Zweitwohnsitz nicht angemeldet in Wuppertal

lateralus266, Donnerstag, 13.07.2017 (vor 2451 Tagen)

Hallo zusammen,
wir hatten einen Zweitwohnsitz in Wuppertal, den wir nicht angemeldet hatten (wussten nix von der ZWS). Meine Frau ist hier im Oktober 2015 angefangen zu studieren. Nun sind wir komplett nach Wuppertal gezogen und haben von der ZWS gehört. Da wir nun die Einkommensteuererklärung (die Zweitwohnung wird als Werbungskosten angegeben) auch hier abgeben müssen, kommt ein Verheimlichen nicht in Frage. Sollte ich die Zweitwohnung (19 Monate, ca. 520€ Steuern) nachmelden und die Steuern nachzahlen oder erstmal die Erklärung abgeben und warten? Hat jemand Erfahrungen, wie hoch die Strafen für das zu späte nachmelden sind?

LG
Stefan

Nebenwohnung nicht angemeldet in Wuppertal

Alfred @, Donnerstag, 13.07.2017 (vor 2451 Tagen) @ lateralus266

Eine Frage vorab:
Deine Frau – damals schon verheiratet? – hat also in W eine Wohnung bezogen und sich für diese nicht beim Einwohnermeldeamt mit Nebenwohnung registrieren lassen?

Am Rande:
Das Finanzamt hat mit der Stadtkämmerei und der Zweitwohnungsteuer nichts zu tun und interessiert sich auch nicht für das Melderecht – da gibt es nichts zu verheimlichen. Die doppelte Haushaltsführung hat auch nichts mit der Zweitwohnungsteuer zu tun.

Nebenwohnung nicht angemeldet in Wuppertal

lateralus266, Freitag, 14.07.2017 (vor 2450 Tagen) @ Alfred

Genau, wir haben den Zweitwohnsitz nicht gemeldet. Damals waren wir auch schon verheiratet.

Nebenwohnung nicht angemeldet in Wuppertal

Alfred @, Freitag, 14.07.2017 (vor 2450 Tagen) @ lateralus266

Wohnsitz in jeder Form ist der falsche Begriff.

Im Melderecht geht es hier um die Nichtanmeldung einer Nebenwohnung. Da ist es fraglich, ob diese Ordnungswidrigkeit überhaupt auffällt, wenn ihr euch jetzt ordnungsgemäß mit alleiniger Wohnung registrieren lasst. Am Rande: Schlafende Hunde soll man nicht wecken.

Zweitwohnungsteuerpflicht besteht bei euch nach dem fehlerbehafteten Verständnis der Wuppertaler Verwaltung m.E. nicht, da dort Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung halten müssen, nicht besteuert werden. Und das Studium ist den beruflichen Gründen durchaus gleichgestellt.