DrKNickel

Hallo "DrKNickel",

es ist rechtens, die ZWSt rückwirkend zu verlangen, wenn die Satzung das hergibt - Um zu beurteilen, ob das der Fall ist, müsste ich aber wissen, um welche Stadt es sich handelt.

Ob es überhaupt rechtens ist, die ZWSt von Dir zu verlangen, ist eine andere Frage. Um zu beurteilen, ob das der Fall ist, müsste ich wissen, ob Dir die Haupt- und Nebenwohnung gehören (Eigentum/Miete/Nießbrauch o.ä.). Schon mal darüber nachgedacht, ob Stadtverwaltungen in dieser Frage eventuell notorisch lügen>

» Kann man irgendwie nachträglich den Zweit zum Erstwohnsitz machen>
Die Frage verstehe ich nicht. Wenn man mehrere Wohnsitze hat, kann man eigentlich ziemlich beliebig festlegen, welcher davon der Zweit- und welcher der Erstwohnsitz ist. Wen interessiert das schon>

ZWS nachträglich für zwei Jahre? und mehr

DrKNickel @, Samstag, 06.01.2007 (vor 6343 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

vielen Dank für deine Hilfe, echt toll! Zu deinen Fragen:

1.)
Die Stadt in der ich wohne ist Augsburg.

2.)
Der Erstwohnsitz ist Eigentum meiner Eltern, der Zweitwohnsitz ist zur Miete.


Das ganze kam für mich halt irgendwie überraschend, hatte davon noch nichts gehört, plötzlich Bescheid im Briefkasten. Ich denke ich werde für die Zukunft halt den Zweitwohnsitz ummelden.

Viele liebe Grüße,
DrKNickel :-)

ZWS nachträglich für zwei Jahre? und mehr

Christian @, Samstag, 06.01.2007 (vor 6343 Tagen) @ DrKNickel

Hallo DrKNickel,

» 1.)
» Die Stadt in der ich wohne ist Augsburg.
Die Satzung der Stadt Augsburg ist
- seit 1.1.2005 in Kraft
- keine rechtswirksame Grundlage für die Erhebung einer ZWSt.
Eine Zweitwohnung kann man nur dann „innehaben“ wenn man auch eine Erstwohnung „innehat“. Das entspricht der ständigen Rechtsprechung.
» 2.)
» Der Erstwohnsitz ist Eigentum meiner Eltern, der Zweitwohnsitz ist zur Miete.
Wenn ich das richtig sehe, wohnst Du bei Deinen Eltern (ohne Miete zu zahlen oder eine sonstige vertragliche Grundlage) und bist in A. mit Nebenwohnung in einer gemieteten Wohnung (einem Zimmer>) gemeldet.
Das ist so richtig und entspricht dem Bay. Meldegesetz, wenn Du Dich nicht vorwiegend in A. aufhältst. Die Anmeldung in A. mit Hauptwohnung (oder alleiniger Wohnung) ist hingegen erforderlich und gesetzeskonform, wenn Du Dich vorwiegend in A. aufhältst.
Hinweis: Ein Student, der sich in den Semesterferien und an den vorlesungsfreien Tagen nicht am Studienort aufhält, hat dort üblicherweise seine Nebenwohnung.
Eine Klage gegen die ZWSt wäre bei dieser Fallkonstellation sogar vor dem VG Augsburg erfolgversprechend. Das setzt allerdings einen Widerspruch gegen den Steuerbescheid voraus. Wenn Du dazu Hilfe brauchst - Du kriegst sie.

» Das ganze kam für mich halt irgendwie überraschend, hatte davon noch nichts gehört, plötzlich Bescheid im Briefkasten. Ich denke ich werde für die Zukunft halt den Zweitwohnsitz ummelden.

Das kann so ganz überraschend eigentlich nicht sein, denn vor dem Bescheid müsstest Du eine „Erklärung zu ZWSt der Stadt A.“ abgegeben haben.
Ummelden mit Hauptwohnung in A. ist übrigens genau das, was die Stadt A. mit ihrer obskuren Satzung bezweckt.

Viele Grüße,

ZWS nachträglich für zwei Jahre? und mehr

DrKNickel @, Sonntag, 07.01.2007 (vor 6342 Tagen) @ Christian

Hallo Christian!

Erstmal: Vielen Dank für deine Hilfe! Darf ich fragen warum du hier allen so selbstlos hilfst> Finde ich bemerkenswert, deshalb danke!


» » 2.)
» » Der Erstwohnsitz ist Eigentum meiner Eltern, der Zweitwohnsitz ist zur
» Miete.
» Wenn ich das richtig sehe, wohnst Du bei Deinen Eltern (ohne Miete zu
» zahlen oder eine sonstige vertragliche Grundlage) und bist in A. mit
» Nebenwohnung in einer gemieteten Wohnung (einem Zimmer>) gemeldet.

Ja, ganz genau so ist es. Wohne mit meiner Freundin in einer zwei Zimmer Wohnung..

» Hinweis: Ein Student, der sich in den Semesterferien und an den
» vorlesungsfreien Tagen nicht am Studienort aufhält, hat dort üblicherweise
» seine Nebenwohnung.

Gut, so ist es bei mir.

» Eine Klage gegen die ZWSt wäre bei dieser Fallkonstellation sogar vor dem
» VG Augsburg erfolgversprechend. Das setzt allerdings einen Widerspruch
» gegen den Steuerbescheid voraus. Wenn Du dazu Hilfe brauchst - Du kriegst
» sie.

Das wäre nett, ich weiss nicht wie so ein Widerspruch aussieht. Wie würde den eine Klage in diesem Fall aussehen>

» Ummelden mit Hauptwohnung in A. ist übrigens genau das, was die Stadt A.
» mit ihrer obskuren Satzung bezweckt.

Genau das habe ich mir auch gedacht!

Vielen Dank und viele Grüße,
DrKNickel

ZWS nachträglich für zwei Jahre? und mehr

Christian @, Sonntag, 07.01.2007 (vor 6342 Tagen) @ DrKNickel

Hallo DrKNickel,

» Darf ich fragen warum du hier allen so selbstlos hilfst>
Die Frage ist erlaubt, aber nicht leicht zu beantworten. So ganz genau weiß ich das auch nicht. Aber ich habe auf jeden Fall etwas gegen selbstherrliche, dumm-dreiste Verwaltungen, die es nicht einmal bemerken, wenn sie Schäden verursachen. Und das ist bei Städten wie Augsburg u.v.a. nun Mal der Fall.:-D Wenn man da nicht gegen hält, werden sie noch übermütig. Nur gut erzogene Verwaltungen sind gute Verwaltungen (Indianerhäuptling Hochroter Kopf, 1812).:-)

» … ich weiß nicht wie so ein Widerspruch aussieht. Wie würde denn eine Klage in diesem Fall aussehen>

Wie so ein Widerspruch aussieht, ist eigentlich ziemlich unerheblich - er wird von der Stadt so oder so abschlägig beschieden. Aber der Widerspruch muss sein, sonst kann man nicht vor Gericht ziehen (Teil des Rechtsweges). Wie die klage dann aussieht, hängt auch ein bisschen vom Widerspruchsbescheid der Stadt ab. Wäre deswegen jetzt zu früh.

Ob Du noch Widerspruch einlegen kannst, hängt vom Datum des Steuerbescheids ab. Von wann ist der> Wenn der Steuerbescheid noch nicht älter als vier Wochen ist, geht es noch. Falls Bedarf besteht, kriegst Du von mir ein Muster für den Widerspruchsbescheid.

Gut wäre es, wenn Du Absender und Kassenzeichen (o.ä,) angeben könntest. Schicke dazu ggf. eine Mail direkt an mich, denn das sind schon personenbezogenen Daten, über die Du identifiziert werden kannst. Außerdem ist es einfacher, das Muster per Mail zu übermitteln. Geht über das Umschlag-Symbol unter meinem Namen. Muss aber nicht sein.

Gruß

ZWS nachträglich für zwei Jahre? und mehr

DrKNickel @, Sonntag, 07.01.2007 (vor 6342 Tagen) @ Christian

Sie haben Post :-)

ZWS nachträglich für zwei Jahre? und mehr

Christian @, Sonntag, 07.01.2007 (vor 6342 Tagen) @ DrKNickel

Antwort mit Muster ist raus :-)

ZWS nachträglich für zwei Jahre? und mehr

Matthias Röder @, Samstag, 11.08.2007 (vor 6126 Tagen) @ DrKNickel

» Kann man irgendwie nachträglich den Zweit zum Erstwohnsitz machen>

Hallo,

genau diese - bisher unbeantwortete Frage - interessiert mich auch. Interessant ist nämlich, dass mir die Stadt Augsburg schreibt:

"Bitte beachten Sie, dass wir auch im Falle einer melderechtlichen Korrektur auf die Abgabe Ihrer Steuererklärung nicht verzichten können"

- eine melderechtliche Korrektur scheint es also *irgendwie* zu geben.
Wenn ich also im nachhinein meinen Hauptwohnsitz für die letzten 21 Monate nach Augsburg verlegen kann, hätte ich meinen Kopf auf sehr elegante Weise aus der Schlinge gezogen.

Außerdem interessiert mich, wie es Dir, DrKNickel, ergangen ist, da es bei mir, wie gesagt, auch um Augsburg geht.

Vielen Dank im Voraus
Matthias Röder

ZWS nachträglich für zwei Jahre? und mehr

Christian @, Samstag, 11.08.2007 (vor 6126 Tagen) @ Matthias Röder

Hallo Matthias,
man kann selbstverständlich die Neben- zur Hauptwohnung machen und umgekehrt, wenn die gesetzliche Voraussetzungen stimmen. Ggf. sogar rückwirkend - wenn die Stadt sich darauf einlässt. Das kann man nur ausprobieren. Klappt aber vermutlich nicht über 21 Monate rückwirkend - und wenn doch, würde es bedeuten, dass man damit zugibt, die ganze Zeit falsch gemeldet gewesen zu sein (was eine Ordnungswidrigkeit darstellt - Geldbuße bis EURO 500,-- möglich). Einen „eleganten“ Ausweg wird es nicht geben.
Das mit der Falschmeldung sagt ja auch die Stadt selbst, denn eine „melderechtliche Korrektur“ ist nur möglich, wenn man bisher falsch gemeldet ist. Über eine rückwirkende Ummeldung steht da nichts. Die reiten eiskalt auf der Drohung „Hauptwohnung“ in Augsburg oder Zweitwohnungsteuer. Wobei ihnen die Hauptwohnung lieber ist, denn die bringt der Stadt entschieden mehr Geld
So wie ich das sehe, werden sie die Zweitwohnungsteuer rückwirkend bis zum Tag einer eventuellen Ummeldung kassieren (also für ca. 21 Monate) und danach zufrieden auf die jährliche Kopfprämie aus dem Finanzausgleich warten. Geld, das übrigens Deine bisherige Heimatgemeinde dann nicht mehr bekommt. ob zu Recht oder Unrecht kann ich nicht beiurteilen.
Noch Fragen>
Gruß

ZWS nachträglich für zwei Jahre? und mehr

Matthias Röder @, Samstag, 11.08.2007 (vor 6126 Tagen) @ Christian

» ausprobieren. Klappt aber vermutlich nicht über 21 Monate rückwirkend -
» und wenn doch, würde es bedeuten, dass man damit zugibt, die ganze Zeit
» falsch gemeldet gewesen zu sein (was eine Ordnungswidrigkeit darstellt -
» Geldbuße bis EURO 500,-- möglich).

Ich denke mal, dass sie entweder eine rückwirkende Ummeldung akzeptieren oder einfach weiterhin auf ihrer Forderung bestehen bleiben - letzteres ist natürlich wahrscheinlicher. Das sie mir im Endeffekt eine Ordnungswidrigkeit anhängen, glaube ich jetzt mal nicht.

» Das mit der Falschmeldung sagt ja auch die Stadt selbst, denn eine
» „melderechtliche Korrektur“ ist nur möglich, wenn man bisher falsch
» gemeldet ist. Über eine rückwirkende Ummeldung steht da nichts. Die reiten
» eiskalt auf der Drohung „Hauptwohnung“ in Augsburg oder Zweitwohnungsteuer.

So wie ich das sehe, war ich bisher eindeutig falsch gemeldet. Dass das mein eigenes Verschulden ist, streite ich nicht ab. Aber mal ehrlich: Worauf man alles achten muss, ich schon erstaunlich. Dabei wollte ich doch nur studieren - und zwar nicht Jura.

» Wobei ihnen die Hauptwohnung lieber ist, denn die bringt der Stadt
» entschieden mehr Geld

Nun gut, die können sie ja, rückwirkend haben - wenn das geht.
Inzwischen wohne ich übrigens gar nicht mehr in Augsburg.

» Noch Fragen>

Nun gut, vielleicht noch konkret etwas zu meinem Fall:
Es ist richtig, dass die (einzige) Eigentumswohnung meiner Eltern, seit jeher als mein Hauptwohnsitz eingetragen ist. Dies geschah jedoch lediglich aufgrund meiner mangelnden Kenntnisse im Meldewesen und den ungeahnten Folgen. Und nicht daraus, dass ich mich dort die meiste Zeit aufgehalten habe – wie auch> Ich studiere in Augsburg und habe bei meinen Eltern (andere Stadt) nicht mal mehr mein altes "Kinderzimmer".
Mein tatsächlicher Hauptwohnsitz war also in Augsburg, wo ich mich die meiste Zeit aufhielt und für dessen Miete ich ausschließlich mit Hilfe von BAföG aufkommen konnte. Mit der Wohnung meiner Eltern habe ich indes nichts zu tun (weder vertraglich, noch finanziell) außer das ich an den Wochenenden gelegentlich dort schlief. Doch nicht mal das ist komplett richtig, da ich mich die meiste Zeit freilich bei meiner Freundin aufgehalten habe.

Inzwischen bin ich wieder zurück bei meinen Eltern.

ZWS nachträglich für zwei Jahre? und mehr

Christian @, Samstag, 11.08.2007 (vor 6126 Tagen) @ Matthias Röder

Hallo Matthias,
das mit der Geldbuße halte ich auch nicht für sehr wahrscheinlich - in Berlin hat man z.B. bei allen Bundestagsabgeordneten, die nicht oder falsch gemeldet waren, großzügig darüber hinweg gesehen. Dabei hätte Berlin das Geld gut gebrauchen können - arm wie es ist. Mal probieren und dann sehen, was passiert.

» Inzwischen wohne ich übrigens gar nicht mehr in Augsburg.
Dann beim Ummelden das Abmelden nicht vergessen. Sonst entsteht plötzlich wieder eine Nebenwohnung. :-P

Was die Zweitwohnung angeht, gab es also nie eine (sagt das BVerfG). Nur die Augsburger Satzung bringt das mit dem Segen des Bayer. VGH fertig, aus einem BAföG-Studenten einen wirtschaftliche leistungsfähigen Steuerzahler zu machen. Das muss wohl daran liegen, dass dem noch amtierenden Ministerpräsidenten die Jugend so sehr am Herzen liegt, und er sich als Anwalt der einfachen Leute versteht. :-D
Noch Fragen
Gruß