ZWS in Köln

Anne W., Sonntag, 17.11.2013 (vor 3806 Tagen)

Hallo,

ich habe heute meinen Steuerbescheib zur ZWS in Köln erhalten :-(

Ich wohne nun seit Anfang 2006 zusammen mit meinem Freund in Köln. Wir stehen beide im Mietvertrag. Beruflich bedingt war ich für 13 Monate 2006/2007 in Hamburg und hatte dort eine kleine Wohnung. Diese habe ich rein beruflich 5 Tage die Woche genutzt. Am Wochenende war ich immer in Köln. Bei der Umeldung musste laut Ausage des Meldeamtes in Hamburg auch Hamburg als Hauptwohnsitz eingetragen werden. Köln wurde so zum Zweitwohnsitz. Juli 2013 wurd ich das erste mal angeschrieben, dass ich eine Erklärung zur Zeitwohnsitzsteuer abgeben sollte. Mir war vorher nicht klar, dass Köln eine solche Abgabe erhebt.
Jetzt meine Fragen:
(1)Wie kann ich gegen den Bescheid vorgehen? Brauche ich dazu einen Anwalt? Im Schreiben steht, dass ich dazu Klage beim Verwaltungsgereicht einlegen muss. Gibt es Standardschreiben, mit denen ich das machen kann?
(2)In meiner Einkommenssteuerklärung für den fraglichen Zeitraum habe ich doppelte Haushaltsführung geltend gemacht. Kann die ZWS dabei angegeben werden? Geht so was nachträglich?
(3)Wie kann es sein, dass ich für den fraglichen Zeitraum keine ZWS zahlen müsste, wenn wir damals schon verheiratet gewesen wären (Wir sind mittlerweile verheiratet). Das ist aus meiner Sicht eine unfaire Benachteiligung eheähnlicher Lebensgemeinschaften!

Vielen Dank im Voraus
Viele Grüße

ZWS in Köln

Alfred @, Sonntag, 17.11.2013 (vor 3806 Tagen) @ Anne W.

1. Klage beim Verwaltungsgericht
Der Steuertatbestand scheint erfüllt zu sein.
Ob eine Klage wegen Verjährung erfolgreich sein könnte, weiß ich nicht. Ist m.W. noch nicht probiert worden bzw. im Vorfeld einer gerichtlichen Entscheidung erledigt worden. Ob eine Klage wegen Verfassungswidrigkeit der Satzung vor dem Verwaltungsgericht Köln Erfolg beschieden sein könnte, bezweifle ich. Wenn überhaupt endet das beim BVerwG bzw. BVerfG, und da steht das Ergebnis in den Sternen.
Für die Klage beim VG Köln brauchst Du keinen Anwalt.

2. Geht so was nachträglich?
Nachträglich wäre das ja nicht, die Steuer würde ja erst 2013 bzw. 2014 entrichtet. Probieren kann man es, wie das FA sich zu einer Zweiwohnung stellt, die nicht aus beruflichen Gründen gehalten wird, kann ich nicht abschätzen.

3. Benachteiligung eheähnlicher Lebensgemeinschaften
Man kann nur Gleiches mit Gleichen vergleichen, und eine „eheähnliche Lebensgemeinschaften“ ist nun mal keine Ehe.

ZWS in Köln

Himbim13 @, Montag, 18.11.2013 (vor 3806 Tagen) @ Anne W.

Bei dieser Sachlage ergeben sich drei Wege.
1. Klagen!
In diesem Fall muss Ihnen bewusst sein, dass Sie sich
auf ein Wettrennen zwischen Hase und Igel einlassen. Als Beispiele
kann man sich in diesem Forum nicht nur auf die Handlungsweise
der Städte Köln und Halle zu gemühte ziehen, sondern auf eine
vielzahl anderer Vorgänge in diesem Forum. Sie sollten auch im Auge
behalten das diese Damen und Herren „Volksvertreter“ die
Prozesskosten aus Steuergelder bezahlen und Sie aus der
eigenen Tasche. Zwar sind die Anfangskosten noch erschwinglich,
das ändert sich aber dann, wenn es in die höheren Instanzen geht.

2. Sie Zahlen!

3. Sie reihen sich politisch in die Front der Zweitwohnungsgegner ein,
denn nur durch abfischen der Piranhas bei Landes- und
Kommunalwahlen, kann eventuell eine Änderung erreicht werden.
Nur gemeinsam wird es möglich sein die lügnerischen,
populistischen Forderungen der Politiker, -Notwendigkeit der
Bildung, Flexibilität hinsichtlich des Arbeitsplatzes und Vorsorge
für das Alter- aufzudecken.
Vielleicht machen Sie sich die Mühe meine bereits zu dieser Steuer
erfolgten Beiträge nachzulesen. Das Ergebnis einer gemeinsamen
Haltung kann man zum Beispiel in Sachen Einführung einer
Pferdesteuer sehen.