Verspätete Anmeldung einer Zeitwohnung in Berlin

antonT, Sonntag, 04.09.2016 (vor 2763 Tagen)

Wohne in Hannover und habe mich um meine kleine Einzimmerwohng im Hansaviertel wenig gekümmert. Jetzt möchte ich Klarheit schaffen und die Wohnung als Zweitwohnung anmelden.
Kann ich das ab 2016 ohne Spätfolgen tun.

Verspätete Anmeldung einer Zeitwohnung in Berlin

Alfred @, Sonntag, 04.09.2016 (vor 2763 Tagen) @ antonT

M. W. kann man in Berlin keine Zweiwohnung anmelden. Geht es evtl. wieder mal um das Melderecht und dort um die Nebenwohnung?

Verspätete Anmeldung einer Zeitwohnung in Berlin

antonT, Montag, 05.09.2016 (vor 2762 Tagen) @ Alfred

Was soll man machen? Ein weiter so ist schlecht.

Gruß Anton

Verspätete Anmeldung einer Nebenwohnung in Berlin

Alfred @, Montag, 05.09.2016 (vor 2762 Tagen) @ antonT

Maßgeblich für die melderechtliche Registrierung ist der Tag des Einzugs in die Wohnung und nicht der Erwerb der Wohnung. Das Datum des Einzugs geht aus der Bestätigung des Wohnungseigentümers hervor, die bei der Registrierung vorzulegen ist. Ein Jahr nach Einzug wird Zweitwohnungsteuer fällig.
Beispiel: Wenn Du zum 1.10.2016 registriert wirst, zahlst Du ab 01.10.2017 ZWSt.

Verspätete Anmeldung einer Nebenwohnung in Berlin

antonT, Dienstag, 06.09.2016 (vor 2761 Tagen) @ Alfred

Danke für die Antwort. Was ist aber, wenn ich schon länger Eigentümer bin und in diesem Jahr einen Zweitwohnsitz anmelde.
Muss ich dann nachträglich berappen oder schert das die Meldevehörde nicht?

Gruß
Anton

Verspätete Anmeldung einer Nebenwohnung in Berlin

Alfred @, Donnerstag, 08.09.2016 (vor 2759 Tagen) @ antonT

Wenn der Zeitraum zwischen Erwerb und Bezug einer Wohnung sehr groß ist, muss es dafür natürlich plausible Gründe geben.

So hat z.B. ein Bekannter von mir im Rupertiwinkel günstig eine (gebrauche) Eigentumswohnung erwerben können. Vermieten wollte er sie nicht, sondern als Ferienwohnung selbst nutzen. Also die klassische Zweitwohnung.

Beruflich stark eingespannt, kam er nur langsam dazu, die Wohnung renovieren zu lassen und einzurichten. Als er sie dann endlich für den ersten Urlaub bezog, waren fünf Jahre ins Land gegangen. Bei der mit Bezug der Wohnung erfolgten melderechtlichen Registrierung hat ihn kein nach dem Grund für die Verzögerung zwischen Erwerb und Tag des Einzugs gefragt, obwohl die Gemeinde natürlich wusste, dass er seit fünf Jahren Grundsteuer zahlte.

Ob der Fall bei Dir ähnlich liegt, kann ich nicht beurteilen.