Zweitwohnungssteuer für eine Wohnung im eigenenZweifamilienh

Fritz Bleher @, Montag, 29.01.2007 (vor 6320 Tagen)

Unser Erstwohnsitz ist unser Haus in der Pfalz.Wir haben zusätzlich ein ererbtes Zweifamilienhaus im Allgäu in dem wir eine Wohnung als Ferienwohnung für ca. 6-8 Wochen im Jahr nutzen. Für diese Wohnung im eigenen Haus sollen wir nun Zweitwohnungssteuer bezahlen. Da es sich hierbei um eine Ferienwohnung und nicht um eine Zweitwohnung handelt haben wir Widerspruch eingelegt dem aber nicht stattgegeben wurde. Nun wollte ich gerne wissen, ob hier ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hätte.

Zweitwohnungssteuer für eine Wohnung im eigenenZweifamilienh

Christian @, Montag, 29.01.2007 (vor 6320 Tagen) @ Fritz Bleher

Hallo,
kommt auf die Satzung der Stadt an. Die Angabe „Allgäu“ ist etwas zu pauschal.
Also, wo (Stadt oder Gemeinde) steht das Haus mit der Ferienwohnung>
Gruß

Zweitwohnungssteuer für eine Wohnung im eigenenZweifamilienh

Mr.X @, Montag, 19.02.2007 (vor 6299 Tagen) @ Fritz Bleher

» Unser Erstwohnsitz ist unser Haus in der Pfalz.Wir haben zusätzlich ein
» ererbtes Zweifamilienhaus im Allgäu in dem wir eine Wohnung als
» Ferienwohnung für ca. 6-8 Wochen im Jahr nutzen. Für diese Wohnung im
» eigenen Haus sollen wir nun Zweitwohnungssteuer bezahlen. Da es sich
» hierbei um eine Ferienwohnung und nicht um eine Zweitwohnung handelt haben
» wir Widerspruch eingelegt dem aber nicht stattgegeben wurde. Nun wollte ich
» gerne wissen, ob hier ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hätte.

Nö!:-D

Zweitwohnungssteuer für eine Wohnung im eigenenZweifamilienh

Yvonne Winkler @, Montag, 19.02.2007 (vor 6299 Tagen) @ Mr.X

Sorry Mr. X, aber so pauschal kann man das nicht sagen. Um das wirklich beurteilen zu können, müsste man viel mehr wissen.
yw

Zweitwohnungssteuer für eine Wohnung im eigenenZweifamilienh

Christian @, Dienstag, 20.02.2007 (vor 6299 Tagen) @ Mr.X

» Nö!:-D
So pauschal die falsche Antwort, wenn man die Satzung nicht kennt. In vielen Städten, die mit ihren Satzungen an das Melderecht anknüpfen, muss man bei dieser Fallkonstellation keine Steuer zahlen. Wird aber vermutlich hier nicht der Fall sein.