ZWS Berlin

NicoleBerlin @, Donnerstag, 18.01.2007 (vor 6301 Tagen)

Hallo also mein Fall ist sehr kompliziert!

Ich bin seit 2002 in berlin als ZW bin aber im Feb 2003 ungezogen. Hab also dann dort mein Zw Adresse gehabt ich hatte bereits von ZWS gehört aber nie etwas bekommen diese zu zahlen oder so! Gestern steh ein Gerichtsvollzieher vor mir und wil Geld von mir von 2004 bis 2006! Eine summe von 300 Euro! Nun zu meine Fragen: Ich schwöre bei Gott nie Post bekommen zu haben bzw. ich lebe seit Feb 2005 in Scheidung und mein Mann sendet mir nichts nach kann er auch nicht da meine Adresse geheim ist! Der Herr gestern sagte das ist Ihm egal ob ich Post bekommen habe oder nicht er möchte jetzt Geld! Kann ich da jetzt irgendwas machen> 300 euro hab ich nicht! Wie setzt sich denn diese Summe zusammen> Sollte vielleicht erwähnen das ich während der ganzen Zeit Azubi war! Gibt es da besonderheiten>

ZWS Berlin

Christian @, Donnerstag, 18.01.2007 (vor 6301 Tagen) @ NicoleBerlin

Hallo Nicole,
der Fall ist "verfahren", kompliziert ist etwas anderes.
Das geht auch ganz ohne Post zu bekommen.
Die Stadtverwaltung schreibt an die Adresse der Hauptwohnung. Das ist völlig korrekt, deswegen heißt das Ding ja auch „Hauptwohnung“. Nachdem die Stadt keine Antwort bekommt, schätzt sie den Fall, erstellt einen Steuerbescheid und schickt den an die Adresse der Hauptwohnung. Nachdem von dort kein Geld kommt, schreibt die Stadt eine Mahnung und schickt sie an die Adresse der Hauptwohnung. Wenn dann immer noch kein Geld kommt, übergibt sie das dem Gerichtsvollzieher. Und der steht dann plötzlich vor der Nebenwohnung. Alles amtlich korrekt, wen auch etwas dickfellig (aber nicht nur von der Finanzbehörde).
So wie ich Dich verstehe, hat der Gerichtsvollzieher allerdings kein Geld bekommen, die Pfändung ist also ergebnislos verlaufen. Vielleicht schickt die Stadt Berlin demnächst das Inkassobüro „Kishinev GmbH und Co KG“ (Geschäftführer Ivan K. Nochenhauerow).
Meine Meinung: Das geht weit über Fragen der Zweitwohnungsteuer hinaus und betrifft ganz andere Facetten des Verwaltungsrechts. Da passe ich und kann nur empfehlen, einen „kundigen“ Rechtsanwalt aufzusuchen und zu beauftragen.
Das einzige, was ich noch empfehlen kann:
Die Meldung mit Nebenwohnung in Berlin ist ja wohl offensichtlich falsch und sollte schleunigst geändert werden in „alleinige Wohnung“ in Berlin. Sonst gibt es noch einen Bußgeldbescheid wegen Verstoß gegen das Meldegesetz (der geht dann auch wieder an die Anschrift der Hauptwohnung und irgendwann kommt wieder der Gerichtsvollzieher).
Noch Fragen>
Gruß

ZWS Berlin

NicoleBerlin @, Donnerstag, 18.01.2007 (vor 6301 Tagen) @ Christian

Ok das ist mir jetzt klar das sie da rechtlich richtig gehandelt haben! Aber wie setzt sich eine ZWS zusammen> Also nach welcher berechnung>

Nein er hat kein Geld bekommen woher auch> Hab keins.:-(
Aber er hat ein protokoll geschrieben und mir eine Nummer gegebn an die ich mich wenden soll! DA geht jedoch keiner dran... Aber ich bleibe hart! Vielleicht kann man sich dort irgendwie einigen!

ZWS Berlin

Christian @, Donnerstag, 18.01.2007 (vor 6301 Tagen) @ NicoleBerlin

Hallo Nicole,

wie sich der Pfändungsbetrag konkret zusammensetzt, weiß ich nicht, da ich den Beschluss nicht kenne. Da kommen Gerichtsgebühren, Kosten für den Gerichtsvollzieher, Zinsen usw. dazu - und das wird immer mehr. Und irgendwann - wenn Du mal Geld hast -, schlägt der Fiskus zu (in voller Höhe). Der ist da noch viel härter, als Du je sein kannst.

Bemessungsgrundlage für die ZWSt ist die „Nettokaltmiete“, der Steuersatz beträgt meines Wissens 5% - genau steht das im Berliner Zweitwohnungsteuergesetz. Das ist für Dein Problem aber völlig belanglos.

Ich kann nur noch mal eindringlich wiederholen: Hier geht es um Winkelzüge des Verwaltungsrechts, um Fristen usw. Ob z.B. die Einspruchsfrist gegen den Pfändungsbeschluss schon verstrichen ist, kann ich von hier aus nicht übersehen. Auf eine gütliche Einigung mit der Finanzbehörde würde ich aber nicht setzen. Ein Rechtsanwalt (oder ein Selbsthilfeverein/Schuldenberatung) kann da die kostengünstigere Lösung sein.

Meldestatus schon geändert> Zusätzlich: Brief an die Finanzverwaltung mit Angabe der derzeitigen Anschrift, damit zukünftige Schreiben wenigstens bei Dir ankommen.

Noch Fragen>

Gruß