Zweitwohnsitzsteuer Hannover

shakodemo, Donnerstag, 18.09.2014 (vor 3502 Tagen)

Hallo zusammen,

bei mir sieht es wie folgt aus:

Im WS 2010 habe ich mein Studium in Hannover angefangen. Ich habe dann auch recht schnell meinen Wohnsitz dort angemeldet. Ende 2012 absolvierte ich ein Auslandssemster und habe meine Wohnung abgemeldet und mich bei meinen Eltern Anfang 2013 in Hamburg wieder angemeldet. In 03/2014 bin ich bei meiner Freundin in Hannover eingezogen und zahle dort die Hälfte der Miete. In 08/2014 habe ich mich dann auch offiziell rückwirkend zum 03/2014 in Hannover gemeldet. Fahre aber immer noch sehr oft zu meinen Eltern, weil sich dort auch mein ganzer Freundeskreis befindet. Jetzt muss ich ein Formular zur Zweitwohnsitzsteuer ausfüllen. Nun steht dort folgendes:
Ich bin Untermieter/in
- eines Zimmers mit Küchen- und Badmitbenutzung.
- der gesamten Wohnung
Monatl. Nettokaltmiete des Zimmers/der Wohnung________

Was muss ich genau ankreuzen? Meine Freundin ist die alleinige Mieterin ggü. dem Vermieter. Ich stehe gar nicht im Mietvertrag.
Danach kommt auch die Aufteilung der Wohnfläche. Ich habe aber keine individell genutzte Wohnfläche.

Da ich Student bin, kann ich mich doch von der Zweitwohnsitzsteuer befreien lassen, oder?

Zweitwohnungsteuer Hannover

Alfred @, Donnerstag, 18.09.2014 (vor 3502 Tagen) @ shakodemo

Du bist weder in Hannover noch in Hamburg Inhaber einer Wohnung und somit nicht steuerpflichtig. Das solltest Du der Stadt klarmachen können.
Allerdings solltest Du Deine melderechtlichen Verhältnisse überprüfen - Hauptwohnung in Hannover, Nebenwohnung in Hamburg.

Zweitwohnungsteuer Hannover

shakodemo, Donnerstag, 18.09.2014 (vor 3502 Tagen) @ Alfred

Aber wenn ich mehr als 180 Tage im Jahr in Hamburg bin, dann ist doch meine Nebenwohnung in Hannover und nicht in Hamburg?!

Zweitwohnungsteuer Hannover

shakodemo, Freitag, 19.09.2014 (vor 3501 Tagen) @ Alfred

Du bist weder in Hannover noch in Hamburg Inhaber einer Wohnung und somit nicht steuerpflichtig. Das solltest Du der Stadt klarmachen können.
Allerdings solltest Du Deine melderechtlichen Verhältnisse überprüfen - Hauptwohnung in Hannover, Nebenwohnung in Hamburg.

Hallo Alfred,

kann man eigentlich seinen Zweitwohnsitz rückwirkend anmelden?
Ich wohnte von 03/13 bis 02/14 in Hannover, habe aber vergessen mich dort mit meinem Zweitwohnsitz anzumelden. In dieser Zeit bin ich auch sehr oft bei meinen Eltern gewesen (auch während der Vorlesungszeit, da wir keine Anwesenheitspflicht haben), sodass mein Lebensmittelpunkt in HH war.

Wenn ich dies angebe, muss ich mit einem Bußgeld rechnen? Und bekomme ich ein Problem mit dem FA?

Zweitwohnungsteuer Hannover

Alfred @, Freitag, 19.09.2014 (vor 3501 Tagen) @ shakodemo

Fahre aber immer noch sehr oft zu meinen Eltern, weil sich dort auch mein ganzer Freundeskreis befindet.

Bei dieser Formulierung lag für mich der Schluss nahe, dass Du Dich rein zeitlich quantitativ betrachtet, überwiegend in Hannover aufhältst. Deswegen die Empfehlung, die melderechtlichen Verhältnisse zu überprüfen.

kann man eigentlich seinen Zweitwohnsitz rückwirkend anmelden?

Nein, einen Wohnsitz kann man überhaupt nicht anmelden. Gemeint ist hier wohl die Registrierung einer Nebenwohnung. Das ist zwar möglich, aber schlafende Hunde sollte man nicht wecken.

Wenn ich dies angebe, muss ich mit einem Bußgeld rechnen?

Ja. Wenn Du es nicht angibst auch, aber nur dann, wenn die Meldebehörde es herausfindest.

Und bekomme ich ein Problem mit dem FA?

Dem FA ist das so oder so völlig egal.

Zweitwohnsitzsteuer Hannover

René ⌂ @, Dienstag, 23.09.2014 (vor 3497 Tagen) @ shakodemo

In 08/2014 habe ich mich dann auch offiziell rückwirkend zum 03/2014 in Hannover gemeldet.

Nach § 17 Abs. 1 NMG besteht keine Meldepflicht, wenn Nebenwohnung maximal sechs Monate gehalten wird. In Erklärungen solltest du immer angeben, dass du mit dem Einzug beabsichtigt hattest, ledliglich da sechs Monate zu wohnen. Erst ab dem Zeitpunkt, wo deutlich wurde, dass du auch darüber hinaus dort wohnen wirst, hast du dich angemeldet.

Fahre aber immer noch sehr oft zu meinen Eltern, weil sich dort auch mein ganzer Freundeskreis befindet.

In deiner geschildersten Konstellation klingt es nicht danach, dass du 180 Tage im Jahr in Hamburg bist.

Jetzt muss ich ein Formular zur Zweitwohnsitzsteuer ausfüllen. Nun steht dort folgendes:
Ich bin Untermieter/in
- eines Zimmers mit Küchen- und Badmitbenutzung.
- der gesamten Wohnung
Monatl. Nettokaltmiete des Zimmers/der Wohnung________

Genau genommen trifft wohl dein Umstand nicht zu, da ihr beide die gesamte Wohnung benutzt. Im Zweifel das Steueramt nachfragen.

Was muss ich genau ankreuzen? Meine Freundin ist die alleinige Mieterin ggü. dem Vermieter. Ich stehe gar nicht im Mietvertrag.

Das spielt keine Rolle. Es wäre ggf. sinnvoller zu erklären, dass ihr gemeinsam diese Wohnung bezahlt (ggf. legt ihr dafür noch einen Untermietvertrag an). Andernfalls könnte dies dazu führen, dass die Kommune eine ortsübliche Vergleichsmiete heranzieht.

Danach kommt auch die Aufteilung der Wohnfläche. Ich habe aber keine individell genutzte Wohnfläche.

Gesamte Wohnung, die von 2 Personen genutzt wird.

Da ich Student bin, kann ich mich doch von der Zweitwohnsitzsteuer befreien lassen, oder?

Nein.

Zweitwohnungsteuer Hannover

Alfred @, Mittwoch, 24.09.2014 (vor 3496 Tagen) @ René

Was muss ich genau ankreuzen? Meine Freundin ist die alleinige Mieterin ggü. dem Vermieter. Ich stehe gar nicht im Mietvertrag.


Das spielt keine Rolle. Es wäre ggf. sinnvoller zu erklären, dass ihr gemeinsam diese Wohnung bezahlt (ggf. legt ihr dafür noch einen Untermietvertrag an). Andernfalls könnte dies dazu führen, dass die Kommune eine ortsübliche Vergleichsmiete heranzieht.

Inhaberin der Wohnung ist die Freundin. Du nutzt nur eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit. Deine Beteiligung an der Miete ist für die rechtliche Zuordnung unwesentlich. Da nicht Inhaber der Wohnung auch keine Zweitwohnungsteuerpflicht für Dich.

Zweitwohnungsteuer Hannover

shakodemo, Donnerstag, 25.09.2014 (vor 3494 Tagen) @ Alfred

Was muss ich genau ankreuzen? Meine Freundin ist die alleinige Mieterin ggü. dem Vermieter. Ich stehe gar nicht im Mietvertrag.


Das spielt keine Rolle. Es wäre ggf. sinnvoller zu erklären, dass ihr gemeinsam diese Wohnung bezahlt (ggf. legt ihr dafür noch einen Untermietvertrag an). Andernfalls könnte dies dazu führen, dass die Kommune eine ortsübliche Vergleichsmiete heranzieht.


Inhaberin der Wohnung ist die Freundin. Du nutzt nur eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit. Deine Beteiligung an der Miete ist für die rechtliche Zuordnung unwesentlich. Da nicht Inhaber der Wohnung auch keine Zweitwohnungsteuerpflicht für Dich.

Und wie genau gebe ich dies an?

Zweitwohnungsteuer Hannover

Alfred @, Donnerstag, 25.09.2014 (vor 3494 Tagen) @ shakodemo

Ich kenne das Formblatt „ZWSt-Erklärung“ der Stadt Hannover nicht, deswegen ist es mir nicht möglich, konkret zu sagen, an welcher Stelle was zu schreiben ist. Möglicherweise ist es im Formblatt überhaupt nicht vorgesehen, die Eigenschaft einer ZW zu verneinen. Falls zutreffend, müsste der Test lauten: „Ich bin nicht der Inhaber meiner Nebenwohnung. Es handelt sich vielmehr nur um eine mir gebotene, jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit.“

Zweitwohnungsteuer Hannover

shakodemo, Mittwoch, 01.10.2014 (vor 3489 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

es ist in der Tat so, dass man dies nicht verneinen kann.

Zweitwohnungsteuer Hannover

Alfred @, Donnerstag, 02.10.2014 (vor 3487 Tagen) @ shakodemo

Dann kannst Du die geforderte Erklärung auch nicht wahrheitsgemäß abgeben. Anschreiben an sie Stadt mit dem Satz „„Ich bin nicht der Inhaber meiner Nebenwohnung. Es handelt sich vielmehr nur um eine mir gebotene, jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit.“ Dann Abwarten,