Zweitwohnung bei den Eltern - Köln

zwsopfer @, Donnerstag, 08.02.2007 (vor 6310 Tagen)

Hallo zusammen.

Mir ist nun auch ein schönes Formular zum Thema Zweitwohnungssteuer ins Haus geflattert.

Mein Erstwohnsitz ist an meinem Studienort, allerdings habe ich in Köln eine Zweitwohnung bei meinen Eltern gemeldet. Ich zahle dafür keine Miete und halte mich eigentlich dort auch nicht auf.

Muss ich zahlen> Was ist Bemessungsgrundlage> Mein 7qm Kinderzimmer> ;)

Danke schonmal im Voraus.

Grüße,
Ein Opfer

Zweitwohnung bei den Eltern - Köln

Christian @, Donnerstag, 08.02.2007 (vor 6310 Tagen) @ zwsopfer

Armes ZWSt-Opfer,

nun schreibt das Opfer leider nicht, ob männlich oder weiblich, denn Frauen zahlen in Köln keine ZWSt. :-) :-P :-D

Im Ernst:
Ruhig bleiben, Köln respektiert vermutlich das „Kinderzimmer-Urteil“, Gelsenkirchen ist zu nah. Das verschweigen sie in ihrer Erklärung und der Erläuterung aber schamhaft.
Die Nebenwohnung ist bei den Eltern, eine Zweitwohnung existiert bei Dir nicht. Da die Hauptwohnung am Studienort ist:
Erklärung ausfüllen bis einschließlich „Steuerpflicht“, dort ankreuzen bei “für mich keine Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung“ und bei „aus folgenden Gründen:“ eintragen: „Ich bin Student/Studentin. Die Nebenwohnung ist ein Zimmer bei meinen Eltern.“
Dann nur noch unterschreiben und ab damit. Das müsste reichen. Dürfte eigentlich kein Steuerbescheid kommen. Wenn doch: Widerspruch einlegen. Wenn dazu erforderlich im Forum wieder melden.
Kann ja sein, dass Köln jetzt wegen des Defizits bei der Messehalle nun auch auf den letzten Cent angewiesen ist und krumme Touren versucht.
Noch Fragen>

Alaaf (weil man in Köln ja nicht Helau sagen darf, wenn man nicht eins auf die Schnauze kriegen will)

Zweitwohnung bei den Eltern - Köln

zwsopfer @, Donnerstag, 08.02.2007 (vor 6310 Tagen) @ Christian

Vielen Dank!

(Alaaf hört sich doch auch besser an...:-D)

Zweitwohnung bei den Eltern - Köln

Christian @, Donnerstag, 08.02.2007 (vor 6310 Tagen) @ zwsopfer

Bitte, gern geschehen.

Na, dann: Kölle Alaaf!

Zweitwohnung bei den Eltern - Köln

Susann @, Montag, 19.02.2007 (vor 6299 Tagen) @ Christian

Hallo,

bei mir ist es umgedreht. Mein Studienort ist Köln (Wohnung als Nebenwohnung gemeldet) und bei den Eltern das Kinderzimmer als Hauptwohnsitz.

Nun habe ich letzte Woche vom Koblenzer Urteil gehört. Und promt kam auch die Ablehnung meines Widerspruchs zur Zweitwohnungssteuer.

Kann man da jetzt noch etwas machen> Wie wäre das Vorgehen>

Danke.

Susann

Zweitwohnung bei den Eltern - Köln

Yvonne Winkler @, Montag, 19.02.2007 (vor 6299 Tagen) @ Susann

Hallo Susann,

müsste eigentlich in der Rechtsbehelfsbelehrung des Widerspruchsbescheides klar und deutlich stehen. Wenn nicht, läuft die Klagefrist nicht.

Klagen heißt das Zauberwort, aber die Frist nicht versäumen!

Für Studenten ohne größeres Einkommen, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Die wird auch gewährt, soweit die finanziellen Grenzen nicht überschritten werden und die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Nun ist das OVG Rheinland-Pfalz nicht Nordrhein-Westfalen, aber der von Christian zitierte Aufsatz hilft in der Begründung möglicherweise auch dort. ;-)
Also entweder einen kompetenten Anwalt suchen oder selber schreiben.

YW

Zweitwohnung bei den Eltern - Köln

Christian @, Montag, 19.02.2007 (vor 6299 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Susann,

Klage einreichen ist das Beste/Einzige, was Du machen kannst. Zur Prozesskostenhilfe hat Yvonne Dir schon das Nötige mitgeteilt. Herr Soénius, das ist der, der als Kämmerer der Stadt Köln leidet, freut sich über jede Klage.
Zahlen musst Du die Steuer jetzt erst mal. Da würde ich Ratenzahlung beantragen und erstmal nur in Raten zahlen.
Für die Klage selbst und das Verfahren brauchst Du keinen Anwalt, das kannst Du selbst machen. Seit dem OVG-Urteil ist das aber auch für jeden Anwalt ein Kinderspiel. ;-)
Wenn Du für die Klage (Formulierungs)hilfe brauchst - bitte nur zu. Steht bereit.

Gruß

Zweitwohnung bei den Eltern - Köln

Mr.X @, Montag, 19.02.2007 (vor 6299 Tagen) @ Christian

Allerdings scheint es erforderlich zu sein, das Verfahren auch bis zum OVG zu tragen.

http://www.vg-koeln.nrw.de/presse/pressem/2007/p070214.htm

Zweitwohnung bei den Eltern - Köln

Yvonne Winkler @, Montag, 19.02.2007 (vor 6299 Tagen) @ Mr.X

Ja, das ist wohl so.

Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer. Ein Urteil reicht nicht, aber es ist ein erster Schritt. Es ist viel in Bewegung in diesen Rechtsfragen und es wird spannend bleiben, wohin der Weg geht.

Das geht nur, indem man kämpft, nicht indem man klein beigibt.

YW

Zweitwohnung bei den Eltern - Köln

Christian @, Montag, 19.02.2007 (vor 6299 Tagen) @ Mr.X

Danke für die Information,
aber bitte den Zeitfaktor beachten. Die Kölner Pressemeldung ist noch in Unkenntnis der Koblenzer Entscheidung gefallen. Die Kläger haben anscheinend wieder mit dem doofen Argument der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit geklagt. Das dürfte ab sofort anders werden.
Aber es wird noch dauern, bis sich das rumspricht.

Zweitwohnung bei den Eltern - Köln

Susann @, Donnerstag, 22.02.2007 (vor 6296 Tagen) @ Christian

Hallo Yvonne, hallo Christian,

danke für euer Statement.

Ich weiß nicht, ob ich für den nächsten Schritt (Klage) gerüstet bin. Ich habe Bedenken, dass man sich da in etwas verrennt und nur Kosten bei entstehen.

@ Christian: Die "Formulierungshilfe" würde mich aber schon interessieren.

Danke nochmal.

Susann

Zweitwohnung bei den Eltern - Köln

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 22.02.2007 (vor 6296 Tagen) @ Susann

Hallo Susann
Ich
» habe Bedenken, dass man sich da in etwas verrennt und nur Kosten bei
» entstehen.

Verrennen würde ich mich wohl kaum, aber das Risiko, dass eine Klage nicht erfolgreich verläuft, riskierst immer Du. Es kann Dir niemand eine 100 % Garantie für gutes Gelingen geben, denn zu einer Klage gehört nicht nur eine gute Begründung, sondern auch ein Gericht, das von deiner Begründung überzeugt ist und dir recht gibt.

Auch wenn dir Christian eine Formulierungshilfe gibt, zahlst Du die Gerichtskosten, es sei denn du machst es über Prozesskostenhilfe und sie wird dir gewährt. Dann zahlst Du aber auch für deinen Anwalt nichts.

Wer nicht wagt, der nicht gewinnt :-P

Gruss Yvonne

Zweitwohnung bei den Eltern - Köln

Christian @, Donnerstag, 22.02.2007 (vor 6296 Tagen) @ Susann

Hallo Susann,

ein Widerspruch ist völlig uninteressant, wenn nicht der Wille zur Klage dahinter steht.

Grund: Über den Widerspruch entscheidet die gleiche Stelle, die den Steuerbescheid erlassen hat. Da kann und darf man nicht davon ausgehen, dass einem Widerspruch stattgegeben wird. Köln ist von der Rechtmäßigkeit seiner so genannten Zweitwohnungsteuersatzung so überzeugt, dass die Stadt gegen alles resistent ist. Ergo: Der Widerspruch wir zurück gewiesen und eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Wenn du dann nicht bereit bist zu klagen, war der Widerspruch für die Katz.

Was die Kosten angeht, die halten sich in überschaubaren Grenzen. Außerdem besteht die u.U. die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Für die klage brauchst u auch nicht unbedingt einen Rechtsanwalt, dass kannst Du selber machen. Da fallen erst Mal nur die Gerichtskosten an.

Also, denke darüber nach, und wenn Du bereit bist, den Rechtsweg zu gehen und zu klagen, helfe ich Dir gerne. Für einen Widerspruch brauche ich das Datum des Steuerbescheids, das Kassenzeichen (o.ä.), den geforderten Betrag, die in der Rechtsbehelfsbelehrung angegebene Anschrift, an wen der Widerspruch zu richten ist. Eventuell noch die Frage, ob Du mit dem Widerspruch gleich Ratenzahlung beantragen willst. Das ist allerdings weniger fürs Forum geeignet, mail mich einfach an.

Noch Fragen>

Gruß

Zweitwohnung bei den Eltern - Köln

zwsopfer @, Donnerstag, 01.03.2007 (vor 6289 Tagen) @ Christian

Hallo zusammen,

ich bins wieder. :)

Leider hat die Stadt Köln auf meine Antwort nicht so reagiert, wie ich es mir gewünscht hätte.

"Nach Ihrer obigen Mitteilung sind Sie der Auffassung, keine Nebenwohnung in Köln innezuhaben... Gemäß §2 Abs. 3 der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Köln in der derzeit gültigen Fassung ist Wohnung im steuerlichen Sinne dieser Satzung jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird... Insoweit bitte ich Sie, auch zur Vermeidung eines Steuerschätzungsverfahrens, die aufgeforderte Erklärung vollständig ausgefüllt... einzureichen."

Wie könnte ich denn die Sache klären ohne zu viel Aufwand> Habe aufgrund des Studiums und meiner Arbeit im Moment leider extrem wenig Zeit. :( Wenn ich ohne Klage o.Ä. nicht um die Zahlung herumkomme, zahle ich halt für die Zeit.
Aber da muss ich auch wieder irgendwelche Nachweise zur Wohnfläche und zur Wohnfläche der von mir genutzten Zimmer beifügen. Wo soll ich denn soetwas hernehmen - spinnen die denn>

Gibt es da irgend einen Tipp, was ich noch machen könnte> Habe das letzte mal angegeben, dass ich studiere und die gemeldete Wohnung keine Wohnung ist, sondern ein Zimmer bei meinen Eltern sowie eine Studienbescheinigung vom Studienort mitgeschickt.

Und wenn ich schon zahlen muss, wieviel wird es sein> Meine Eltern haben halt ein großes Haus, ich darin mein uralt-Kinderzimmer mit 8qm oder so. Hoffe ich muss nicht dafür draufzahlen, dass es meinen Eltern finanziell gut geht - bei mir siehts nämlich ganz anders aus.
Und kann ich dann auch direkt schriftlich meine Zweitwohnung sofort abmelden> Oder muss ich dafür zum Amt>

Vielen dank nochmal an die Unterstützung.

Liebe Grüße,
Das ZWS Opfer, das nun wirklich zum Opfer wird. :)

Zweitwohnung bei den Eltern - Köln

Christian @, Freitag, 02.03.2007 (vor 6289 Tagen) @ zwsopfer

Hallo Opfer>

Nun, die Stadt Köln hat so reagiert, wie es zu erwarten war.

Die Stadt geht auf das Kernproblem überhaupt nicht ein und hofft darauf, dass Du jetzt entweder vor der demonstrierten, geballten Sachkompetenz der Stadtverwaltung ehrfurchtsvoll in die Knie gehst oder irgendwann die Lust verlierst und endlich zahlst.
„Der Kämmerer braucht Geld!“ (OPB Schramma am 6.12.05 zur ZWSt)
Scheint ja bei Dir aufzugehen, diese Rechnung. Als Opfer darfst Du Dich dann aber nicht mehr bezeichnen.

Ein Brief sollte Dir die Sache vielleicht noch wert sein, wenn Du Dir eine Klage schon nicht antun willst, obwohl Du im Recht bist.

Deswegen: Antwort mit Aktenzeichen und Datum des Schreibens der Stadt Köln auf privat beschafftem Papier und als Textvorschlag von mir:

[blockquote]
Sehr geehrte Herren und Damen,
selbst wenn ich denn in Köln eine Zweitwohnung hätte, wäre diese gemäß § 1 der Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Köln in der derzeit gültigen Fassung auch „innezuhaben“.
Dies ist, wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, bei meiner Nebenwohnung im Haus meiner Eltern nicht der Fall. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, lässt sich aus dem Meldegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen das Innehaben einer Wohnung nicht ableiten. Die entsprechenden gerichtlichen Entscheidungen sind Ihnen sicher besser bekannt als mir, ich verweise deswegen zum „Innehaben“, „Studierende“ und „Zimmer in der elterlichen Wohnung“ vertrauensvoll nur auf:
1. BVerfG, Beschluss vom 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
2. BVerfG, Beschluss vom 11.10.2005, - 1 BvR 1232/00 - - 1 BvR 2627/03 -
3. OVG RLP, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 6 B 11579/06.OVG
4. VG Gelsenkirchen Urteil vom 05.12.2002 - 16 K 3699/01
und sehe den Fall damit als erledigt an. .....

Mit freundlichen Grüßen [/blockquote]

Dann müsste die löbliche Stadtverwaltung Kölns (eigentlich) klar Stellung beziehen, wie sie es mit Recht und Gesetz im Allgemeinen und dem Innehaben im Besonderen hält. Vielleicht hat sie das Problem bisher auch nur übersehen - was ja auch in einer gut erzogenen Verwaltung immer mal vorkommen kann. Man freut sich dann bestimmt, wenn ein aufmerksamer Einwohner/eine aufmerksame Einwohnerin, dabei hilft, Fehler zu vermeiden und bedankt sich sogar bei Dir. Man muss ja immer an das Gute glauben.

Aber vielleicht sieht sich die Verwaltung auch im Recht, ist ja schließlich ihre Satzung. Dann greift sie gleich zum fürchterlichen Mittel der Steuerschätzung und stellt Dir einen Steuerbescheid auf amtlich bereit gestelltem Vordruck zu. Denn wer sagt denn, dass das Steueramt der Stadt Köln alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen hat>

Noch Fragen>

Mit freundlichen Grüßen

Zweitwohnung bei den Eltern - Köln

zwsopfer @, Freitag, 02.03.2007 (vor 6288 Tagen) @ Christian

Hallo Christian.

Vielen Dank nochmals für Deine Hilfe.

Ich würde in der Tat bis zur Klage gehen wollen, aber meine äußeren Umstände lassen das überhaupt nicht zu. Ab Oktober bin ich z.B. ein Jahr in Australien und bis dahin schwer beschäftigt.

Wenn ich die Stadt Köln jetzt nochmal darauf hinweise, wie die Sachlage ist und diese nun mit ihrem Schätzungsverfahren ankommen, wird das ja finanziell sicher nicht gut für mich aussehen. Kann ich dann immer noch für mein 8qm Zimmer zahlen, oder ist das dann schon ein gültiger Aspruch der Stadt Köln> Sorry, wenn die Fragen dumm sind, aber ich kenne mich in Rechtsgeschichten leider überhaupt nicht aus.

Vielen Dank schonmal und liebe Grüße,
Opfer

Zweitwohnung bei den Eltern - Köln

zwsopfer @, Freitag, 02.03.2007 (vor 6288 Tagen) @ zwsopfer

Was mich aber doch noch interessieren würde: Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Wenn ich doch klagen würde - in welchem Rahmen würden sich die Kosten bewegen> (wenige / mehrere hunderter / tausender> - gar keine Ahnung)

Zweitwohnung bei den Eltern - Köln

Christian @, Freitag, 02.03.2007 (vor 6288 Tagen) @ zwsopfer

Hallo, doch nicht mehr so williges (>) Opfer,

eine Klage sehe ich eigentlich noch lange nicht.

Die Stadtverwaltung wird Deinen Brief mit Furcht einflößenden amtlichen Floskeln beantworten und Dich erneut auffordern, den Fragebogen korrekt auszufüllen oder Dir gleich einen Steuerbescheid schicken. Wundert mich sowieso, dass sie das nicht gleich gemacht haben. Erspart viel Hin und Her.
Wenn Du dann immer noch frech bist und es gar wagen solltest, gegen den Steuerbescheid der hohen Behörde Widerspruch einzulegen, wirst Du einen noch mehr Furcht einflößenden amtlichen Schrieb kriegen. Darin wirst Du aufgefordert, Deinen Widerspruch zurückzunehmen. Ansonsten, so wird da zu lesen sein, wird die Stadt den Widerspruch ablehnen und Dir eine Bearbeitungsgebühr aufs Auge drücken müssen. Das Ganze immer mit gar erschröcklichen Zitaten aus Satzung und Urteilen garniert. Spätestens jetzt, so die Hoffnung der Stadt, gibst Du klein bei.

Wie es dann weiter geht> Bei Deiner Fallkonstellation schwer zu sagen.

Gewinnen kann die Stadt ein Verfahren eigentlich nicht. Also müsste dem Widerspruch stattgegeben werden. Aber vielleicht sieht man das in Köln auch anders und weist den Widerspruch zurück. Denn eine alte Erfahrung lehrt: Widerspruch, das machen noch einige, vor Gericht ziehen, das trauen sich nur ganz wenige. Da gibt es auch noch ein paar andere Gründe. Das Risiko ist für die Stadt übersehbar - also kann sie den Widerspruch zurückweisen, eine Bearbeitungsgebühr kassieren und in Ruhe abwarten. Kommt dann wider Erwarten die Klage doch, kann man immer noch einlenken, und den Bescheid aufheben. Dann gibt es auch kein Verfahren. Wenn nicht, auch nicht schlimm - ein verlorenes Verfahren zahlt die Stadt mit links aus der Portokasse, die andere ZWSt-Zahler bereitwillig auffüllen.

Wie Du siehst, bist Du noch weit weg von einem Verwaltungsstreit.

Da sind übrigens die Kosten nicht so hoch. Für den Widerspruch und die Klage vor dem Verwaltungsgericht brauchst Du keinen Anwalt - das kannst Du selbst machen, ggf. sogar, ohne persönlich zu erscheinen. Hilfe ist näher, als Du denkst. Und kostet natürlich Porto.

Der Streitwert ist gering und müsste eigentlich unter EURO 300,00 liegen, da sind die Gerichtsgebühren relativ niedrig, so etwa EURO 70-80. Gibt es im Erfolgsfall natürlich wie alles andere zurück - die Portokasse der Stadt ist unerschöpflich.

Eine Niederlage brauchst Du eigentlich nicht einzukalkulieren. Die Klage ist bei Deiner Fallkonstellation mehr Formsache. Das „Kinderzimmer“ eines Studierenden als Nebenwohnung, da ist eigentlich schon seit Jahren entschieden, dass es da keine ZWSt geben darf.

Aber versuchen kann es die Stadt ja trotzdem. Ist schließlich nicht verboten, oder> Und Opferlämmer gibt es reichlich..

Noch Fragen>

Gruß

Zweitwohnung bei den Eltern - Köln

zwsopfer @, Freitag, 02.03.2007 (vor 6288 Tagen) @ Christian

Ok erstmal keine Fragen mehr - vielen Dank nochmal! Super Hilfe hier.
Wenn alles über Briefchen hin und her gehen kann, dann ists mit der Zeit doch nicht so schlimm.

Zweitwohnung bei den Eltern - Köln

Yvonne Winkler @, Freitag, 02.03.2007 (vor 6288 Tagen) @ zwsopfer

Ergänzend: Streitwert liegt ca bei 300-600 Euro. Die Gerichtskosten betragen 105 Euro für 3 Gebühren.

YW

Zweitwohnung bei den Eltern - Köln

zwsopfer @, Dienstag, 20.03.2007 (vor 6271 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo zusammen.

Wollte mich noch einmal melden, weil mir nun ein schöner gelber Umschlag ins Haus geflattert ist.

Der Steuerbescheid weist einen im April 07 zu zahlenden Betrag von ca. 1500€ aus - die Wohlfläche wurde mit 60qm angesetzt.

Jetzt muss ich Wiederspruch einlegen, richtig> Vorlagen gibt es ja genug im Internet und als Gründe würde ich wieder die selben aufführen wie zuvor>
Außerdem steht da, dass man sofort zahlen muss. Kann man das mit einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung erstmal stoppen oder laeufts doch darauf hinaus dass ich diesen horrenden Betrag erstmal zahlen muss> So liquide bin ich nämlich leider Gottes nicht. ;-)

Wäre super, wenn jemand, der sich ein wenig auskennt kurz anmerken könnte, ob das das gängige Verfahren ist. ;-)

Vielen Dank schonmal. ;-)

Grüße,
Opfer

Zweitwohnung bei den Eltern - Köln

Christian @, Dienstag, 20.03.2007 (vor 6270 Tagen) @ zwsopfer

»Armes „Opfer“,

die Stadt Köln muss es ja sehr nötig haben, Millionenstadt zu werden.

Einen entsprechenden Antrag kann man stellen, und das Verwaltungsgericht entscheidet dann im Eilverfahren. Müsste bei dem von Dir geschilderten Sachverhalt einfach sein, denn Du hast die Nebenwohnung in der elterlichen Wohnung definitiv nicht inne. Selbst das OVG NRW hält das Innehaben der Nebenwohnung für nötig (OVG NRW, Beschluss vom 12.06.2006 14 E 1045/05). Und was Innehaben im Zusammenhang mit der Zweitwohnungsteuer bedeutet, hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof sauber dargestellt, Bayer. VGH Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil vom 14. Februar 2007 - 4 N 06.367, Entscheidungsgründe, 2. (1); dass er sich bezüglich der Erstwohnung dann nicht daran hält, ist eine andere Sache, die dich aber nicht zu berühren braucht.

Das kannst Du auch alleine durchziehen, Formulierungshilfe findest Du allemal.

Aber wegen des hohen bürokratischen Aufwands (Antrag auf Prozesskostenhilfe, Klage auf aufschiebende Wirkung usw.) und wegen Deiner Terminabhängigkeit würde ich Dir empfehlen, einen Anwalt zu nehmen. Die eventuell anfallenden Kosten können Dir nach meiner Einschätzung eigentlich recht egal sein. Die übernimmt die Stadt Köln (genauer: jeder Steuerzahler), denn wie die Stadt das Verfahren gewinnen will, wenn der Kläger/sein Anwalt keinen Anfängerfehler macht, müsste sie mir erst mal erklären. Ich ahne zwar, was die Kölner Kämmerei im Hinterkopf bewegt und wie sie argumentieren will, aber das dürfte bei vorsichtiger Einschätzung kein Gericht - selbst kein NRW-Gericht - mitmachen. Das ist für den Kläger mehr als ein Heimspiel.

Was mich noch am Rande interessieren würde: Hast Du der Stadt den von mir empfohlenen Brief geschrieben> Und hat es darauf eine Antwort gegegeben> Oder kam dann der Steuerbescheid>

Du hast aber noch ein bisschen Zeit, Dir alles reiflich zu überlegen. Wenn Du dabei Hilfe brauchst - gerne.

Ich persönlich würde sogar zahlen, denn das Geld gibt es mit ziemlicher Sicherheit zurück, und 5% Zinsen bietet derzeit kaum eine Bank. ;-)

Gruß

Christian

Zweitwohnung bei den Eltern - Köln

zwsopfer @, Dienstag, 20.03.2007 (vor 6270 Tagen) @ Christian

Hallo und vielen Dank für die Antwort...

nochmal damit ich das richtig verstehe.

1. ich lege Einspruch ein
2. ich stelle Antrag auf Aussetzung.

Kann ich das noch ohne Anwalt machen>

Und wenn ich den Anwalt nehme - ich weiss man kann es nicht genau sagen, aber annähernd ja schon - was wird das ganze an Kosten aufwirbeln> Unabhängig davon ob ichs zahlen muss oder nicht. 100, 200, 500>

Was hat das mit der Prozesskostenhilfe auf sich> Wenn es sich da um die 100 Kröten handelt, dann geht das - da brauche ich keine Hilfe. ;-)

Habe den von Dir empfohlenen Brief so verwendet und es kam sofort der Steuerbescheid. :-D

Grüße und vielen Dank,
Opfer

Zweitwohnung bei den Eltern - Köln

zwsopfer @, Dienstag, 20.03.2007 (vor 6270 Tagen) @ zwsopfer

Ah noch eine Sache.

Kann ich mich denn JETZT direkt in Köln abmelden> Habe in Zukunft keine Lust mehr auf die Drecksstadt. ;-)

Oder wollen die mir dann wieder irgendwie an den Popo> :-D

Zweitwohnung bei den Eltern - Köln

Christian @, Mittwoch, 21.03.2007 (vor 6269 Tagen) @ zwsopfer

Hallo Opfer,

Zu 1. Richtig verstanden, Widerspruch muss auf jeden Fall sein; kann aber ganz kurz gehalten werden (im Prinzip reicht der unbeantwortete Brief als Widerspruch formuliert). Wann ist der Steuerbescheid bei Dir eingegangen> Datum des Poststempels>

Zu 2. Ja, aber beim Verwaltungsgericht, nicht bei der Stadt.

Vor dem Verwaltungsgericht kann man alles ohne Anwalt machen. Aber bei dem Vorhaben (aufschiebende Wirkung + Klage) ist das etwas aufwändiger (Schriftkram/Formalitäten). Gilt auch für die Prozesskostenhilfe, dazu kannst Du im Internet alles Erforderliche lesen.

Zu den Kosten müsste sich ein Anwalt äußern. Ich habe da keine Ahnung. Oder einen Anwalt, der sich ein bisschen auskennt, fragen, was er verlangt: Das kostet (noch) nichts.

» Habe den von Dir empfohlenen Brief so verwendet und es kam sofort der
» Steuerbescheid. :-D
Die lassen wirklich nichts anbrennen und scheinen wirklich ungeniert nach dem Motto zu leben: Auf Kosten des Steuerzahlers lässt sich gut klagen.

Nebenwohnung abmelden ist immer möglich, wenn man auszieht. Besuche bei den Eltern sind nicht meldepflichtig.

Vorschlag: Mache einen neuen Beitrag auf, der bisherige wird allmählich zu lang.

Noch Fragen>

Gruss

Zweitwohnung bei den Eltern - Köln

Kleppers @, Montag, 07.05.2007 (vor 6222 Tagen) @ Christian

Hallo ihr,
ich habe mir den ganzen Beitrag mal durchgelesen und jetzt auch noch ein paar Fragen zu "meinem Fall".

Und zwar habe ich vorgestern (mitten im Umzugsstress, sehr gut) einen Brief von der Stadt Köln bekommen, ich solle für 2005-2007 ZWS nachbezahlen. Bei mir verhält es sich allerdings wie beim Opfer (*g*), die wollen das Geld für die Wohnung meiner Eltern, wo ich in der Zeit wirklich kaum war.

Soweit ein ähnlicher Fall, allerdings kommt bei mir noch ein Detail dazu: meine Eltern sind 2004 umgezogen! Die Stadt Köln will von mir aber die Steuer für die alte Adresse haben. Kann ich auf dem Weg irgendwie widersprechen, also damit begründen, dass (neben den ganzen anderen Gründen von wegen Studentin und Nebenwohnsitz ohne "innehaben") meine Eltern selber nicht mehr dort gewohnt haben im genannten Zeitraum>

Das dreiste an der Sache ist auch: vor etwa 2 Jahren bekam ich schonmal einen BRief, da konnte man dann so tolle Sachen ankreuzen. Da habe ich damals angegeben dass ich Studentin bin und der NWS bei meinen ELtern ist und ich deshalb keine ZWS zahlen muss...darauf kam NIE eine Reaktion. Und jetzt 2 Jahre später dann sowas, ähm....>!

Danke schonmal für eure Hilfe!!

Zweitwohnung bei den Eltern - Köln

Christian @, Montag, 07.05.2007 (vor 6222 Tagen) @ Kleppers

Hallo Kleppers,
jeder Fall ist anders. So ganz blicke ich nicht durch, wie das mit dem Formalitäten bei Dir gelaufen ist, spielt aber keine Rolle.
Es ist ganz einfach: Die Stadt Köln hat gemerkt, dass man bei ihrer Satzung überhaupt keine Wohnung innehaben muss, um zur Zweitwohnungsteuer herangezogen zu werden - so will es zumindest das OVG NRW. Also werden jetzt alle Steuererklärungen ausgegraben, die man früher zur Seite gelegt hat.
Zahlen oder Klagen.
Noch Fragen> Dann aber bitte am besten als neuer Beitrag.
Gruß