Neue Nebenwohnung Wand an Wand zu bereits vorhandener Wohnung

oasis, Mittwoch, 10.08.2016 (vor 2808 Tagen)

Hallo,
mein Mann und ich bewohnen in einem Wohnhaus mit 8 Parteien eine Wohnung, bei der ich Eigentümerin bin. Diese Wohnung hat 52 qm. Nun bietet sich uns die Möglichkeit, auf derselben Etage gleich neben unserer jetzigen Wohnung, eine Wohnung mit 50 qm zu kaufen, der Kauf würde ebenso wie bei der ersten Wohnung durch mich erfolgen. Nach dem Kauf möchten wir diese beiden Wohnungen selber nutzen, sozusagen zusammen mit der anderen Wohnung wie eine Hauptwohnung. Wir würden die neue Wohnung möblieren, hätten nun insgesamt Platz, um für meinen Mann und mich Arbeitsbereiche einzurichten.
Die beiden Wohnungseingänge sind nur 2 m voneinander entfernt. Ein Mauerdurchbruch wäre nicht geplant.
Die neue Wohnung ist allerdings im Grundbuch als eigene Wohnung geführt. Sie hat Küche und einen Sanitärbereich.

Unter welchem Begriff läuft dann diese neue Wohnung - ist es eine Nebenwohnung, eine Zweitwohnung, eine Einliegerwohnung ?
Im Grunde ist es insgesamt e i n e erweiterte Hauptwohnung. Dieser Begriff deckt sich aber vermutlich nicht mit den gängigen Begriffen der Stadtkämmerei ....

Wie könnte man eine solche Wohnung definieren und was folgt daraus ?
Evtl. Zweitwohnungssteuer ?
Wie läuft der Meldeprozess ab ? Muss ich aktiv werden ?

Danke für Info und Rat.

oasis

Nebenwohnung?

Alfred @, Mittwoch, 10.08.2016 (vor 2808 Tagen) @ oasis

Für eine präzise Antwort ist es erforderlich zu wissen, zu welcher Stadt die Stadtkämmerei gehört.

Nebenwohnung?

oasis, Donnerstag, 11.08.2016 (vor 2807 Tagen) @ Alfred

Die beiden Wohnungen liegen in Augsburg-Stadt.

Gruesse
oasis

Neue Nebenwohnung Wand an Wand zu bereits vorhandener Wohnung

René ⌂ @, Sonntag, 04.09.2016 (vor 2783 Tagen) @ oasis

Ich muss bei der Frage zugegebenermaßen passen, da es auch viele Fragen im Baurecht tangiert.

So wie es geschildert ist (auch mit Verweis Grundbuch) sind es zwei Wohnungen. Auch wenn ein Mauerdurchbruch nicht gewollt ist, könnte ggf. ein Bauantrag dafür hilfreich sein (der dann nicht vollzogen wird). Ob so etwas grundsätzlich möglich ist, ist aber davon abhängig, ob es bspw. in einem Milieuschutzgebiet befindet.

Ferner gibt es Kommunen, die keine Zweitwohnungsteuer für eine Nebenwohnung im selben Gebäude erheben, viele machen das schon.