Lüneburg und Student

pedrossolos @, Dienstag, 16.01.2007 (vor 6333 Tagen)

Lieber Christian,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Gilt das auch für Studenten> und kann ich mich nicht etwa auf das berühmte Lüneburger Urteil stützen>

Gruß,

pedros

Lüneburg und Student

Christian @, Dienstag, 16.01.2007 (vor 6333 Tagen) @ pedrossolos

Hallo Pedros
Studenten sind keine besondere Gruppe, wenn es um eine Aufwandsteuer geht. Aber ich glaube, das ist die nicht die Frage, um die es Dir geht.
Ob Du zweitwohnungsteuerpflichtig bist oder nicht richtet sich danach, ob Du mehr als eine Wohnung innehast, also Mieter oder Eigentümer von mehr als einer Wohnung bist. Hast Du aber nur eine Wohnung (in Lüneburg als Nebenwohnung) uns lebst vorwiegend z.B. bei Deinen Eltern (dort mit Hauptwohnung gemeldet), kannst Du Dich auf das Lüneburger Urteil beziehen. Das trifft dann Deine Lebens- und Wohnverhältnisse genau.
ABER: Die Stadt erkennt dieses Urteil (noch) nicht an, Du musst bei einem Steuerbescheid also Widerspruch einlegen und ggf. selbst vor Gericht ziehen. Dabei kriegst Du hier auch Hilfe.
Trifft das Dein Anliegen in etwa>
Gruß

Lüneburg und Student

pedrossolos @, Dienstag, 16.01.2007 (vor 6333 Tagen) @ Christian

» Hallo Pedros
» Studenten sind keine besondere Gruppe, wenn es um eine Aufwandsteuer geht.
» Aber ich glaube, das ist die nicht die Frage, um die es Dir geht.
» Ob Du zweitwohnungsteuerpflichtig bist oder nicht richtet sich danach, ob
» Du mehr als eine Wohnung innehast, also Mieter oder Eigentümer von mehr
» als einer Wohnung bist. Hast Du aber nur eine Wohnung (in Lüneburg als
» Nebenwohnung) uns lebst vorwiegend z.B. bei Deinen Eltern (dort mit
» Hauptwohnung gemeldet), kannst Du Dich auf das Lüneburger Urteil beziehen.
» Das trifft dann Deine Lebens- und Wohnverhältnisse genau.
» ABER: Die Stadt erkennt dieses Urteil (noch) nicht an, Du musst bei einem
» Steuerbescheid also Widerspruch einlegen und ggf. selbst vor Gericht
» ziehen. Dabei kriegst Du hier auch Hilfe.
» Trifft das Dein Anliegen in etwa>
» Gruß

lieber Christian,
das trifft mein Anliegen sehr genau auf den Kopf ;-)
Wieso ist Lüneburg denn in der Liste der ZWS - Städte nicht gelistet>

und was ist nach meinem Studium>

und kann LG - rückwirkend ZWS von mir verlangen> bspw. in nem halben Jahr sagen: "so, Herr XYZ - Sie zahlen jatzt mal schön für die letzten 2 J nach..."

überlege mich zu verheiraten und hier ein Nebenerwer auszuüben - das geht doch auch - oder>

besser als der Abzocke gerecht zu werden!

;-)

Gruß,
pedros

Lüneburg und Student

Christian @, Dienstag, 16.01.2007 (vor 6333 Tagen) @ pedrossolos

Lieber Pedros,

» Wieso ist Lüneburg denn in der Liste der ZWS - Städte nicht gelistet>
Die Zweitwohnungsteuer ist so gesehen eine Seuche, die sich epidemieartig ausbreitet. Da kann keiner alle Städte in der Liste erfassen - das ist (noch) eine Lebensaufgabe.

» Kann LG - rückwirkend ZWSt von mir verlangen>
Die Lüneburger werden die ZWSt von dem Tag an verlangen, an dem Du Dich in Lüneburg mit Nebenwohnung gemeldet hast - das dürfen sie auch rückwirkend. Vor dem Herrn sind 1000 Jahre wie ein Tag. Da ist ein halbes Jahr für eine ordentliche Verwaltung nichts. Beispiel: Manche Städte haben seit 1.1.2006 die ZWSt und verschicken seit November die ersten Steuerbescheide.

» Überlege mich zu verheiraten und hier ein Nebenerwerb auszuüben - das geht doch auch - oder>
Ein aparter Gedanke. Wäre eine Möglichkeit, aber ich glaube, eine Klage vor dem Verwaltungsgericht - und durch alle - Instanzen wäre kostengünstiger und dauert vielleicht sogar länger, als eine aus solchen Motiven geschlossene Ehe hält. Zum Kostenfaktor gratis eine Lebensweisheit von Konfusius (verwirrter chinesischer Philosoph);-) :
„Eine Frau, die nichts kostet, ist nichts wert.“

Aber im Ernst: Du kannst (und solltest) Dich gegen eine rechtswidrige Zweitwohnungsteuer wehren. Es stimmt, das ist Abzocke pur. Die Lüneburger Satzung ist keine rechtswirksame Grundlage für eine Zweitwohnungsteuer. Das Problem ist nur, die Stadt will es partout nicht glauben wollen und prozessiert auf Kosten des gemeinen Steuerzahlers munter drauf los - das ist legal, aber nicht legitim.

Also, cool bleiben, und wenn Dein Steuerbescheid kommt: Widerspruch einlegen.:-D

Noch Fragen>

Gruß

Lüneburg und Student

emes @, Donnerstag, 18.01.2007 (vor 6332 Tagen) @ Christian

hallo,

habe auch grad meinen steuerbescheid bekommen und will bzw. kann diesen nicht akzeptieren. gerade nachdem ich das urteil aus lüneburg gelesen habe.

sicherlich will die stadt von diesem urteil nichts hören. ich denke, dass sich niemand wirklich mit irgendwelchen widersprüchen auseinandersetzt, egal welches urteil dort zur begründung angeführt wird.

nach meiner meinung müsste nach diesem urteil jedem widerspruch egal in welcher stadt stattgegeben werden. sicherlich hat jedes bundesland und jede stadt wiederum eigene mittel und möglichkeiten mit der zweitwohnsitzsteuer, den widersprüchen und den befreiungen zu verfahren. dennoch leben wir alle nach dem gleich grundgesetz und nach diesem gilt für jeden bürger der gleichbehandlungsgrundsatz (art.3 grundgesetz der BRD).

ich werde auch widerspruch einlegen. so gehts ja wohl nicht!!

viele grüße, martin

Lüneburg und Student

Christian @, Donnerstag, 18.01.2007 (vor 6331 Tagen) @ emes

Hallo martin,
Widerspruch ist der erste Schritt.
Das Lüneburger Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und wird nicht einmal in der Stadt Lüneburg selbst anerkannt. Warum sollten es dann andere Städte tun>
Außerdem: jede Satzung unterscheidet sich (ein bisschen) von der anderen, und das Lüneburger Urteil müsste, selbst wenn es denn rechtskräftig wäre, nicht unbedingt anerkannt werden - eben weil die Satzung anders ist. Fällt auch irgendwie unter das Gleichheitsgebot - man kann nur Gleiches mit Gleichem vergleichen.
Deswegen: der Widerspruch kann ruhig kurz sein, er muss nur in die richtige Richtung zielen. Urteile müssen nicht angeführt werden. Allenfalls - wenn denn zutreffend - lässt sich einfügen „Ihre Satzung entspricht nicht den Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht 1893 für die Errichtung einer Zweitwohnungsteuersatzung gesetzt und seitdem mehrfach bestätigt hat.“ Ändert zwar auch nichts an der Zurückweisung, denn vermutlich stimmt es schon, dass die Städte sich mit den Widersprüchen nicht ernsthaft auseinandersetzen.
Ansonsten: Mit „grundgesetz der BRD“ ist wohl „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ gemeint>
Noch Fragen>
Gruß