ZWS bei Untervermietung?

ich, Freitag, 08.08.2014 (vor 3543 Tagen)

Hallo zusammen!


Auch ich habe einen entsprechenden Steuerbescheid bekommen und versuche nun die Fakten zusammenzusammeln. Da mein Fall (möglicherweise) etwas vom Standard abweicht, finde ich leider nicht allzuviele Infos und hoffe hier auf etwas Erleuchtung!

Ich bin Soldat und habe in Köln hauptwohnsitzlich gelebt und gearbeitet. 2005 wurde ich für drei Jahre nach Hamburg versetzt, wo ich mich mit Hauptwohnsitz anmelden musste (Soldatengesetz). Meine Kölner Wohnung wurde somit mein Zweitwohnsitz.

In fast den kompletten drei Jahren vermietete ich meine Kölner Wohnung an meine Freundin und eine Bekannt unter. Beide teilten sich die Miete (ich zahlte quasi nichts) und ich übernachtete dann und wann im Zimmer meiner Freundin.


Wie verhält es sich unter diesen Umständen mit der ZWS? Da ich bspw. in besagtem Zeitraum faktisch keine Miete zahlen musste scheint mir die Berechnung der ZWS recht schwer (0 x irgendwas = 0 :P)


Danke für eure Hilfe!

ZWS bei Untervermietung?

Alfred @, Freitag, 08.08.2014 (vor 3543 Tagen) @ ich

Von wann ist der Steuerbescheid? Für welche Jahre gilt er? Wie hoch ist der Steuerbetrag?

Oder handelt es sich erst um die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung?

Wo im SG steht, dass der Soldat sich „mit Hauptwohnsitz“ am Standort anmelden muss?

Hast Du bei der Einkommensteuer doppelte Haushaltsführung beantragt? Wurde Trennungsgeld (Familienheimfahrten usw.)bezahlt und falls ja, wie lange?

ZWS bei Untervermietung?

ich, Freitag, 08.08.2014 (vor 3543 Tagen) @ Alfred

Von wann ist der Steuerbescheid? Für welche Jahre gilt er? Wie hoch ist der Steuerbetrag?

Oder handelt es sich erst um die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung?

Ich wurde gebeten "eine Erklärung zur Zweitwohnsitzsteuer abzugeben". Also kein Steuerbescheid, das hatte ich durcheinander geworfen.

Wo im SG steht, dass der Soldat sich „mit Hauptwohnsitz“ am Standort anmelden muss?

BGB wars:

§ 9 Wohnsitz eines Soldaten
(1) Ein Soldat hat seinen Wohnsitz am Standort.

Das war jedenfalls die Begründung warum man seinen Hauptwohnsitz für die Dauer der Versetzung verlagern muss. Ausnahmen erfordern (je nach Stadt) einiges Durchhaltevermögen.


Hast Du bei der Einkommensteuer doppelte Haushaltsführung beantragt? Wurde Trennungsgeld (Familienheimfahrten usw.)bezahlt und falls ja, wie lange?

Doppelte Haushaltsführung habe ich beantragt. Trennungsgeld wurde nicht gezahlt, da ich mir die Kosten für den Umzug erstatten ließ.

ZWSt bei Untervermietung?

Alfred @, Freitag, 08.08.2014 (vor 3542 Tagen) @ ich

Es geht nicht um Wohnsitze (die man nicht anmelden kann/muss) sondern um die melderechtliche Registrierung mit Haupt- und Nebenwohnung. Da dürfte es richtig sein, dass Du Dich von 2005 bis 2008 in HH vorwiegend aufgehalten hast und dort mit Hauptwohnung (oder mit einziger Wohnung) zu registrieren war. Nach Satzung der Stadt Köln ist die Nebenwohnung als Zweitwohnung anzusehen.

Üblicherweise schreibt die Stadt Köln bei der Aufforderung zur Abgabe der ZWStErkl:
„... sind/waren [Nichtzutreffendes gestrichen] sie in Köln, XXX-Straße ###, mit Nebenwohnung gemeldet ...“
oder
...waren sie in Köln, XXX-Straße ###, vom TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ, mit Nebenwohnung gemeldet ...“
Und fordert dazu auf, die Richtigkeit der melderechtlichen Verhältnisse zu überprüfen.
Enthält Deine Aufforderung zur Abgabe der ZWStErkl eine derartige Zeitangabe? Wenn ja, welche?

Wurde die doppelte Haushaltsführung bei der Einkommensteuer anerkannt?
Ganz allgemein:
- Steuerschuldner wärst Du nur, wenn Du Inhaber der Wohnung gewesen wärst.
- Die Steuerpflicht für 2005 und 2006 dürfte eigentlich schon verjährt sein.
- Bei Bedarf (weil man nie weiß, wer mitliest) weitere Angaben per Mail direkt an mich.

ZWSt bei Untervermietung?

ich, Samstag, 09.08.2014 (vor 3542 Tagen) @ Alfred

- Die Steuerpflicht für 2005 und 2006 dürfte eigentlich schon verjährt sein.

Ich war gestern wohl leicht abwesend ... der Zeitraum war von 2007-2010 (man wird auch nicht jünger *seuftz*). Damit haben sich sich pünktlich vor der Verjährungsfrist gemeldet.

Üblicherweise schreibt die Stadt Köln bei der Aufforderung zur Abgabe der ZWStErkl:
„... sind/waren [Nichtzutreffendes gestrichen] sie in Köln, XXX-Straße ###, mit Nebenwohnung gemeldet ...“
oder
...waren sie in Köln, XXX-Straße ###, vom TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ, mit Nebenwohnung gemeldet ...“
Und fordert dazu auf, die Richtigkeit der melderechtlichen Verhältnisse zu überprüfen.
Enthält Deine Aufforderung zur Abgabe der ZWStErkl eine derartige Zeitangabe? Wenn ja, welche?

Genau, so ein Schreiben ist es:

"Wie aus einem Eintrag im städtischen Melderegister hervorgeht, ist im Jahr 2007 eine Änderung Ihrer unter der Adresse xxx Straße, Köln gemeldeten Haupt- in eine Nebenwohnung erfolgt (Meldezeitraum xx.08.2007-xx.05.2010).

Bitte prüfen Sie ob dies zutreffend war und dieser Meldestatus auch Ihren tatsächlichen Wohn- und Lebensverhältnissen entsprochen hat.

...

Um festzustellen, ob Ihnen die oben genannte Wohnung als Zweitwohnung im Sinne der Satzung dient [...] Erklärungsvordruck zur ZWS ausfüllen."

Wurde die doppelte Haushaltsführung bei der Einkommensteuer anerkannt?

Ja, wurde anerkannt (konnte Fahrte etc. absetzen)

Ganz allgemein:
- Steuerschuldner wärst Du nur, wenn Du Inhaber der Wohnung gewesen wärst.

Inhaber war ich (im Sinne von Hauptmieter). Wie gesagt, die Wohnung wurde jedoch untervermietet und ich musste quasi keine Miete mehr zahlen.

ZWSt bei Vermietung?

Alfred @, Sonntag, 10.08.2014 (vor 3540 Tagen) @ ich

Die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung macht es etwas schwieriger, der ZWSt zu entkommen. Falls Du zahlen musst, kannst Du sie allerdings bei der Einkommensteuer geltend machen (kleiner Trost?).

Wenn Du nachweisen kannst (Mietvertrag - sofern noch vorhanden), dass Du die gesamte Wohnung uneingeschränkt vermietet hast, bist Du eher als Vermieter denn als Hauptmieter anzusehen - und damit kein Inhaber. Die Nebenwohnung wäre dann als eine tatsächliche, jederzeit widerrufliche Wohngelegenheit zu deklarieren. Könnte eine Möglichkeit sein, der ZWSt zu entkommen.

ZWSt bei Vermietung?

René ⌂ @, Montag, 11.08.2014 (vor 3539 Tagen) @ Alfred
bearbeitet von René, Donnerstag, 14.08.2014

Wenn Du nachweisen kannst (Mietvertrag - sofern noch vorhanden), dass Du die gesamte Wohnung uneingeschränkt vermietet hast, [..]

... dürfte sich das Finanzamt auch dafür interessieren und die doppelte Haushaltsführung mangels doppelten Haushalt in Frage stellen. Das ist Steuerbetrug. Wenn du dann die volle Miete von der Steuer abgesetzt hast, ohne die Mieteinnahmen zu deklarieren, ist auch das ein Vergehen.

Es mag elegantere Wege einer Selbstanzeige zu geben, als über die Bereinigung der Meldedaten mit dem Zweck der Umgehung einer Zweitwohnungsteuer.

Aber danke für das Stellen der richtigen Fragen, Alfred. Dieser Zusammenhang war mir aus der Eingangsfrage noch nicht deutlich!

ZWSt bei Vermietung?

Alfred @, Dienstag, 12.08.2014 (vor 3539 Tagen) @ René

Steuerbetrug muss es nicht unbedingt sein, auch wenn hier Fußfallen lauern.
Steuerlich absetzbar war die Miete für die beruflich bedingte Wohnung in Hamburg und nicht für die Wohnung in Köln. Die Kölner Mieteinnahmen waren allerdings als Einkünfte zu versteuern – aber das wäre ein anderes Kapitel.

ZWSt bei Vermietung?

ich, Donnerstag, 14.08.2014 (vor 3537 Tagen) @ Alfred

Ähm, ich habe die Steuererklärung nicht selbst gemacht, sondern machen lassen. Kann deshalb nix hierzu sagen, werd da aber mal hingucken, bevor ich entsprechend antworte.

DANKE für die Tipps und eure Mühe bisher!!

ZWSt bei Vermietung?

Alfred @, Donnerstag, 14.08.2014 (vor 3537 Tagen) @ ich

Bei der Antwort bedenken: Das „zweitwohnungsteuerrechtliche Innehaben“ einer Wohnung (Erst- oder Zweitwohnung) ist keine Voraussetzung für die einkommensrechtliche Anerkennung der doppelten Haushaltsführung.
Aber der Fußfallen lauern viele.