Untermiete Zweitwohnung?
Hallöchen!
Liegt für mich in folgendem Fall ein Zweitwohnsitz vor>
Eine Kommilitonin unterhält einen Erstwohnsitz in der Stadt, in der die Uni steht.
Mein Erstwohnsitz ist in einer andern Stadt.
Ich ziehe als Untermieter zu ihr.
Muss man Untermietverhältnisse überhaupt melden, wenn man einen regulären Erstwohnsitz unterhält>
Ab wann gilt die Meldepflicht>
Z.B. schlafe ich ca. 2-3 Tage pro Woche bei meiner Freundin in meiner Heimatstadt, 3 Tage am Studienort (zur Zeit noch Zweitwohnsitz) und 1-2 Tage zu Hause (Erstwohnsitz)... muss ich auch bei meiner Freundin gemeldet sein oder was>
Grüße!
DerDän