Pauschalmiete - was gebe ich bei der Erklärung an?

vertigo75, Sonntag, 16.08.2015 (vor 3170 Tagen)

Hallo,

1)
habe für meine Zweitwohnung mit dem Vermieter eine Pauschalmiete vereinbart.

Nun wurde ich durch die Stadt Hamburg zur Abgabe der Erklärung zur Zweitwohnsitzsteuer aufgefordert.

Was gebe ich denn nun genau als Kaltmiete an, wenn ich keine Angabe für Nebenkosten habe?

2)
Mein Mietvertrag hat zum 04.05. begonnen. Daher weicht die Miete im ertsen Monat ab und diesen abweichenden Mietzins haben wir auch im Mietvertrag für den ersten Monat festgehalten.

Jetzt steht in der Erklärung als Erläuterung das massgeblich die Nettokaltmiete, die im ersten vollen Monat des Ermittlungszeitraums für den die Steuererklärung abgegeben wird, geschuldet wurde (ggfs. erste Monatsmiete nach Einzug).

Was muss ich denn nun angeben. Den geringeren Mietzins den ich für den zeitraum vom 04.05. gezahlt habe oder den vollen Mietzins, der allerdings erst ab Juni zum Tragen gekommen ist? Die Formulierng verstehe ich nicht:-(

Pauschalmiete - was gebe ich bei der Erklärung an?

Alfred @, Montag, 17.08.2015 (vor 3169 Tagen) @ vertigo75

Maßgeblich ist die Miete für den vollen Monat.

Da Du die Nettokaltmiete nicht angeben kannst, nur Querverweis bei Zffr. 26 und unter Zffr. 65 dann Pauschalmiete abgeben und ggf. den Sachverhalt erläutern. Sollte allerdings bereits aus dem Mietvertrag ersichtlich sein. Die Bestimmung der Nettokaltmiete liegt dann bei der Stadt und ist gesetzlich geregelt.


Als Anhalt für Dich ein Auszug aus der Mainzer Satzung, die für HH allerdings nicht verbindlich ist:
„Sollte im Mietvertrag zwischen den Parteien eine Miete vereinbart worden sein, in der einige oder alle Nebenkosten oder Aufwendungen für die Möblierung der Wohnung enthalten sind, sind zur Ermittlung der Nettokaltmiete die sich aus dem Mietvertrag ergebenden Mietanteile abzuziehen. Soweit wegen fehlender Angaben im Mietvertrag ein Abzug von Mietanteilen nicht ermittelt werden kann, sind zur Ermittlung der Nettokaltmiete folgende pauschale Kürzungen im nachfolgenden Umfang vorzunehmen
a) für Teilmöblierung 10 vom Hundert
b) für Vollmöblierung 20 vom Hundert
c) eingeschlossene Nebenkosten ohne Heizung 10 vom Hundert
d) eingeschlossene Nebenkosten mit Heizung 25 vom Hundert
e) Stellplatz oder Garage 5 vom Hundert.“