Ach du meine Güte, ausgerechnet Halle ...
Die Satzung besagt:
„Die Steuer wird fällig zum 15. März eines jeden Kalenderjahres. Entsteht die Steuerschuld erst im Laufe eines Kalenderjahres, wird die Steuer für den Rest des Kalenderjahres einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.“
Zahlung muss - theoretisch- sofort und im Voraus erfolgen. Allerdings kann es Jahre dauern, bis ein Steuerbescheid überhaupt erstellt wird. Meist dann, wenn die Nebenwohnung abgemeldet wird.
Mal eine andere Frage: Warum willst Du Dich eigentlich mit Nebenwohnung registrieren lassen, wenn Du aus der gemeinsamen Wohnung doch für mindestens 1 Jahr ausziehst? Richtig ist für die neue Wohnung die Registrierung mit „alleiniger Wohnung“ und dann wird keine Zweitwohnungsteuer fällig. Mit dem ersparten Geld lässt sich sicher etwas Besseres anfangen als ihn unnötig in den löchrigen Stadtsäckel zu werfen