Zweitwohnsitz-Paradoxon

stauchkopf_01, Freitag, 18.08.2017 (vor 2415 Tagen)

Hallo zusammen,

ich befinde mich in folgender Situation: ich arbeite seit 2016 vollzeitlich in Hannover. Ich habe mir in Hannover ein Zimmer gemietet und pendle seither einmal die Woche von Berlin nach Hannover. Ich wollte aus diversen Gründen meinen Hauptwohnsitz in Berlin belassen.

Als ich mein Zimmer in Hannover als Zweitwohnsitz anmelden wollte, wurde mir mitgeteilt das dies nur dann möglich ist, wenn ich mich nicht vorranging in Hannover aufhalte. Mir wurde schriftlich mitgeteilt (ohne Angabe der Rechtsgrundlage), dass die Wohnung welche ich vorrangig nutze automatisch mein Hauptwohnsitz sei und dass ich diesbezüglich keine Wahlmöglichkeit hätte.

Ich konnte daraufhin nachweisen, dass ich durch Home-Office, Urlaub, Zeitausgleich etc. vorrangig in Berlin bin, und mein Zweitwohnsitz wurde als solcher akzeptiert. Seitdem zahle ich ordnungsgemäß Zweitwohnsitzsteuer.

Nun habe ich mittlerweile geheiratet und wollte mich aus diesem Grund von der Zahlung der Zweitwohnsitzsteuer befreien lassen. Auf Anfrage wurde mir mitgeteilt, dass dies nur dann funktioniert (laut Satzung der Stadt Hannover, §3 Abs. 2), wenn die Zweitwohnung die vorranging benutzte Wohnung ist.

Meine Frage: Wie kann meine Zweitwohnung meine vorrangig genutzte Wohnung sein, wenn diese dann (laut obiger Definition) automatisch mein Hauptwohnsitz wäre? Wenn beide Aussagen stimmen, dann ist das doch ein Widerspruch in sich, oder?

Nebenwohnung-Paradoxon

Alfred @, Samstag, 19.08.2017 (vor 2414 Tagen) @ stauchkopf_01

Rechtliche Grundlagen sind das Meldegesetz und die Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Hannover.

Mir wurde schriftlich mitgeteilt (ohne Angabe der Rechtsgrundlage), dass die Wohnung welche ich vorrangig nutze automatisch mein Hauptwohnsitz sei und dass ich diesbezüglich keine Wahlmöglichkeit hätte.

Abgesehen davon, dass es heißen müsste, „dass... automatisch meine Hauptwohnung sei, ...“ ist das bei einem ledigen/alleinstehenden Vollzeitbeschäftigten eine zulässige rechtliche Vermutung. Diese Vermutung hast Du widerlegt und bist – weil Du Dich nicht vorwiegend im Hannover aushältst, dort mit Nebenwohnung und in Berlin mit Hauptwohnung registriert. Daran hat sich durch die Heirat nichts geändert. Deswegen auch die Zweitwohnungsteuer.

Weil Du als nunmehr Verheirateter die Nebenwohnung – wie auch als Lediger - nicht vorwiegend nutzt, bleibst Du gem. Satzung zwstpflichtig. Dabei bezieht sich die Stadt auf einen Beschluss des BVerfG von 2005.

Nebenwohnung-Paradoxon

stauchkopf_01, Montag, 21.08.2017 (vor 2412 Tagen) @ Alfred

Das ich die Zweitwohnungssteuer zahlen muss wenn ich die Wohnung nicht vorrangig nutze habe ich verstanden und akzeptiere das natürlich. Was ist aber, wenn ich mein Verhalten ändere, z.B. statt zwei Tagen nur einen Tag pro Woche in meiner Hauptwohnung arbeite? Dann halte ich mich vorrangig in Hannover auf, und könnte laut Satzung der Stadt von der Steuer befreit werden. Gleichzeitig könnte die Stadt aber von mir verlangen, meinen Hauptwohnsitz nach Hannover zu verlegen (gem. Bundesmeldegesetz).

Hier liegt doch ein Widerspruch vor, oder nicht? Wenn die Stadt Hannover in ihrer Satzung meint:

"Eine Steuerbefreiung nach Abs. 1 Buchstabe c) oder d) ist nur möglich, wenn die Zweitwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung der steuerpflichtigen Person ist."

Wie kann denn die Zweitwohnung die "vorwiegend benutzte Wohnung" sein, wenn laut BMG die vorwiegend benutzte Wohnung mein Hauptwohnsitz sein muss?

Nebenwohnung-Paradoxon

Alfred @, Montag, 21.08.2017 (vor 2412 Tagen) @ stauchkopf_01

Bei Verheirateten ist üblicherweise die gemeinsame eheliche Wohnung die Hauptwohnung, unabhängig davon, ob sie zeitlich vorwiegend oder untergeordnet genutzt wird.

Nebenwohnung-Paradoxon

Kommunalfreund @, Montag, 21.08.2017 (vor 2412 Tagen) @ stauchkopf_01

meinen Hauptwohnsitz nach Hannover zu verlegen (gem. Bundesmeldegesetz).

Ja das ist halt soo in Deutschland, die Gesetzgeber scheuen es nicht, nur die "BRAVEN" Steuerzahler abzumelken - während man für alle "Notlagen" von Nichtsteuerzahlern Milliarden € über Nacht freimachen kann

Hier liegt doch ein Widerspruch vor, oder nicht? Wenn die Stadt Hannover in ihrer Satzung meint:

"Eine Steuerbefreiung nach Abs. 1 Buchstabe c) oder d) ist nur möglich, wenn die Zweitwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung der steuerpflichtigen Person ist."

Fakt ist im Grunde sind alle Betroffenen selber schulig an dieser Misere- das spürt man nun schon jetzt 6 Wochen vor der Wahl - sind alle diese Wähler mit der Gesetzgebenden Regierung einverstanden -

Wer wirklich diese pradoxe Zweitwohnungssteuer akzeptiert und ohne murren bezahlt liegt selbst ein Bekenntnis zu diesem Unfug ab -

Die gewählten Politiker und Politikerinnen entscheiden doch nur was die Wähler wünschenswert halten.

Wie kann denn die Zweitwohnung die "vorwiegend benutzte Wohnung" sein, wenn laut BMG die vorwiegend benutzte Wohnung mein Hauptwohnsitz sein muss?

Hoffe hier im Forum wird nicht wieder zensiert - auch das ist ein Zeichen der Abhängigkeiten!!!

Nebenwohnung-Paradoxon

Alfred @, Montag, 21.08.2017 (vor 2412 Tagen) @ Kommunalfreund

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