Zweitwohnung in HAM, Hauptwohnung in FRA

KMo, Freitag, 25.04.2014 (vor 3646 Tagen)

Hallo,
ich bin Hamburgerin und bin Anfang des Jahres aus beruflichen Gründen nach Frankfurt in eine WG gezogen. Unter der Woche bin ich demnach aus beruflichen Gründen in Frankfurt, am Wochenende fahre ich in meine Hamburger Wohnung, die ich ebenfalls noch habe und bezahle, und besuche meine Freunde und Familie.

Als ich mich im Januar umgemeldet habe, musste ich FRA als Hauptwohnsitz angeben (sagten mir die Menschen beim Amt), da ich dort mehr Zeit verbringe, und habe HAM daher nun als Zweitwohnung gemeldet.

Jetzt flatterte mir der Zweitwohnungssteuer-Anmeldebescheid ins Haus, woraufhin ich mir mal Gedanken darüber gemacht habe, wie ich denn nun welche Wohnung von der Steuer absetzen kann, immerhin ist die Zweitwohnungssteuer in HAM 8% von der Netto-KM, das ist also ein ganz schöner Batzen! Alle Informationen, die ich dazu im Internet finde, sprechen immer von "Zweitwohnung am Arbeitsort" - das ist bei mir ja leider nicht so.

Daher meine Frage: Setze ich nun die Ausgaben der Hamburger Wohnung als Werbungskosten an? Oder die der Frankfurter Wohnung? Bin ich so nun überhaupt richtig gemeldet?

Ich freue mich auf eure Antworten.
Grüße
KMo

Zweitwohnung in HAM, Hauptwohnung in FRA

Alfred @, Freitag, 25.04.2014 (vor 3646 Tagen) @ KMo

1. Melderechtlich dürfte es stimmen, wenn Du in Frankfurt am Main arbeitest und Dich dort überwiegend aufhältst. Dann hat Du dort Deine Hauptwohnung und in Hamburg Deine Nebenwohnung. Das ist rechtskonform.
2. Wenn Du ledig, volljährig, Inhaberin Deiner Nebenwohnung bist, und diese den Anforderungen des ZWStG an eine Wohnung genügt, bist Du in Hamburg zweitwohnungsteuerpflichtig. Wohnung im Sinne des Gesetzes ist jede rechtlich zulässig bewohnbare Gesamtheit von Räumen, die eine selbständige Haushaltsführung ermöglicht und mit einer Küche oder Kochgelegenheit, einem mit Bad- oder Duscheinrichtung versehenen Waschraum und einer in der Wohnung befindlichen Toilette mit Wasserspülung ausgestattet ist.
3. Die steuerliche Absetzbarkeit der Frankfurter Wohnung ist eine Frage der doppelten Haushaltsführung (Einkommensteuerrecht) und hängt davon ab, dass Du glaubhaft darlegen kannst, im Hamburg Deinen Lebensmittelpunkt zu haben. Ob die Hamburger ZWSt in diesem Rahmen absetzbar ist, lässt sich nur durch einen Versuch bei der Einkommensteuererklärung herausfinden. Ob das Finanzamt sich darauf einlässt, wird sich dann zeigen.

Zweitwohnung in HAM, Hauptwohnung in FRA

Himbim13 @, Dienstag, 29.04.2014 (vor 3642 Tagen) @ KMo

Jetzt flatterte mir der Zweitwohnungssteuer-Anmeldebescheid ins Haus

Darf ich fragen, ob man ihnen den Rechtsgrund der Aufforderung mit geteilt hat?
Wenn nein, würde ich zunächst zurück fragen, infolge welcher rechtlichen Grundlage diese Aufforderung erfolgt. Später oder zugleich würde ich die Behörde bitten mir die Satzung der Stadt Hamburg zur Zweitwohnungssteuer auszuhändigen ( Porto 0,60 € ). Solange keine Antwort vorliegt, würde ich nichts machen. Wenn die Antwort da ist können Sie immer noch entscheiden was Sie veranlassen wollen. Schauen Sie mal im Forum, da gibt es genügend Anregungen.
;-)