Neue Wohnung, aber weiterhin Mieter der bisherigen Wohnung

Katrin1977, Dienstag, 18.03.2014 (vor 3664 Tagen)

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Ich beziehe am 1.4.14 meine neue Wohnung in München. Ich werde mich dementsprechend in München ummelden, da ich bisher auch schon in München gewohnt habe.

Aktuell wohne ich noch in einer WG, mit einer weiteren Hauptmieterin neben mir. Zukünftig soll ihr Lebensgefährte mit einziehen, dem muss der Vermieter ja zustimmen.
Nachdem unser Vermieter den Mietvertrag mit der noch übrigen Mieterin allein nicht fortführen möchte, würden wir den Vertrag auch nicht kündigen. Somit bleiben wir beide Hauptmieter, auch wenn ich die Wohnung ab 1.4.14 nicht mehr bewohne. Mit ist bewusst, dass ich weiterhin für alles hafte (da ja rechtmäßiger Mieter).
Das ist dann aber Sache zwischen der jetzigen Mieterin und mir und wir würden einen Innenvertrag schließen.

Nun aber die eigentliche Frage:
Nachdem ich ich nun die bisherige Wohnung ab 1.4.14 nicht mehr bewohne, bin ich zweitwohnsitzsteuerpflichtig oder nicht?

Vielen Dank & viele Grüße,
Katrin

Neue Wohnung, aber weiterhin Mieter der bisherigen Wohnung

Alfred @, Dienstag, 18.03.2014 (vor 3664 Tagen) @ Katrin1977

Fußfalle beachten: Bei der Ummeldung wird die Frage – so oder ähnlich – auftauchen: „Wird die bisherige Wohnung beibehalten?“ Diese Frage bezieht sich auf das weitere tatsächliche Nutzen der Wohnung, was bei Dir ja nicht zutrifft. Mieter zu sein, begründet allein noch keine Meldepflicht nach dem Meldegesetz. Deswegen hier NEIN ankreuzen/-geben.
Wenn Du aus der alten Wohnung ausgezogen bist und Dich für die neue Wohnung mit alleiniger Wohnungen registrieren lässt, ist das melderechtlich korrekt. Dann werden vmtl. nicht mal dumme Fragen seitens der Stadtverwaltung kommen.

Um ganz auf der sicheren Seite zu sein, solltest Du der 2. Mieterin bei dem Innenvertrag ausdrücklich die "(rechtliche) Verfügungsbefugnis" überlassen und Eigennutzung ausschließen. Dann kann Dir auch formal niemand was anhaben und es besteht kein Zweitwohnungssteuerpflicht.

Neue Wohnung, aber weiterhin Mieter der bisherigen Wohnung

Simone_G, Freitag, 25.03.2016 (vor 2926 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

vielen Dank für deine informativen Antworten.

Ich habe eine Frage zu meiner aktuellen Situation- vielleicht kannst Du mir weiterhelfen:
Ich wohne seit Jan 2015 in Berlin, bin dort seit Sep 2015 mit einer Hauptwohnung gemeldet.
In München miete ich jedoch noch eine Wohnung, die ich zur Zeit untervermiete. Dort bin ich seit Sep 2015 mit Nebenwohnsitz gemeldet.

1. Frage: Muss ich dort mit Nebenwohnsitz gemeldet sein? Oder kann ich mich abmelden, obwohl ich noch Mieter der Wohnung bin?

2. Frage: Beim Ausfüllen des Zweitwohnungssteuerformulars - was hat es für Konsequenzen, wenn ich angebe, dass ich die Wohnung untervermiete, beziehungsweise als WG nutze? Hat das steuerlicher Vorteile/Nachteile?

DAnke!