Ummeldung / Umzug für neuen Job - Doppelte Haushaltsführung?

PeterS, Dienstag, 08.08.2017 (vor 2446 Tagen)

Hallo zusammen,

ich bin Ende letzten Jahres mal wieder bei meiner Mutter ausgezogen. Dieses mal aber nicht in einer andere Stadt um zu studieren, sondern um zu arbeiten. Die beiden Orte trennt ca. 60 km. In meinem Arbeitsort befinde ich mich nur zum Arbeiten. Ich bin jedes Wochenende in der Heimat.

Da ich in den ersten Monaten meines Jobs kein Urlaub bekam und es dann aus anderen Gründen etwas verschludert habe, bin ich nun im 9. Monat laut Vertrag "offiziell" hier, bin allerdings noch nicht angemeldet. Dies wollte ich nun in meinem Jahresurlaub endlich machen. Mir ist bewusst, dass ich dadurch evtl. ein kleines Bußgeld erhalte - habe es aber leider anders nicht hinbekommen.

Als ich das Ganze vorbereitet habe, bin ich darüber gestoßen, dass man den Arbeitswohnsitz als Zweitwohnsitz anmelden kann, wenn sein Lebensmittelpunkt in seiner Heimat ist. Es gibt allerdings keinen Vertrag zwischen mir und meiner Mutter, dass ich dort Mieter bin (Hatte gelesen, dass man 10 Prozent der Kosten am Hauptwohnsitz zahlen muss). Habe in meinem Elternhaus bei ca. 150 qm 2 Zimmer mit Bad für mich.

Wäre es also sinnvoll meinen Arbeitswohnsitz als Zweitwohnsitzes anzumelden? Welche Kosten / Erleichterungen kommen auf mich zu? Meiner Recherche nach kann ich das Ganze als 2.Sitz anerkennen und kann die Wohnung steuerlich absetzen (Kaltmiete mindert die Steuer). Ich wollte aber eure Meinung und Gedankenanstöße dazu hören.

In den ersten Monaten bin ich auch oft unter der Woche zwischen den Orten gependelt, da die Wohnung noch nicht fertig war. Würde es sich finanziell daher eher lohnen, erst ab dem endgültigen Einzug, also vor ein paar Monaten, die Wohnung anzumelden, obwohl im Vertrag ein anderes Datum steht?

Besten Dank vorab für eure Hilfe :)

Ummeldung / Umzug für neuen Job - Doppelte Haushaltsführung?

Alfred @, Dienstag, 08.08.2017 (vor 2446 Tagen) @ PeterS

Hier ist zu unterscheiden zwischen
- Melderecht
- Zweitwohnungsteuerrecht und
- Einkommensteuerrecht.

Im Melderecht geht es in Deinem Fall um Haupt- und Nebenwohnung. Deine Hauptwohnung dürfte – berufsbedingt – am Arbeitsort sein, da Du Dich dort vorwiegend aufhältst. Maßgeblich ist dabei der Tag des Einzugs und nicht das Datum des Mietvertrags. Den Tag des Einzugs muss/kann Dir der Vermieter betätigen und diese Bestätigung ist bei der melderechtlichen Registrierung vorzulegen.

Zweitwohnungsteuer kann allenfalls am Ort der Nebenwohnung anfallen.

Um Wohnsitze geht es dabei weder im Melde- noch im Zweitwohnungsteuerrecht.

Die Frage nach der doppelten Haushaltsführung betrifft das Einkommensteuerrecht. Da kann man mehrere Wohnsitze haben und kann doppelte Haushaltsführung geltend machen, wenn man glaubhaft nachweisen kann, dass man am Arbeitsort nicht seinen Lebensmittelpunkt hat.
Weitere Einzelheiten ggf. bei einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erfragen.