Arbeit in Hamburg, Hauptwohnung in Bochum

murmelchen, Sonntag, 27.09.2015 (vor 3126 Tagen)

Hallo liebe Gemeinde,
ich bin etwas ratlos, da ich nicht weiß, wie ich es richtig mache;-)
Arbeitsbedingt bin ich seid Juli für 3 Monate in Hamburg.
Ich bewohne dort eine möblierte Wohnung auf Zeit. (unbefristet erst einmal)
Mein Arbeitgeber hat mir für die 3 Monate alle Kosten dieser Wohnung erstattet, ebenfalls auch die Fahrtkosten und Tagespauschale.

Jetzt ist es aber so, das ich doch für unbestimmte Zeit weiter in Hamburg arbeiten werde.
Die Wohnung, kann ich behalten, solange ich möchte, meine Wohnung in Bochum, möchte ich allerdings auch erst einmal behalten.
Ich fahre jedes Wochenende nach Hause, da ja dort auch meine Familie und Freundeskreis ist.
Ich habe hier gelesen, dass ich die Wohnung in Hamburg eventuell als Hauptwohnsitz anmelden muss. Wie ist das dann mit der Zweitwohnsitzsteuer?
Mir geht es darum, das ich für die Zweitwohnung etwas Steuern sparen möchte.

Danke schon mal für die Hilfe
Gruß Laura

Arbeit in Hamburg, Wohnung in Bochum

Alfred @, Sonntag, 27.09.2015 (vor 3126 Tagen) @ murmelchen
bearbeitet von Christian, Sonntag, 27.09.2015

Du bist in Hamburg seit Juli meldepflichtig.

Arbeitsbedingt dürfte Dein vorwiegender Aufenthalt in Hamburg sein. Dort bist Du dann mit Hauptwohnung zu registrieren.

In Bochum ist folglich Deine Nebenwohnung. Dort bist Du vermutlich zweitwohnungsteuerpflichtig.

Steuern sparen kannst Du ggf. bei der Einkommensteuer (doppelte Haushaltsführung).

Arbeit in Hamburg, Wohnung in Bochum

murmelchen, Montag, 28.09.2015 (vor 3126 Tagen) @ Alfred

Guten morgen,
meldepflichtig bin ich wohl dann erst jetzt ab Oktober, die ersten 3 Monate war ich ja nur zur Probe, glaube nicht, das man sich deshalb direkt anmelden muss.
Ich hätte die 3 Monate ja auch im Hotel wohnen können, so aber in einer möblierten Wohnung.
So wie Du schreibst, wäre es dann so, dass ich die Wohnung in Bochum, was dann meine Nebenwohnung wäre als doppelte Haushaltsführung absetzen kann?
Oder hat das mit der Anmeldung nichts zu tun. Denn die Wohnung in Bochum wäre ja viel zu weit weg von meiner Arbeitsstelle;)

Arbeit in Hamburg, Wohnung in Bochum

Alfred @, Montag, 28.09.2015 (vor 3126 Tagen) @ murmelchen

Anders als Du glaubst: Du bist meldepflichtig. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche anzumelden (Hamburgisches Meldegesetz § 12). Auch wenn Du in einem Hotel wohnen würdest, wärst Du meldepflichtig (Hamburgisches Meldegesetz § 26).

Die doppelte Haushaltführung ist eine Frage des Einkommensteuerrechts und hat mit Melderecht und Zweitwohnungsteuerrecht nur am Rand zu tun und die Begriffe sind eher verwirrend. Nur soviel: Wenn Du in Bochum einen eigenen Haushalt führst und dort Deinen Lebensmittelpunkt hast (Verwandte, Freunde, Vereine usw.), kannst Du die beruflich bedingte Wohnung in Hamburg einkommensteuerrrechtlich geltend machen.

Arbeit in Hamburg, Wohnung in Bochum

murmelchen, Montag, 28.09.2015 (vor 3126 Tagen) @ Alfred

Nach einer Woche ummelden, ist schon krass. Ich war schon so oft für 2-3 Wochen zur Arbeit in einer anderen Stadt, hätte ich mich da jedesmal ummelden müssen?
Das wäre ja ein sehr großer Aufwand. Oder ist das nur in Hamburg so ;)

Auf welche Wohnung muß ich dann die Zweitwohnsitzsteuer zahlen, Hamburg oder Bochum?

Arbeit in Hamburg, Wohnung in Bochum

Alfred @, Montag, 28.09.2015 (vor 3126 Tagen) @ murmelchen

Bei Beziehen einer Wohnung von bis zu 2 Monaten entfällt (in Hamburg)eine melderechtliche Registrierung.

Zweitwohnungsteuer fällt in Bochum an (melderechtliche Nebenwohnung).

Arbeit in Hamburg, Wohnung in Bochum

murmelchen, Montag, 28.09.2015 (vor 3126 Tagen) @ Alfred

Danke vielmals für die Erklärungen, hat mir sehr geholfen

Arbeit in Hamburg, Wohnung in Bochum

murmelchen, Dienstag, 29.09.2015 (vor 3125 Tagen) @ murmelchen

Ich habe da mal noch eine Nachfrage.
Mein Aufenthalt in Hamburg dauert ca. 2-3 Jahre.
Wenn ich jetzt meine Wohnung in Bochum an ein Familienmitglied untervermiete,
bzw. dort in dieser Zeit wohnen lasse, hätte ich dann die Steuerersparnis verloren?
Das ist schon alles sehr verwirrend, Zweitwohnungssteuer für Bochum bezahlen, obwohl das ja eigentlich meine Hauptwohnung ist;)

Arbeit in Hamburg, Wohnung in Bochum

René ⌂ @, Dienstag, 29.09.2015 (vor 3125 Tagen) @ murmelchen

Wenn ich jetzt meine Wohnung in Bochum an ein Familienmitglied untervermiete, bzw. dort in dieser Zeit wohnen lasse, hätte ich dann die Steuerersparnis verloren?

Wenn die Bochumer Wohnung untervermietet wird, wohnst du ja nicht mehr da. Damit entfällt dann logischerweise die doppelte Haushaltsführung weg und folglich auch die Möglichkeit, dies steuerlich geltend zu machen. Aber du hast dann auch die Wohnung nicht mehr inne, wodurch die Zweitwohnungsteuer entfällt.

Arbeit in Hamburg, Wohnung in Bochum

murmelchen, Dienstag, 29.09.2015 (vor 3125 Tagen) @ René

Oh sorry, ich habe mich da etwas falsch ausgedrückt. Ich meine nicht direkt als Untermieter der Miete zahlt, sondern mein Vater möchte vorübergehend bei mir wohnen, da er private Probleme hat, und erst eine Wohnung finden muß.
Zweitwohnsitzsteuer fällt ja dann wahrscheinlich an, da die Wohnung allein mir gehört, aber gibt es da Probleme mit der doppelten Haushaltsführung?

Arbeit in Hamburg, Wohnung in Bochum

René ⌂ @, Dienstag, 29.09.2015 (vor 3124 Tagen) @ murmelchen

Nochmal aus dem Einkommensteuergesetz zitiert:

Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt.

Entscheidend ist, ob du da noch wohnst.

Arbeit in Hamburg, Wohnung in Bochum

murmelchen, Dienstag, 29.09.2015 (vor 3124 Tagen) @ René

Ja, ich wohne dort, Mietvertrag läuft ja auch auf meinen Namen.