standby-zimmer gleich zweitwohnsitz?

mariamaria, Dienstag, 16.09.2014 (vor 3482 Tagen)

Hallo,

ich lebe derzeit in einer Wohngemeinschaft in Mainz und arbeite in Frankfurt als Flugbegleiterin. Aus privaten Gründen möchte ich nun nach Hamburg ziehen und dort meinen Hauptwohnsitz anmelden.
Da ich aus beruflichen Gründen einen Wohnsitz in der Nähe des Flughafens benötige möchte ich mein günstiges Zimmer in der WG behalten und als "standby"-Zimmer nutzen. Ich würde dort voraussichtlich ca. 1 Mal im Monat vor einem sehr frühen Einsatz übernachten und zwei Mal im Jahr eine Woche während meiner Rufbereitschaft.

Zählt dies bereits als "bewohnen" eines Zimmers und muss ich meinen bisherigen Hauptwohnsitz (Mainz) daher nun als Zweitwohnsitz anmelden und dort Zweitwohnsitzsteuer zahlen?

Daran schließt sich meine zweite Frage an: Möchte ich eine doppelte Haushaltsführung bei der Steuer angeben, muss ich dafür mein Zimmer in Mainz als Zweitwohnsitz anmelden und Zweitwohnsitzsteuer zahlen?

Vielen Dank für Ihre Mühen,
Maria Heckers

standby-zimmer gleich zweitwohnsitz?

Alfred @, Dienstag, 16.09.2014 (vor 3482 Tagen) @ mariamaria

Lassen wir die Wohnsitze mal außen vor und betrachten es aus melderechtlicher Sicht:
Meldepflichtlg ist das Beziehen eines umschlossenen Raumes, um diesen zum Wohnen oder Schlafen zu nutzen.
Hauptwohnung in Hamburg und Nebenwohnung in Mainz = Zweitwohnungsabgabe in Mainz.
Auszug aus der Mainzer Wohnung und alleinige Wohnung in Hamburg = keine Zweitwohnungsabgabe in Mainz.

Ob das FA bei der Konstellation: Arbeitsort und bisheriger Wohnort in Frankfurt, Umzug nach Hamburg doppelte Haushaltsführung anerkennt, bezweifle ich ohne weitere Informationen über den Grund des Umzugs. Von der melderechtlichen Situation hängt das nicht ab.

standby-zimmer gleich zweitwohnsitz?

René ⌂ @, Dienstag, 23.09.2014 (vor 3475 Tagen) @ mariamaria

Entscheidend ist der Begriff "innehaben". Und so wie du es schilderst, hast du die Wohnung "inne". Die Häufigkeit deiner Anwesendheit spielt dabei keine Rolle.

Unabhängig der Frage, ob du diese Wohnung als doppelte Haushaltsführung anmelden möchtest, müsstest du dein Zimmer in Mainz gemeldet haben. Die ZWS in Mainz würde dich in jedem Falle treffen. Da dies beruflich begründet ist (und sofern es das Finanzamt genauso sieht), kannst du die Kosten der Wohnung inklusive der zu entrichtenden ZWS als doppelte Haushaltsführung geltend machen.

standby-zimmer gleich zweitwohnsitz?

mariamaria, Mittwoch, 24.09.2014 (vor 3473 Tagen) @ René

Vielen Dank für die Antworten :)
Hat mir sehr geholfen!

standby-zimmer gleich Nebenwohnung?

Alfred @, Donnerstag, 25.09.2014 (vor 3473 Tagen) @ René

Für eine gesicherte Feststellung, das das Zimmer in Mainz als Nebenwohnung gemeldet werden muss, fehlen mir Informationen.