Aktueller Stand Zweitwohnungssteuer Halle/Saale

Aramec @, Donnerstag, 24.07.2014 (vor 3565 Tagen)

Hallo zusammen,

kann mich bitte jemand über den aktuellen Stande der ZWS in Halle informieren. Nach meinem Wissen wurde die Satzung zur ZWS Ende 2012 für nicht rechtmäßig erklärt. Gibt es da mittlerweile eine Aktualisierung? Laufen noch weitere Klagen gegen die ZWS bzw. die Art und Weise wie und von wem sie eingezogen werden soll?

Ich selbst habe von Jan. 2012 bis einschließlich Nov. 2012 aus beruflichen Gründen zur Untermiete in einer WG gelebt (Zimmer + Mitbenutzung von Bad und Küche) bei gleichzeitigem ersten Wohnsitz in Dresden. Ein Umzug kam für mich aufgrund eines einjährigen Zeitvertrags nicht in Frage (was der Stad Halle aber vermutlich wurscht ist da ich ja nicht verheiratet bin).

Nun habe ich eine Aufforderung bekommen eine 'Erklärung zur ZWS' abzugeben. Vermutlich komme ich da nicht drum herum selbst wenn die ZWS in Halle juristisch noch nicht in trockenen Tüchern ist, oder? Bleibe ich dann wenigstens von der Steuer verschont bis alle Rechtsangelegenheiten geklärt sind? Oder kann ich die Steuer zumindest nur unter Vorbehalt zahlen und dann später wieder zurück fordern falls entsprechende allgemeine Gerichtsentscheidungen gefällt werden ohne selbst den Klageweg beschreiten zu müssen.

Mich ärgert, dass ich diese Steuer zahlen soll obwohl ich aus rein beruflichen Gründen und nur mit einem Zeitvertrag dort war. Dafür kann doch eigentlich niemand verlagen, dass ich meinen Lebensmittelpunkt in Dresden vollkommen aufgebe und komplett umziehe - sollte man meinen. Wenn ich das richtig sehe wäre ich aus der Nummer raus wenn ich verheiratet wäre. Aber wieso werden Verheirate hier wieder mal bevorzugt? Unverheiratete habe schließlich auch Beziehungen.

Soweit mir bekannt, kann ich die ZWS steuerlich absetzen. Aber dadurch bekomme ich sicher nur einen Bruchteil wieder zurück? Wird sie eigentlich noch rückwirkend für das Jahr veranlagt als sie tatsächlich angefallen ist (2012) oder für das Jahr in der ich sie (hoffentlich lieber nicht) dann irgendwann mal zahlen muss?

Über aktuelle Informationen und Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße
Aramec

Aktueller Stand Zweitwohnungsteuer Halle/Saale

Alfred @, Donnerstag, 24.07.2014 (vor 3564 Tagen) @ Aramec

Inzwischen wurde die Zuständigkeit beim VG Halle auf die 2. Kammer übertragen, und die hat im März 2013 die Satzung für rechtmäßig erklärt. Gegen eines dieser Urteile wurde meines Wissens Berufung eingelegt, über die aber noch nicht entschieden wurde. Die Aufforderung zur Abgabe der Zweitwohnungsteuererklärung ist zu befolgen, und die Stadt wird die Steuer von Dir fordern, solange obergerichtlich nichts Gegenteiliges entschieden wurde. Dann hießt es zahlen oder selber den Rechtsweg beschreiten (Widerspruch, Klage usw.). Ansatzpunkt wäre – neben der rechtswidrigen –Satzung – der vorwiegende Aufenthalt in Halle und die falsche melderechtliche Registrierung. Kann aber mehrfach ins Auge gehen.

Ein Umzug kam für mich ... nicht in Frage

Das ist melderechtlich völlig unerheblich.
So wie es klingt, hast Du Dich von Januar bis November 2013 vorwiegend in Halle aufgehalten und hättest demzufolge dort nicht mit Nebenwohnung sondern mit Hauptwohnung registriert werden müssen. Der Lebensmittelpunkt ist im Melderecht – von Ausnahmen abgesehen – ohne Bedeutung. Bei richtiger melderechtlicher Registrierung fiele in Halle keine ZWSt an (wohl aber in Dresden).

Einkommensteuerrechtlich kann die ZWSt als Werbungskosten in dem Jahr berücksichtigt, im dem sie gezahlt wird.

Aber wieso werden Verheirate hier wieder mal bevorzugt? Unverheiratete habe schließlich auch Beziehungen.

Es geht nicht um Beziehungen sondern um rechtliche Zustände. Und Verheiratete dürfen bei der ZWSt nicht bevorzugt werden. Die Steuer ist personenstandsneutral zu erheben, so verstehe zumindest ich das BVerfG.