"Erfolg" der ZWS in Steinfurt

Michael @, Dienstag, 16.01.2007 (vor 6333 Tagen)

Im folgenden ein Bericht aus den Westfälischen Nachrichten aus ihrer Ausgabe vom 17.1.2007 (da das online nur bis morgen nachmittag nachzulesen ist, poste ich hier den gesamten Artikel).

http://www.westline.de/nachrichten/lokal/index_nachricht.php>file_name=573d203.nit&a...

Nur wenige zahlen für zweite Wohnung

-ar- Steinfurt. Wer dann und wann mal auf Parkbänken übernachtet, muss sich keine Gedanken um die städtische Zweitwohnungssteuer machen. Garagenschläfer schon eher. Denn eine Wohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Schlafen und Wohnen benutzt wird. Trotz dieser relativ weit gefassten Definition von den eigenen vier Wänden in der entsprechenden Satzung ist diese junge Abgabe nicht der große Einnahmeposten für die Stadt. Dabei hätte sie es wahrlich nötig. Gerade einmal 45 Bürger zahlen eine Zweitwohnungssteuer.
In Heller und Pfennig sind das rund 5000 Euro für die Stadtkasse. Und auch der Haupteffekt der neuen Abgabe, dass die Wohnungsinhaber ihren Hauptsitz nach Steinfurt verlegen und die Stadt dadurch ein sattes Plus bei den Schlüsselzuweisungen verzeichnet, trat deutlich verhaltener ein als vorausgesagt. In der vor zwei Jahren von der Verwaltung erstellten Giftliste, in der alle erdenklichen Geldquellen aufgeführt worden waren, standen noch 200000 Euro an zusätzlichen Schlüsselzuweisungen. Tatsächlich sind es bislang nur 30000 Euro. Man konnte anfänglich nur in die Luft gucken und vermuten, wie sich das entwickelt, kommentierte Kämmerin Heike Melchers die Differenz.
Die Effekte, die die Zweitwohnungssteuer hatte, schlagen sich nicht in zusätzlichen Einnahmen nieder. Die Steuer war aber eine effektive Bereinigung unseres Melderegisters, weiß die Leiterin der Kämmerei. So gab es vor der Einführung der Abgabenpflicht rund 2000 Nebenwohnungen im Stadtgebiet. Nach mehreren Rundbriefen der Verwaltung, die auf die Zahlungsverpflichtung hingewiesen hatten, sind davon noch ganze 400 übrig geblieben. Und davon muss nur eine Minderheit tatsächlich zahlen. Heike Melchers: Kinder und Studenten sind zum Beispiel befreit.
Zehn Prozent der Kaltmiete sind in Steinfurt als Zweitwohnungssteuer fällig. Genau nachzulesen in der Satzung der Stadt. Um anfänglich möglichst viele Betroffene dazu zu bewegen, Steinfurt zu ihrem Hauptwohnsitz zu machen, warb die Stadt bei Studenten mit Einkaufsgutscheinen im Wert von 50 Euro, die bei der Ummeldung ausgehändigt wurden. Diese Aktion ist aber lange vorbei, weiß Heike Melchers.
Noch kurz etwas zur Geschichte der Zweitwohnungssteuer: Sie ist wahrlich keine neue Idee. Als Vater gilt der Steuerrechtler Prof. Dr. Hermann-Wilfried Beyer. Die Stadt Überlingen am Bodensee führte sie bereits 1973 ein. Begründung: Die vielen Besitzer von Ferienwohnungen nehmen zwar die Infrastruktur der Kommune in Anspruch, beteiligen sich aber nicht an deren Finanzierung. Zum Dank für diese aus städtischer Sicht geniale Idee wurde Prof. Bayer zum Ehrenbürger von Westerland auf Sylt ernannt. In Steinfurt sprudelte die Steuerquelle bislang nicht so heftig, dass sich die Kommunalpolitiker ernsthaft über so eine Ehrung Gedanken machen müssten...

"Erfolg" der ZWS in Steinfurt

Yvonne Winkler @, Dienstag, 16.01.2007 (vor 6333 Tagen) @ Michael

Vielen Dank für die Informationen. Wird sich die Stadt denn überlegen, ob sich der Aufwand unter dem Strich lohnt>

Wenn es weitere Neuigkeiten gibt, bitte weiter berichten.
Gruß
YW

"Erfolg" der ZWS in Steinfurt

Christian @, Mittwoch, 17.01.2007 (vor 6333 Tagen) @ Michael

Hallo Michael,

danke für die Information.

Für die geneigten Leserinnen und Leser ein paar Anmerkungen:

die Steinfurter Satzung ist eine typische Satzung, die an das Melderecht anknüpft, indem sie festlegt, jede Nebenwohnung sei eine Zweitwohnung und der Nutzer sei der Inhaber. Genügt dem Bestimmtheitsgebot, ist aber grundfalsch und rechtlich wohl nicht vertretbar.

Wie falsch/unzulässig die Satzungsnormen sind, zeigen die beiden Sätze:
„Gerade einmal 45 Bürger zahlen eine Zweitwohnung[s]steuer.“ und
„So gab es vor der Einführung der Abgabenpflicht rund 2000 Nebenwohnungen im Stadtgebiet. Nach mehreren Rundbriefen der Verwaltung, die auf die Zahlungsverpflichtung hingewiesen hatten, sind davon noch ganze 400 übrig geblieben.“

Aber deswegen die Satzung aufheben> Das wäre vernünftig, aber ich habe die Befürchtung, dass Steinfurt das gar nicht kann/darf.

Meine Vermutung ist nämlich, dass Kommunen, die nicht alle ihnen zugängliche Finanzquellen ausschöpfen, damit riskieren, bei der Mittelverteilung durch das Land Einbußen hinnehmen zu müssen. Liest man ja häufig: „Die Stadt ist gehalten, alle Einnahmequellen auszuschöpfen“. Wer die Stadt „anhält“, bleibt im Dunkel verborgen.

Aber das Schweriner Urteil - ja, genau das -, wirft ein bisschen Licht in dieses Dunkel:
„In Zeiten strikter Sparnotwendigkeiten erhebt inzwischen eine kaum noch überschaubare Anzahl von Hochschulstädten eine solche Steuer, durchaus zielgerichtet auch auf Studentenwohnungen. Dass hierzu seit dem Jahre 2001 auch die Hansestadt Rostock zählt, trägt ihrer finanziellen Situation wie auch der Forderung der (im Rahmen des Finanzausgleichs) "Geberländer" Rechnung, eigene Möglichkeiten der Einkünfteerzielung auszuschöpfen.“

So hat eben alles doch seinen Nutzen.

Gruß