Beweislast, dass kein Zweitwohnsitz bestand

Tanja, Montag, 19.08.2013 (vor 3919 Tagen)

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich habe folgendes Problem mit der Stadt München. Im Jahre 2010 bin ich von München nach Nürnberg gezogen und habe auch meinen Hauptwohnsitz nach Nürnberg verlegt. Ich hatte keinen Zweitwohnsitz in München. 2013 bin ich zurück nach München gezogen, selbe Adresse wie im Jahre 2010. Jetzt verlangt das Kassen- und Steueramt München einen Nachweis von mir, dass ich in der Zeit von 2010 bis 2013 tatsächlich keinen Zweitwohnsitz in München hatte. Als Nachweis kommen laut Amt z.B. die Kündigungsbestätigung oder das Übergabeprotokoll in Frage. Liegt die Beweislast tatsächlich bei mir?
Der Grund warum ich diesen Nachweis nicht erbringen kann ist der, dass es sich bei dem Wohnsitz in München um das Haus meiner Schwiegereltern handelt in dem ich gemeinsam mit meinem Mann und seinen Eltern gewohnt habe. Natürlich gab es keinen Mietvertrag und auch kein Übergabeprotokoll als ich mit meinem Mann nach Nürnberg gezogen bin. Wie kann ich jetzt den Nachweis erbringen, dass ich tatsächlich keinen Zweitwohnsitz in München habe?

Viele Grüße,
Tanja

Beweislast, dass kein Zweitwohnsitz bestand

Alfred @, Montag, 19.08.2013 (vor 3919 Tagen) @ Tanja

Du warst also von 2010 bis 2013 in Nürnberg mit Haupt- und in München mit Nebenwohnung registriert.
Die Nachweispflicht liegt bei Dir.
Fraglich ist allerdings auch, ob Du die Wohnung überhaupt innehattest.

Beweislast, dass kein Zweitwohnsitz bestand

Tanja, Montag, 19.08.2013 (vor 3919 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

nein, tatsächlich hatte ich meinen Wohnsitz NUR in Nürnberg. In München hatte ich mich abgemeldet und habe die Wohnung dort auch nicht bewohnt, aber,da das Haus meinen Schwiegereltern gehört und ich keinen Mietvertrag abgeschlossen hatte, hatte ich diese Wohnung rechtlich gesehen nie innegehabt. Muss ich dann trotzdem nachweisen bezw. wie kann ich nachweisen, dass ich dort von 2010 bis 2013 nicht gewohnt habe?

Beweislast, dass kein Zweitwohnsitz bestand

Alfred @, Montag, 19.08.2013 (vor 3919 Tagen) @ Tanja

Meine Annahme, dass Du von 2010 bis 2013 in Nürnberg mit Haupt- und in München mit Nebenwohnung registriert warst, ist also falsch. Du warst in Nürnberg mit alleiniger Wohnung registriert. In München warst Du nie mit Nebenwohnung registriert. Richtig so?
Das ändert am Sachverhalt insofern etwas, als die Forderung des Kassen- und Steueramtes unbillig ist. Wollen sie eigentlich eine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer von Dir oder ist die Forderung nach einem „Nachweis“ auf andere Weise an Dich ergangen?

Beweislast, dass kein Zweitwohnsitz bestand

Tanja, Montag, 19.08.2013 (vor 3919 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

im Zeitraum 2010-2013 hatte ich zu keinem Zeitpunkt in München eine Nebenwohnung. Davor war ich im Jahre 2008 für wenige Monate mit ZWS in München an selbiger Adresse und in einer anderen Stadt als Nürnberg mit Hauptwohnsitz gemeldet. Vermutlich will deswegen die Stadt nähere Auskünfte zum Zeitraum 2010-2013. Im Schreiben wird u.a. folgende Formulierung verwendet "Zur Prüfung einer evtl. bestehenden Zweitwohnungsteuerpflicht...".

Viele Grüße,
Tanja

Beweislast, dass keine Zweitwohnung bestand

Alfred @, Dienstag, 20.08.2013 (vor 3918 Tagen) @ Tanja

Die Stadt scheint wohl davon auszugehen, dass Du die Wohnung in München beibehalten hast. Seltsam bleibt die Sache doch. Was mich auch wundert, ist, dass sie Deinen Mann (noch) nicht angeschrieben haben. Zweitwohnungsteuer fällt bei diesem Sachverhalt nicht an.
So wie es klingt, würde ich der Stadt antworten:
„Bei der in Rede stehenden Wohnung handelt es sich um das Haus meiner Schwiegereltern, in dem mir bis 2010 und seit 2013 eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit eingeräumt worden war bzw. ist. Mietverträge, Übernahme-/Übergabeprotokolle bestehen naturgemäß nicht. Wie zudem aus dem Melderegister ersichtlich, war ich im Zeitraum 2010 bis 2013 in Nürnberg mit alleiniger Wohnung registriert und hatte folglich keine zwei (oder) mehr Wohnungen.“
Wenn die Stadt dann noch was will, soll/wird sie fragen.

Beweislast, dass keine Zweitwohnung bestand

Tanja, Dienstag, 20.08.2013 (vor 3918 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

vielen Dank für Deine Hilfe und vor alle für schelle Antworten!

Ich schreibe es so an die Sadt und melde mich dann mit dem Ergebnis, was die Stadt geantwortet hat.

Mein Mann hat wahrscheinlich deshalb keine Post bekommen, weil er nicht so viel umgezogen ist, wie ich. Damals in 2008 hatte nur ich einen ZWS in München.

Viele Grüße
Tanja

Beweislast, dass keine Zweitwohnung bestand

Tanja, Mittwoch, 04.09.2013 (vor 3903 Tagen) @ Tanja

Hallo Alfred, hallo liebe Forumsmitglieder,

wie versprochen melde ich mich zu diesem Thema zurück. Ich selber habe bis heute keine Antwort von der Stadt München bekommen, stattdessen hat das Amt meinen Schwiegervater angeschrieben (Ich frage mich, wie sie auf meinen Schwiegervater kommen und nicht meine Schwiegermutter?!).
Wie erwähnt, gehört das Haus meinen Schwiegereltern zu jeweils 50%. Mein Schwiegervater zog 2001 aus dem Haus aus, die Scheidung erfolgte 2004. Die Besitzverhältnisse änderten sich nicht. Meine Schwiegermutter und mein Mann blieben im Haus und ich zog später ein.
Jetzt behauptet Stadt München, dass mein SV seit der Einführung der ZWSSteuer im Februar 2006 für das Haus in München steuerpflichtig gewesen sei, obwohl er nur in Düsseldorf angemeldet war. Laut Amt besteht eine Steuerpflicht bei rechtlicher und tatsächlicher Verfügungsgewalt sowohl von ihm selbst als auch von den Familienangehörigen. Verstehe ich das richtig, dass mein SV jetzt auf jeden Fall Steuer pflichtig war, oder besteht die Möglichkeit, die Sache anders auszulegen? Tatsächlich hatte meine SV kein Schlüssel vom Haus und hat das Haus zu keinem Zeitpunkt genützt.

Für Eure Hilfe wäre ich wieder sehr dankbar.
Viele Grüße
Tanja

Beweislast, dass keine Zweitwohnung bestand

Alfred @, Donnerstag, 05.09.2013 (vor 3902 Tagen) @ Tanja

Die Münchener machen es sich wie immer recht einfach – Eigentümer ist nicht gleich Inhaber. Ganz offensichtlich ist der Schwiegervater nicht Inhaber der Wohnung, denn er hat weder die tatsächliche Verfügungsgewalt noch die (rechtliche) Verfügungsbefugnis hinsichtlich der Wohnung – die hat er ganz offensichtlich der Schwiegermutter übertragen. Das gilt es den Münchnern klarzumachen. ZWSt darf nicht anfallen.

Beweislast, dass keine Zweitwohnung bestand

Tanja, Freitag, 06.09.2013 (vor 3901 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

vielen Dank erneut für die schnelle Hilfe. sowas hatte ich auch vermutet bzw gehofft. Ich nehmen an, dass als Nachweis für die Übertragung der Verfügungsgewalt eine Kopie der Scheidungsurkunde und die Erklärung meines SVs ausreichend sein wird.

Ich melde mich zurück sobald wir eine Antwort von der Stadt München erhalten haben.

Viele Grüße
Tanja

Beweislast, dass kein Zweitwohnsitz bestand

Himbim13 @, Dienstag, 20.08.2013 (vor 3918 Tagen) @ Tanja

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich habe folgendes Problem mit der Stadt München. Im Jahre 2010 bin ich von München nach Nürnberg gezogen und habe auch meinen Hauptwohnsitz nach Nürnberg verlegt. Ich hatte keinen Zweitwohnsitz in München. 2013 bin ich zurück nach München gezogen, selbe Adresse wie im Jahre 2010. Jetzt verlangt das Kassen- und Steueramt München einen Nachweis von mir, dass ich in der Zeit von 2010 bis 2013 tatsächlich keinen Zweitwohnsitz in München hatte. Als Nachweis kommen laut Amt z.B. die Kündigungsbestätigung oder das Übergabeprotokoll in Frage. Liegt die Beweislast tatsächlich bei mir?
Der Grund warum ich diesen Nachweis nicht erbringen kann ist der, dass es sich bei dem Wohnsitz in München um das Haus meiner Schwiegereltern handelt in dem ich gemeinsam mit meinem Mann und seinen Eltern gewohnt habe. Natürlich gab es keinen Mietvertrag und auch kein Übergabeprotokoll als ich mit meinem Mann nach Nürnberg gezogen bin. Wie kann ich jetzt den Nachweis erbringen, dass ich tatsächlich keinen Zweitwohnsitz in München habe?

Viele Grüße,
Tanja

Sie wenden sich an das Forum mit der Bitte um Hilfe. Sie bräuchten diese Hilfe nicht, wenn es diese Steuer gar nicht geben würde. Wann reift eigentlich der Gedanke bei den Betroffene,
dass die Abschaffung dieser Steuer nur gemeinsam durch die Ächtung der Politiker und deren Partei zum Erfolg führt, die für eine derartige Steuer sind. Es sind in diesem Jahr Wahlen, wer hindert Sie das zu tun, was Sie wollen? Oder wollen Sie diese Steuer? Vielleicht lesen Sie einmal die Beiträge von Bürgern die sich für die Abschaffung dieser Steuer einsetzen und wie sich andere Bürger wehren die von einer ähnlichen kommunalen Abgabe bedroht sind.