Zweitwohnsteuer: aktiv beim FA melden?

Rose, Dienstag, 28.02.2017 (vor 2585 Tagen)

Ich bin neu in diesem Forum.
Der studierende Sohn ist mit Zweitwohnsitz in Kiel angemeldet. Meine Fragen:
1) Muss der Sohn sich "pro-aktiv" beim Kieler Finanzamt wegen der ZWS melden oder kommt man ohnehin auf ihn zu?
2) Der Sohn hat keine Einkünfte. Wird das berücksichtigt bzw. kann er im Falle der Zahlung der ZWS diese irgendwie als Verlust geltend machen?
Danke :-) und viele Grüße.

Zweitwohnungsteuer: aktiv beim FA melden?

Alfred @, Dienstag, 28.02.2017 (vor 2585 Tagen) @ Rose

Der studierende Sohn ist in Kiel melderechtlich mit Nebenwohnung registriert. Ob dies melderechtskonform erfolgte ist aus der Frage nicht ersichtlich. Eben so wenig, ob es sich dabei um eine steuerpflichtige Zweitwohnung handelt.

Zuständig für die ZWSt ist nicht das FA sondern das „Amt für Finanzwirtschaft der Landeshauptstadt Kiel“. Die Anzeigepflicht ist in § 8 der ZWStSatzung der Stadt geregelt. Danach ist das Innehaben einer Zweitwohnung innerhalb von zwei Wochen bei dem o.g. Amt anzuzeigen.

Wie die Stadt mit Studenten ohne Einkünfte umgeht, ist mir unbekannt.

Von was will der Sohn die ZWSt als Verlust geltend machen, wenn er keine Einkünfte hat?

Zweitwohnungsteuer: aktiv beim FA melden?

Rose, Mittwoch, 01.03.2017 (vor 2584 Tagen) @ Alfred

Danke:-) .
Die Anmeldung mit Zweitwohnsitz erfolgte melderechtkonform und zwar beim zuständigen Meldeamt. Dieses erwähnte zwar eine ZWS, händigte aber weder eine Satzung aus noch teilte sonstige konkrete Informationen hierzu aus.
Bei der Unterkunft handelt es sich um ein sog. Ein-Zimmer-Apartment (kleines Zimmer mit Küchenzeile und winzigem Bad) in einem Studentenwohnheim.
Ich lese gerade in der Kieler Satzung, dass Wohnungen in Studentenwohnheimen nicht als Wohnungen im Sinne der betreffenden Satzung gelten [s. § 3, (3), Kieler Satzung].
Somit wäre die Angelegenheit für meinen Sohn doch erledigt, oder?
Viele Grüße.

Zweitwohnungsteuer: aktiv beim FA melden?

Alfred @, Mittwoch, 01.03.2017 (vor 2584 Tagen) @ Rose

Melderechtskonform bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Sohn sich in den Semesterferien, der vorlesungsfreien Zeit und an Sonn- und Feiertagen ausschließlich am Ort der Hauptwohnung aufhält.

Ich lese gerade in der Kieler Satzung, dass Wohnungen in Studentenwohnheimen nicht als Wohnungen im Sinne der betreffenden Satzung gelten [s. § 3, (3), Kieler Satzung].

Die Wohnung muss deswegen nicht bei der Stadt angezeigt werden. Allerdings ist es wahrscheinlich, dass die Stadt Kiel wegen der Registrierung mit Nebenwohnung eine „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“ verlangt – mit Abgabe dieser Erklärung müsste die Sache dann erledigt sein.