Ausland

Nordsee, Mittwoch, 22.06.2016 (vor 2888 Tagen)

Hallo!
Ich lebe, arbeite und wohne im europäischen Ausland. Wenn ich ein Ferienhaus in Deutschland hätte, müsste ich dann auch eine Zweitwohnsitzsteuer bezahlen? Oder wäre ich davon befreit? Eine Eigennutzung wäre ja schon wegen der Distanz nicht möglich.
Vielen Dank, für eine Antwort.

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Alfred @, Mittwoch, 22.06.2016 (vor 2888 Tagen) @ Nordsee

Fragen lassen sich pauschal nicht beantworten.
Wohnsitz im Ausland reicht nicht aus, um mit Sicherheit keine Zweitwohnungsteuer zahlen zu müssen. In manchen Kommunen genügt es, die Wohnung nicht selbst zu nutzen, um nicht steuerpflichtig zu sein, andere verlangen dafür den rechtlichen Ausschluss der Eigennutzung.

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Nordsee, Donnerstag, 23.06.2016 (vor 2887 Tagen) @ Alfred

Hallo!
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe einige Satzungen durchgelesen, in denen die Wiederholung einer Aussage auffällt: Zu Besteuern gilt diejenige Person, die eine Zweitwohnung im Stadtbereich innehat.
In meinem Fall ist es ja nun so, dass ich noch nicht einmal einen Wohnsitz/Erstwohnsitz in Deutschland habe. Wäre dies ein Argument, dass die Steuer - die den grössten Kostenposten des Ferienhauses ausmmachen würde - nicht greift? Danke!

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Alfred @, Donnerstag, 23.06.2016 (vor 2887 Tagen) @ Nordsee

Die Definition der Zweitwohnung kann von Satzung zu Satzung verschieden sein.
Die Auslegung der Satzung durch die Gerichte kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen.
Ergebnis:
Eine koukrete Aussage zur Zweiwohnungsteuerpflicht ist nur bei Kenntnis der einschlägigen Satzung möglich.