Zweitwohnsitzsteuer Köln

LVSL92, Samstag, 23.01.2016 (vor 3039 Tagen)

Hallo zusammen,

für meine Tochter hatte ich für einen Schulbesuch eine Wohnung in Köln 9 Monate angemietet (von 11/2010 bis 10/2011).

Danach ist meine Tochter mit Erstwohnsitz nach Hamburg umgezogen und hat als Zweitwohnsitz die Elterliche Wohnung angegeben. Die Stadt Köln möchte jetzt ab 2010 bis heute die Zweitwohnungssteuer in Rechnung stellen. Sie beruft sich darauf, dass eine Abmeldung des Zweitwohnsitzes in Köln zum 1.11.2011 nicht erfolgt sei.

Andererseits kann weder die Stadt Hamburg, noch die Stadt Köln mir sagen, auf welchen Wege der Zweitwohnsitz zum 30.10.2011 nachträglich abgemeldet werden kann.

Wie ist hier zu verfahren?

Zweitwohnsitzsteuer Köln

Rebell @, Samstag, 23.01.2016 (vor 3039 Tagen) @ LVSL92

Danach ist meine Tochter mit Erstwohnsitz nach Hamburg umgezogen und hat als Zweitwohnsitz die Elterliche Wohnung angegeben. Die Stadt Köln möchte jetzt ab 2010 bis heute die Zweitwohnungssteuer in Rechnung stellen. Sie beruft sich darauf, dass eine Abmeldung des Zweitwohnsitzes in Köln zum 1.11.2011 nicht erfolgt sei.

Manche Anfragen hier sind schon etwas kurios- der Stadt Köln kann hier in diesem Falle doch keine Schuld zugeshreiben werden.

Weshalb?

Nur ein Blick in die Satzung dort ist es klipp und klar geregelt mit folgenden Worten:
Der Steuerpflichtige hat innerhalb eines Monats nach dem Zeitpunkt, mit die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung beginnt oder endet, diesen Tatbestand dem Kassen- oder Steueramt anzu zeigen.

Andererseits kann weder die Stadt Hamburg, noch die Stadt Köln mir sagen, auf welchen Wege der Zweitwohnsitz zum 30.10.2011 nachträglich abgemeldet werden kann.

Das ist nun dem Gutwillverhalten der Stadt allerdings möglich, aber juristisch nicht anfechtbar, wenn auf die Steuer nicht verzichtet wird.

Wie ist hier zu verfahren?

Als reuiger Sünder(in) persönlich den Versuch starten und dort um Gnade bitten - vielleicht funktioniert es!

Eigentlich sind derartige Vorgehensweisen nicht mit bürgerfreundlicher Kommune oder deutscher Gründlichkkeit vereinbar.

Bei den bestehenden gesetzlichen vorgeschriebenen über die gläserenen Bürger - sei es bei der Aufzeichnung von Telefonverbindungen - oder Austausch von Bankdaten an den Fiskus könnte man doch ohne weiteres erreichen, dass so mancher Ärger dem Bürger abgenommen wird, jede Neu-Anmledung wird jener Kommune mitgeteilt wo zuvor eine Registrierung vorgenommen worden ist. Ob Erst- oder Zweitwohnsitz so einfach könnte es mit nur einem Knopfdruck sein.
Solange allerdings 100 000 de Menschen die deutschen Grenzen ohne Registrierung überqueren können und schließlich niemand weiß wer sich wo und wann oder wie aufhält und eventuell noch die Möglichkeit hat sich 7 mal jeweils mit einer anderen Identität sich sogar mit krimminellen Vorsätzen unbehelligt auch Straftaten ausüben kann - ist die Sache mit der Zweitwohnungssteuer ein ganz tolles Mittel für die Kommunen sogar auch unseriös Bürger zur Kasse zu bitten Ausgerechnet Köln mit der inzwischen bundes- oder gar weltweit bekannt gewordenen Unordung in Sachen Schutz der Bürger - da braucht sich auch nun niemand merh zu wundern - Geld beizutreiben um die Missswirtschaft zu finanzieren- ob zu Recht oder Unrecht - das ist das Beispiel Rechtsstaat Deutschland pur !!!!!!

Zweitwohnungsteuer Köln

Alfred @, Samstag, 23.01.2016 (vor 3039 Tagen) @ Rebell

Den letzten Absatz hättest Du Dir und uns ersparen sollen.

Zweitwohnungsteuer Köln

Alfred @, Samstag, 23.01.2016 (vor 3039 Tagen) @ LVSL92

Die Stadt Köln möchte jetzt ab 2010 bis heute die Zweitwohnungssteuer in Rechnung stellen.

Ist das eine Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Zweitwohnungsteuer oder bereits ein Steuerbescheid?


Die Tochter hat diese Wohnung am ? November 2010 bezogen, sich dort mit Nebenwohnung registrieren lassen und ist am ? Oktober 2011 ausgezogen, ohne sich abzumelden. Der Auszug sollte sich eigentlich mühelos nachweisen lassen. Ist das so?

Am Rande:

Die Stadt Köln ... beruft sich darauf, dass eine Abmeldung des Zweitwohnsitzes in Köln zum 1.11.2011 nicht erfolgt sei.

Hat die Stadt Köln wirklich "Zweitwohnsitz" geschrieben?

Zweitwohnungsteuer Köln

LVSL92, Samstag, 23.01.2016 (vor 3039 Tagen) @ Alfred

Hallo!

Es ist bereits ein Steuerbescheid ergangen. Dagegen habe ich Einspruch eingelegt und den Sachverhalt mit Anmeldebestätigung in Hamburg und Mietvertrag begründet.
Dennoch besteht der Sachbearbeiter auf einer direkten Bestätigung durch die Stadt Hamburg, die sich verständlicherweise als dafür nicht zuständig erklärt. Es sei allein eine Sache zwischen mir bzw. meiner Tochter und der Stadt Köln.

Die Stadt Köln spricht von einer "Nebenwohnung". Gibt es hier einen Unterschied?

Vielen Dank schonmal für euer Engagement!

Zweitwohnungsteuer Köln

Alfred @, Samstag, 23.01.2016 (vor 3039 Tagen) @ LVSL92

Widerspruch ist sinnlos. Gegen den ZW-Steuerbescheid hilft nur die Klage beim Verwaltungsgericht - muss auch so im Steuerbescheid stehen.
Von wann ist der Steuerbescheid?

Was habt ihr wann im der Erklärung zur ZWSt angegeben?

Am Rande:
Zweitwohnsitz wäre falsch, Nebenwohnung ist richtig.

Zweitwohnungsteuer Köln

Rebell @, Sonntag, 24.01.2016 (vor 3038 Tagen) @ LVSL92

Es ist bereits ein Steuerbescheid ergangen. Dagegen habe ich Einspruch eingelegt und den Sachverhalt mit Anmeldebestätigung in Hamburg und Mietvertrag begründet.

Wenn der Einspruch fristgerecht erfolgt ist schon eine Superleistung.

Dennoch besteht der Sachbearbeiter auf einer direkten Bestätigung durch die Stadt Hamburg, die sich verständlicherweise als dafür nicht zuständig erklärt. Es sei allein eine Sache zwischen mir bzw. meiner Tochter und der Stadt Köln.

Exakt wie es Alfred beurteilt, bleibt nur noch Klage beim Verwaltungsgericht,aber bitte keinen Wald- und Wiesen- Rechtsanwalt sondern am Besten einen Anwalt der erfolgreiche Klagen bezüglich Zwst. nachweisen kann.
Der Verein Freunde für Ferien in Bayern hat hier sehr negative inzwischen allerdings gott sei Dank nur noch positive Erfolge mit einem dafür qualifizierten Anwalt zu verzeichnen, die wenigsten Anwälte sind bereit nach Gebührenordnung der Gerichte eine Auseinandersetzung mit den Kommunen anzustreben. Jüngste nachweisbare Erfolge sind auf ganz Bayern verteilt - auch eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht steht seit Jahren an. In der Regel werden beim BvfG innerhalb von Monaten nicht zulässsige Beschwerden abgewiesen.
Anwälte aus der Region der Zwst.erhebenden Kommune - da besteht oft ein Abhängigkeitsverhältnis, denn die Aufträge von Kommunen sind wesentlich lukrativer-- denn da spielt Geld keine Rolle, es ist ja nur das Geld der Steuerzahler!

Bei Klageerhebung hätte der Anwalt bei der Stadt Hamburg, sofern er es übers Gericht fordert sogar Anspruch auf Akteneinsicht um die Nichtnutzung in Köln zu beweisen. Auch der Vermieter in Köln müsste ebenfalls Auskunft erteilen

Die Stadt Köln spricht von einer "Nebenwohnung". Gibt es hier einen Unterschied?

Das ist wohl wieder Juristendeutsch- ?


Vielen Dank schonmal für euer Engagement!

Nachweis über Erfolge könnten angefordert werden fffbayern@gmx.net

Nur gemeinsam kann bundesweit etwas erreicht werden - denn die Kommunen tappen von einem Napf in den Andern- es sind einfach keine Steuerbeamten bei den Kommunalverbände - nur noch Raffgier und Abzockemethoden anzutreffen. Via Betten- oder Pferdesteuer

Zweitwohnungsteuer Köln

LVSL92, Sonntag, 24.01.2016 (vor 3038 Tagen) @ Rebell

danke für eure Rückmeldungen, ich werde mir einen Klageweg überlegen.

Ich lasse euch wissen wie es ausgegangen ist!

Zweitwohnungsteuer Köln

Alfred @, Sonntag, 24.01.2016 (vor 3038 Tagen) @ LVSL92

Für die Klage die Frist beachten.

Die Stadt Hamburg hat mit der ganzen Sache nichts zu tun. Die Tücke liegt im Meldeverfahren, das bei einer Ummeldung eine Nebenwohnung nicht gesondert abfragt. Wer seine Nebenwohnung nicht direkt abmeldet, bleibt registriert.

Der Nachweis für den Auszug aus der Kölner Nebenwohnung ist auch nicht die Anmeldung in Hamburg oder der Hamburger Mietvertag sondern z.B. ein Wohnungsübergabeprotokoll für die Kölner Wohnung oder eine Bestätigung des Vermieters.