Zahlungsverweigerung bei ZWS in DD

ctyx @, Mittwoch, 31.01.2007 (vor 6318 Tagen)

Hallo an alle Betroffenen der ZWS

Meine Freundin hat heute den ZWS-Bescheid erhalten. Sie hat, wie die meisten hier, ein Zimmer bei ihren Eltern und wohnt mit anderen in einer WG. Die Wohnung ist Zweitwohnung gemeldet. Ich denke diese Thematik wurde hier schon ausführtlichst behandelt.

ABER, was passiert wirklich, wenn die Steuer nicht gezahlt wird>

- Zahlungsaufforderungen/Mahnungen (1., 2., 3.)>
- kommt der Vollstrecker vorbei und klebt Kuckucks an die Möbel>
- wird ein Gerichtsverfahren eingeleitet; für eine "Steuerschuld" von ca. 130 EUR>
- wird das Auto beschlagnahmt>
- gibt es Drohanrufe durch die Stadtväter>

Der Bescheid kommt vom Steueramt der Stadt DD und nicht vom Einwohnermeldeamt (obwohl die ja petzen... ). Einen neuen Ausweis bekommt man trotzdem, da dieses Sache des Bundes ist (sonst würden sämtliche Steuerschuldner ohne Ausweis dastehen).

ALSO was passiert wirklich>

Zahlungsverweigerung bei ZWS in DD

Christian @, Mittwoch, 31.01.2007 (vor 6318 Tagen) @ ctyx

Hallo,
ziemlich genau so., wie beschriebnen

1. Zahlungsaufforderung/Mahnung
2. Mahnbescheid vom Amtsgericht
3. Gerichtsvollzieher (der nimmt, was er kriegen kann) oder ein Inkassobüro (die weißrussischen sind besonders effizient):-D

und die (nicht unerheblichen) Kosten, die dabei entstehen, werden auf die Steuerschuld aufgeschlagen.

Drohanrufe wird es wohl keine geben. Aber wenn man später mal seine Bonität nachweisen soll, kann da durchaus ein Schufa-Eintrag sein.

Der Mahnbescheid ist schon ein gerichtliches Verfahren, und das wird wegen noch viel geringerer Schulden strapaziert.

Meldeamt und Steueramt sind eine Familie, das ist kein Petzen.

Fazit: „Nicht zahlen“ ist eine der dümmsten Möglichkeiten. Besser:
1. Widerspruch einlegen und Ratenzahlung beantragen,
2. nach abgelehntem Widerspruch klagen,
3. auf Gott und die Gerechtigkeit hoffen.

Irdische Hilfe dazu gibt es.
Noch Fragen

Gruß

Zahlungsverweigerung bei ZWS in DD

cfremd @, Freitag, 23.03.2007 (vor 6267 Tagen) @ Christian

» 1. Widerspruch einlegen und Ratenzahlung beantragen

gibts es bereits eine vorformulierung für den antrag zur ratenzahlung,
bzw. hat sich jemand schon damit befasst und kann einen vorschlag machen>
gruss christian

Zahlungsverweigerung bei ZWS in DD

Christian @, Freitag, 23.03.2007 (vor 6267 Tagen) @ cfremd

Hallo Christian,

Vorschlag für Antrag auf Ratenzahlung habe ich nur im Zusammenhang mit dem Widerspruch. Dafür ist es aber zu spät.

Ansonsten gilt: Formlos beantragen.

Gruß