ZWS Köln rückwirkend

Kölner @, Samstag, 13.01.2007 (vor 6336 Tagen)

Hallo,

würde mich auch sehr über sachkundigen Rat freuen.

Hatte über Jahre meinen ersten Wohnsitz nicht in Köln sondern während des Studiums bei den Eltern. Habe mich hier in Köln mit ZW angemeldet, als dann aber das Thema ZWS aufkam und auch Bekannte einen Bescheid bekamen bin ich davon verschont geblieben, warum auch immer.

Bis 02/06 war ich auch in dieser Wohnung, bin dann bis zum Ende des Jahres nicht in Köln gewesen, wusste allerdings auch nicht, dass man auch einen ZW wieder abmelden muss...

Jetzt wollte ich mich mit dem ersten Wohnsitz in Köln anmelden, da meinte die Dame, ich hätte erst den ZW abmelden müssen, ansonsten hätten Sie gerne vom 01.01.05 bis heute ZWS, mit einem Schreiben meiner ehemaligen Vermieterin allerdings, können man es so machen, dass nur der Zeitraum bis zum damaligen Zeipunkt steuerpflichtig ist.

Meine sehr vereinfachte Frage, wie kann ich vermeiden, dass ich für den damaligen Zeitraum jetzt noch bezahlen muss>

Vielen Dank vorab für jegliche Bemühungen...

ZWS Köln rückwirkend

Christian @, Samstag, 13.01.2007 (vor 6336 Tagen) @ Kölner

Das Angebot mit der ehemaligen Vermieterin ist ja schon mal ganz freundlich. Die rückwirkende Besteuerung ist zulässig.
Wenn während des Studiums wohnhaft mit Hauptwohnung bei den Eltern (ohne jegliche rechtliche Verfügungsbefugnis) gibt es keine Erst- und damit auch keine Zweitwohnung. Sieht Köln mit seiner Satzung anders, da entscheidet die Nebenwohnung. Das ist aber nicht im Einklang mit dem Verfassungsgericht.
Kurz: Die Satzung ist rechtswidrig, was ein Gericht allerdings erst noch förmlich feststellen muss. Die Stadt wird das nicht freiwillig einräumen. Bei richtiger Klageführung verliert die Stadt schon in erster Instanz.

Frage jetzt: Willst Du zahlen oder den Rechtsweg „beschreiten“> Jeweils mit allen Konsequenzen.

ZWS Köln rückwirkend

Kölner @, Samstag, 13.01.2007 (vor 6336 Tagen) @ Christian

Hallo,

danke für die wirklich schnelle Antwort, mir fehlen die Worte, also fast :-)

Klage würde ich gerne vermeiden, da keine Rechtschutz vorhanden und im Moment das Risiko für mich nicht abschätzbar...

Worauf könnte ich mich denn bei einer Stellungnahme ggf. beziehen, Urteile, Aktenzeichen etc...

ZWS Köln rückwirkend

Christian @, Sonntag, 14.01.2007 (vor 6335 Tagen) @ Kölner

Es geht bei Deiner Fallkonstellation vorerst nicht um eine Stellungnahme, sondern wohl erst Mal um das Ausfüllen der „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“. Und daran führt kein Weg vorbei.

In dieser Erklärung kann (sollte) man bei „Steuerpflicht“ die Punkte 5 und 8 („aus folgenden Gründen ankreuzen“) und schreiben:
„weil ich die o.a. Hauptwohnung nie innehatte. Sie ist Hauptwohnung gem. Melderecht und nicht (Haupt-)Erstwohnung im Sinne des Zweitwohnungsteuerrechts.“
Zu den Ziffern 9 bis 35 brauchen/sollten konsequenterweise dann keine Angaben gemacht werden.
Das Ganze kann man dann mit einem Hinweis z.B. auf VG Weimar, zutreffend auch VG Lüneburg oder andere Urteile garnieren. Das ist aber nicht nötig und, wie sich aus dem Text der Erklärung („im Sinne der Zweitwohnungsteuersatzung“) ergibt, den Kölnern völlig Wurst, denn nach ihrer jecken Satzung ist jede Nebenwohnung eine Zweitwohnung. Da können Gerichte entscheiden, was sie wollen, solange nicht „Stadt Köln“ im Urteil steht, prallt das an der Stadtverwaltung ab. Die werden also ungerührt einen Steuerbescheid erstellen. Das kann in diesem Fall (lange>) dauern und ggf. zu Rückfragen führen, weil die Angaben zu 9 bis 35 fehlen.
Was ich hier nicht übersehen kann, ist die Frage zu Ziffer 6, hier: „Küche oder Kochgelegenheit“. Wenn die gefehlt hat/nicht mitbenutzt werden durfte, könnten die Kölner evtl. von sich aus auf die Steuer verzichten. Das müsste aber schon im Mietvertrag stehen/von der Vermieterin bestätigt werden.

Wenn dieser Steuerbescheid dann irgendwann ins Haus flattert, gibt es nur noch zwei Möglichkeiten:
Erstens: Zahlen, auch wenn es pure Abzocke ist und stillhalten.
Zweitens: Sich wehren, weil man nicht bereit ist, Unrecht hinzunehmen.
Beim „Wehren“ ist der Widerspruch dann nur eine Zwischenstation, denn über den muss/darf die Stadt Köln entscheiden. Und die hat den Steuerbescheid ja selbst erlassen und wird ihm deswegen kaum stattgeben. Wäre ja auch zu viel verlangt.
Ein Widerspruch macht deswegen nur Sinn, wenn man bereit ist, dann auch den nächsten Schritt zu tun - und das ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Das Risiko einer Klage kann ich auch nicht abschätzen, denn eine Erfolgsgarantie gibt es vor Gericht nicht. Aber die Chancen sind gut, bei entsprechender Klagebegründung zu gewinnen (siehe Weimar). Und dann, aber auch nur dann, gibt es das Geld zurück. Unendlich werden die Kosten bei einem Streit vor dem Verwaltungsgericht auch nicht, zumal man bis dahin noch nicht einmal unbedingt einen Rechtsanwalt braucht.

Noch Fragen>

Gruß