Zweitwohnsitzsteuer 10% und Eigentumshaus?

midnightsun, Montag, 09.09.2013 (vor 3874 Tagen)

Hallo ihr Lieben,

ich beginne ab dem 01.Oktober 2013 in Berlin zu studieren. Nun habe ich von Anfang fest geplant dorthin mich ummelden zu lassen. Bei der Recherche habe ich nun aber folgendes herausgefunden:

Berlin - ZWST: 5%
Zarrentin am Schaalsee - ZWST: 10%

NUN HABE ICH FOLGENDE FRAGE:
Nehmen wir an ich lasse mich nach Berlin ummelden (Erstwohnsitz) und richte meinen Zweitwohnsitz bei meinen Eltern ein (habe da ja so gesehen nur ein Zimmer), zahle ich dann dort die vollen Zweitsitzwohnsteuern? Und worauf wird das dann bezogen die 10%, weil meine Eltern das Haus halt besitzen und das deren Eigentum ist. ?

Und was wäre, wenn ich meinen Zweitwohnsitz bei den Eltern komplett streiche, stoppt dann Kindergeldzahlung oder irgendetwas anderes?

Melderecht versus ZWSt

Alfred @, Dienstag, 10.09.2013 (vor 3873 Tagen) @ midnightsun

Die melderechtliche Registrierung ist gesetzlich geregelt und richtet sich nicht nach der Erhebung einer Zweitwohnungsteuer. Mit Wohnsitzen hat das nichts zu tun. Dazu mal auf der Startseite im Menü unter „Hauptwohnung“ nachlesen.

Ob Du in Berlin überhaupt, mit alleiniger Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung zu registrieren sein wirst, kann ich wegen fehlender Angaben nicht beurteilen.
Zur Zweitwohnungsteuer:
Üblicherweise ist ein Kind, das in der Wohnung seiner Eltern lebt, nicht Inhaber der Wohnung. Bei Registrierung mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung in Berlin dürfte daher keine Zweitwohnungsteuer anfallen.

Zweitwohnsitzsteuer 10% und Eigentumshaus?

Himbim13 @, Dienstag, 10.09.2013 (vor 3873 Tagen) @ midnightsun

Zu dieser Steuerwillkür verweise ich auf meine Beiträge aus jüngster Zeit. Es sind Wahlen!
Die, die diese Steuer (kommunale Abgabe) eingeführt haben und nicht bereit sind diese Ausbeutung ihrer Bürger zurück zu nehmen, bitten um unsere Stimme, um weiterhin ihre Pfründe zu sichern.

Ich weiß nicht was Sie wählen und will es auch gar nicht wissen.
Mein Anliegen ist es die Betroffenen darauf hinzuweisen, dass
Die Verantwortung für diese Steuer alleine die Landes- und Kommunalpolitiker tragen. Das heißt, wir als Betroffene haben in einem Jahr in dem diese Politiker um unsere Stimme buhlen die Möglichkeit diesen Herren unsere Abneigung oder Zuneigung zu demonstrieren. Es gibt heute noch genügend Angehörige einer Generation, der vorgeworfen wird „nichts gehört, nichts gesehen und nichts gesagt zu haben“. Wir haben noch diese Möglichkeiten. Warum nutzen die Betroffene Diese nicht?