Wer Kippt die Staffelung bei Zweitwohnungssteuer in Bayern???

Rebell @, Donnerstag, 28.04.2016 (vor 2892 Tagen)

entweder die Regierung oder die Gerichte- die Kommunen weigern sich, denn vom Bayerischen Gemeindetag bemühr man sich diese Staffelungen als zulässig und lineare Besteuerung sei nicht zumutbar ohne Mietspiegel.

So das Fazit bei der Verhandlung beim VGH in München - siehe dazu


Bei einer linearen Zweitwohnungssteuersatzung müsse man jedes Mietobjekt einzeln in Betracht nehmen, argumentiert die Gemeinde. Doch die Klägerseite widerspricht, dass in der heutigen Zeit eh schon alle Steuern digital errechnet werden. Es sei kein besonderer Aufwand, auch die Zweitwohnsitzsteuern digital berechnen zu lassen.


Bad Wiessee ist nicht die einzige Kommune mit einem derartigen Stufenmodell. Auch Tegernsee und Schliersee berechnen den Zweitwohnungssteuersatz auf diese Weise. Sollte die Instanz in Leipzig ein Urteil fällen, könnten die Konsequenzen auf Kommunen deutschlandweit übergehen.

Man stelle sich mal vor bei der Berechnung einer KFZ-Steuer gäbe es ein derartiges Stufenmodell wie bei der Zweitwohnungssteuer ??

nachstehend Reaktionen und Berichte zu diesem Gerichtstermin

http://tegernseerstimme.de/wiesseer-fall-schlaegt-hohe-wellen/208026.html
http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Mieter-klagen-Gericht-ueberprueft-Zweitwohnu...
http://www.sueddeutsche.de/bayern/zweitwohnungen-das-problem-mit-den-stufen-1.2969695
http://www.schwaebische.de/region/bayern_artikel,-Gericht-ueberprueft-Zweitwohnungssteu...
wolfratshausen/berechnung-prozent-statt-stufen-1.2827011
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-freie-waehler-zweifeln-an-zweitwohnungsste...

Wer Kippt die Staffelung bei Zweitwohnungssteuer in Bayern???

Soraya @, Donnerstag, 28.04.2016 (vor 2892 Tagen) @ Rebell

Bei einer linearen Zweitwohnungssteuersatzung müsse man jedes Mietobjekt einzeln in Betracht nehmen, argumentiert die Gemeinde. Doch die Klägerseite widerspricht, dass in der heutigen Zeit eh schon alle Steuern digital errechnet werden. Es sei kein besonderer Aufwand, auch die Zweitwohnsitzsteuern digital berechnen zu lassen.

Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit, da Mieten am
unteren und oberen Rand der Staffel mit demselben Betrag besteuert
werden und die Besteuerung damit zu degressiven Prozentsätzen bezogen
auf die Mieten führt. So sieht es auch das Bundesverfassungsgericht,
zumal diese Ungleichbehandlung ohne nachvollziehbaren Grund erfolgt.
Wenn die Gemeinde Bad Wiessee keine außergewöhnlich guten sachlichen
Gründe vorbringt, müsste das Bayerische Verwaltungsgericht dem Urteil
des Bundesverfassungsgerichts folgen. Bei diesen sachlichen Gründen
könnte es sich z.B. um Typisierungs- und Vereinfachungserfordernisse
bei der Steuerermittlung oder anzuerkennende Lenkungszwecke handeln,
die das Gericht dann im Einzelnen zu prüfen habe.

Mit freundlichen Grüßen
Denise Rose

Sprecherin des bayerischen Landesfachausschusses
Wirtschaft und Finanzen


Zitat von programm@afdbayern.de:>

Bad Wiessee ist nicht die einzige Kommune mit einem derartigen Stufenmodell. Auch Tegernsee und Schliersee berechnen den Zweitwohnungssteuersatz auf diese Weise. Sollte die Instanz in Leipzig ein Urteil fällen, könnten die Konsequenzen auf Kommunen deutschlandweit übergehen.


Jetzt wären wohl auch in Bayern jene Politiker gefordert, welche die Regierung stellen - denn auch die Freien Wähler befürworten eine Abschafrung der Zweitwohnungssteuer ????

Man stelle sich mal vor bei der Berechnung einer KFZ-Steuer gäbe es ein derartiges Stufenmodell wie bei der Zweitwohnungssteuer ??

Nanu? Bayerischer Verwaltungsgerichtshof findet ZWS in Bad Wiessee rechtens

Schmunzel @, Dienstag, 03.05.2016 (vor 2886 Tagen) @ Rebell

"Zweitwohnungssteuer rechtens"
http://www.welt.de/regionales/bayern/article155022307/Zweitwohnungssteuer-rechtens.html


"Stufenmodell rechtmäßig - Niederlage für Zweitwohnungsbesitzer"
http://www.br.de/nachrichten/stufenmodell-zweitwohnungssteuer-rechtmaessig-100.html
ZITAT
Die Idee dahinter ist, dass sich die zahlreichen Teilzeiteinheimischen an den Kosten für die Infrastruktur an ihrem Zweitwohnsitz beteiligen sollen - auch wenn sie sich dort nur ein paar Wochen im Jahr aufhalten.
ZITAT ENDE
Da wird einfach etwas weggelassen und in den Raum gestellt, so dass dem Unbeteiligten bewusst ein falscher Eindruck entsteht... der bereits in der Überschrift beginnt.
Diese Zeilen klingen ganz nach Lückenpresse.


Geht es nun zum nächsthöheren Gericht?
(Bundesverwaltungsgericht in Leipzig)
Das liegt übrigens in Sachsen ...

Nanu? Bayerischer Verwaltungsgerichtshof findet ZWS in Bad Wiessee rechtens

Rebell @, Mittwoch, 04.05.2016 (vor 2886 Tagen) @ Schmunzel

Geht es nun zum nächsthöheren Gericht?

wird dafür zuständig sobald Urteil schriftlich vorliegt

(Bundesverwaltungsgericht in Leipzig)

wenn dort wieder keine Entscheidung fällt dann darf das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wieder neu formulieren, denn im Januar 2014 wurde diese nicht im Detail erledigt.

Das liegt übrigens in Sachsen ...

Sachsen ist immer gut, wie schön ist doch alles was von Sachsen aus um die Welt geht.

Fazit; Alle Finanzminister sind gesetzlic autorisierte Taschendieb - auch wenn diese nicht in Sachsen sich befinden

Nanu? Bayerischer Verwaltungsgerichtshof findet ZWS in Bad Wiessee rechtens

bartleby, Freitag, 19.08.2016 (vor 2779 Tagen) @ Rebell

Haben die Kläger aus Bayern nun eigentlich die Revision in Leipzig beantragt? Man findet hierzu leider noch keine Meldungen.

Nanu? Bayerischer Verwaltungsgerichtshof findet ZWS in Bad Wiessee rechtens

Rebell @, Mittwoch, 24.08.2016 (vor 2774 Tagen) @ bartleby

Beim Bundesverwaltungsgericht läuft ein Widerspruchsverfahren!
sobald hierzu eine Entscheidung fällt wird hier im Forum vom Ergebnis informiert. Kläger ist Mitglied im Verein "Freunde für Ferien in Bayern e.V."
auch diese Klage wird vom Verein unterstützt!
Weitere Infos möglich über Kontakte zu fffbayern@gmx.net möglich!!