Köln - Lippstadt

Chris87, Sonntag, 26.06.2016 (vor 2853 Tagen)

Moin,

Ich werde voraussichtlich demnächst eine gemeinsame Wohnung mit meiner Freundin in Lippstadt haben. Aktuell wohne und arbeite ich in Köln. Meine kleine 1-Raum Wohnung würde ich für die Arbrit behalten wollen und in Lippstadt den Hauptwohnsitz verlegen.

Muss ich, weil ich die Wohnung dort aus beruflichen Gründen habe, die Zweitwohnsitzsteuer zahlen?

Freue mich über Tipps und Tricks gem. der Steuergesetze :-)

Gruß Chris

Köln - Lippstadt

Alfred @, Sonntag, 26.06.2016 (vor 2853 Tagen) @ Chris87

Beruflich in Köln bedeutet wohl: vorwiegenden Aufenthalt in Köln. D.h. gem. Melderecht: Hauptwohnung in Köln, Nebenwohnung in Lippstadt. Keine Zweitwohnungsteuer in Köln.