Rechtmäßigkeit der Kinderzimmersteuer

tobias23, Donnerstag, 18.08.2016 (vor 2801 Tagen)

Hallo,

ich beschäftige mich seit einiger Zeit mit der Zweitwohnungssteuer, komme aber in einigen Punkten nicht weiter, bezüglich welcher ich hier um Hilfe bitten möchte.

Hintergrund:
Ich bin vor einiger Zeit bei meinen Eltern ausgezogen. Aus Verbundenheit mit meinem alten Heimatort (kleine Gemeinde in Franken), bin ich dort öfters zugegen und übernachte bei meinen Eltern. Sowohl meine alte, als auch meine neue Gemeine haben mich darauf hingewiesen, dass ich dies dann als Zweitwohnsitz melden muss - wie ich es auch getan habe.

Ich habe nun Post meiner alten Gemeinde bekommen, in der ich zur Erklärung der Zweitwohnungssteuer aufgefordert werde.

Meine bisherigen Erkenntnisse:
Ich habe diese Zweitwohnung definitiv nicht "inne", da ich keinerlei rechtliche Verfügungsgewalt darüber habe. Das wird auch von einschlägigen BVerwG Urteilen bekräftigt (allen voran BVerwG 9 C 8.08).

Meine Frage:
Ist es rechtens, dass die Stadt per Satzung Zweitwohnungssteuer erhebt, auch wenn ich diese rechtlich gar nicht innehabe?
(Darüber sagt o.g. Urteil nach meinem Verständnis ja nichts aus.)

Das widerspricht sicher dem eigentlichen Sinn der Steuer, aber gibt es hier geltendes Recht als Basis eines Widerspruchs?

Vielen Dank schonmal für alle Hilfe!!!

Liebe Grüße,
Tobias

Rechtmäßigkeit der Kinderzimmersteuer

Rebell @, Donnerstag, 18.08.2016 (vor 2800 Tagen) @ tobias23

Hallo,

ich beschäftige mich seit einiger Zeit mit der Zweitwohnungssteuer, komme aber in einigen Punkten nicht weiter, bezüglich welcher ich hier um Hilfe bitten möchte.

Hilfe ist oft erwünscht aber auch oft nicht möglich

Hintergrund:
Ich bin vor einiger Zeit bei meinen Eltern ausgezogen. Aus Verbundenheit mit meinem alten Heimatort (kleine Gemeinde in Franken), bin ich dort öfters zugegen und übernachte bei meinen Eltern. Sowohl meine alte, als auch meine neue Gemeine haben mich darauf hingewiesen, dass ich dies dann als Zweitwohnsitz melden muss - wie ich es auch getan habe.

Nenne doch bitte auch die alte und neue Gemeinde, es geht immer um die entsprechenden Satzungen, da diese willkürlich ausgestalter werden- sollte anfangs sogar geprüft werden ob die einzelnen Satzungen - wie üblich- krasser Fehler haben. Trotz fehlerhaftern Satzungen erheben diese Kommunen sogar eine Zweitwohnungssteuer, denn die Betroffenen sind entweder nicht in der Lage oder viel zu träge und zahlen die geforderte Steuer.

Ich habe nun Post meiner alten Gemeinde bekommen, in der ich zur Erklärung der Zweitwohnungssteuer aufgefordert werde.

Um dazu Hinweise oder ????????? kommentierungen schreiben ist eben wichtig zu prüfen wie willkürlich ist denn die Vorgehensweise überhaupt?????????????????????????

Rechtmäßigkeit der Kinderzimmersteuer

tobias23, Donnerstag, 18.08.2016 (vor 2800 Tagen) @ Rebell


Nenne doch bitte auch die alte und neue Gemeinde, es geht immer um die entsprechenden Satzungen, da diese willkürlich ausgestalter werden- sollte anfangs sogar geprüft werden ob die einzelnen Satzungen - wie üblich- krasser Fehler haben. Trotz fehlerhaftern Satzungen erheben diese Kommunen sogar eine Zweitwohnungssteuer, denn die Betroffenen sind entweder nicht in der Lage oder viel zu träge und zahlen die geforderte Steuer.

Ich bin vom Markt Plech in die Stadt Erlangen gezogen.

Ich habe nun Post meiner alten Gemeinde bekommen, in der ich zur Erklärung der Zweitwohnungssteuer aufgefordert werde.


Um dazu Hinweise oder ????????? kommentierungen schreiben ist eben wichtig zu prüfen wie willkürlich ist denn die Vorgehensweise überhaupt?????????????????????????

Naja, ich habe mich daraufhin telefonisch gemeldet und wurde - natürlich der Satzung entsprechend - auch umfassend und freundlich beraten. (Am Land kennt man sich halt.)
Rechtsgrundlage war aber natürlich die Satzung. Aber genau an der Stelle befürchte ich das Problem. Deshalb hier meine Bitte um Hilfe.

Btw: Vielen Dank schonmal ;)

Rechtmäßigkeit der Kinderzimmersteuer

Alfred @, Donnerstag, 18.08.2016 (vor 2800 Tagen) @ tobias23

Ich finde die Satzung Markt Plech nicht im Netz. Aber unabhängig davon muss Steuergegenstand das Innehaben einer ZW sein. Du hast Deine melderechtliche Wohnung nicht inne, denn Dir wird in der Wohnung Deiner Eltern nur eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit geboten. Das solltest Du – unter Hinweis auf die Urteile des BVerwG 9 C 8.08, 6.08 und 7.08 in der Erklärung zur ZWSt unmissverständlich zum Ausdruck bringen. Damit müsste ein Steuerbescheid vom Tisch sein.

Wenn man Dir bei der Gemeinde „umfassend und freundlich“ etwas anderes gesagt hat, ist das schlicht gelogen.

Die Aufforderung zur Abgabe einer ZWStErklärung ist übrigens noch kein Steuerbescheid. Sie dient hier nur der Prüfung des Sachverhalts.

Rechtmäßigkeit der Kinderzimmersteuer

tobias23, Donnerstag, 18.08.2016 (vor 2800 Tagen) @ Alfred

Ich finde die Satzung Markt Plech nicht im Netz. Aber unabhängig davon muss Steuergegenstand das Innehaben einer ZW sein. Du hast Deine melderechtliche Wohnung nicht inne, denn Dir wird in der Wohnung Deiner Eltern nur eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit geboten. Das solltest Du – unter Hinweis auf die Urteile des BVerwG 9 C 8.08, 6.08 und 7.08 in der Erklärung zur ZWSt unmissverständlich zum Ausdruck bringen. Damit müsste ein Steuerbescheid vom Tisch sein.

Alles klar, danke für den Tipp!

Dann werde ich das mal so ergänzen - irgendein vorbereitetes Feld im Formular zu den Verfügungsgewalten gibt es nämlich nicht :P


Wenn man Dir bei der Gemeinde „umfassend und freundlich“ etwas anderes gesagt hat, ist das schlicht gelogen.

Naja, gelogen impliziert ja Vorsatz - ich würde es mal bei "unrichtig" belassen. Aber das ist natürlich auch nicht besonders toll.

Danke für alle Hilfe! Ich schreibe dann, was rausgekommen ist.

Rechtmäßigkeit der Kinderzimmersteuer

tobias23, Dienstag, 30.08.2016 (vor 2788 Tagen) @ tobias23

Hi,

ich wollte nur Bescheid sagen, dass das Thema vom Tisch ist.
Ich wurde als nicht steuerpflichtig eingestuft.

Vielen Dank für alle Hilfe.

mit freundlichen Grüßen,