6 Monate Zweitwohnsitz gehabt, erst dann als Erstwohnsitz gemeldet

Sabrina, Montag, 11.09.2017 (vor 2391 Tagen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe aus beruflichen Gründen seit dem 01.10.2016 ein Appartement in Bochum gemietet, bewohne jedoch seit mehr als 3 Jahren eine Mietwohnung in Düsseldorf. Da ich anfangs nicht wusste, ob ich nach der Probezeit weiter in Bochum arbeiten werde, habe ich die Wohnung in Bochum erst zum 01.04.2017 überhaupt gemeldet - als meinen neuen Erstwohnsitz - und Düsseldorf als Zweitwohnsitz angegeben. D.h. ich bin offiziell (so habe ich es beim Meldeamt geschildert) erst am 01.04.2017 in Bochum "richtig eingezogen", hatte meinen Lebensschwerpunkt bis dato angeblich in Düsseldorf und habe bis zum 01.04.2017 keine Zweitwohnsitzsteuer gezahlt.
Nun einige Fragen: Muss ich die Zweitwohnsitzsteuer nachträglich für die 6 Monate entrichten? Muss ich Strafe zahlen, weil ich mich selbst hätte beim Finanzamt deshalb hätte melden müssen? Kann ich den Zweitwohnsitz steuerlich als zweiten Haushalt absetzen (vom 01.10.2016-31.12.2016), obwohl ich diesen zwar gezahlt, aber erst zum 01.04.2017 offiziell bezogen habe?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine zeitnahe Antwort und bedanke mich herzlich im Voraus!

6 Monate melderechtlich nicht registriert, erst dann als Hauptwohnung gemeldet

Alfred @, Montag, 11.09.2017 (vor 2391 Tagen) @ Sabrina

Mit Wohnsitzen kann ich nichts anfangen.

Melderechtlich verstehe ich Dich so, dass Du bis 1.4. in Düsseldorf mit alleiniger Wohnung registriert warst und seit 1.4. in Bochum mit Hauptwohnung und in Düsseldorf mit Nebenwohnung registriert bist. Ist das so richtig?

2 Hinweise:

Für die Erhebung der Zweitwohnungsteuer ist weder in Bochum noch in Düsseldorf das Finanzamt zuständig.

Doppelte Haushaltsführung fällt ins Einkommensteuerrecht. Da halte ich mich zurück. Nur so viel: Im Allgemeinen ist maßgeblich, dass Du in Bochum eine Wohnung aus beruflichen Gründen hältst und Deinen Lebensmittelpunkt nachweislich in Düsseldorf hast und dort einen eigenen Haushalt führst bzw. an einer Haushaltsführung beteiligt bist. Dann lässt sich die beruflich bedingte Wohnung steuerlich geltend machen. Die melderechtliche Registrierung der beiden Wohnungen ist dabei relativ unerheblich.

6 Monate melderechtlich nicht registriert, erst dann als Hauptwohnung gemeldet

Sabrina, Dienstag, 12.09.2017 (vor 2390 Tagen) @ Alfred

Ja, das ist richtig.
Mich wundert nur, dass ich von der Stadt keine Aufforderung erhalten habe die Zweitwohnsitzsteuer für die ersten sechs Monate in Bochum zu zahlen. Ich bin davon ausgegangen, dass die Meldebehörde weiter leitet, dass ich den Mietvertrag am 01.10.2016 unterschrieben habe. Ursprünglich war geplant, diese nur bis zum Ende der Probezeit zu behalten, um nicht täglich pendeln zu müssen...

6 Monate melderechtlich nicht registriert, erst dann als Hauptwohnung gemeldet

Alfred @, Dienstag, 12.09.2017 (vor 2390 Tagen) @ Sabrina

Nicht zu früh wundern. In Köln kann so eine Forderung über sieben Jahre dauern. Außerdem: Um in Bochum zur Zweitwohnungsteuer herangezogen zu werden, muss man eine Nebenwohnung innehaben.

Was mich wundert, ist das rechtwidrige Verhalten der Bochumer Meldebehörde, das zudem noch der eigenen Stadt schadet.

6 Monate melderechtlich nicht registriert, erst dann als Hauptwohnung gemeldet

Sabrina, Dienstag, 12.09.2017 (vor 2390 Tagen) @ Alfred

Ich habe wahrheitsgemäße Angaben beim Einwohnermeldeamt in Bochum gemacht, mehr kann ich nicht tun... In Düsseldorf war ich ordnungsgemäß gemeldet, habe den Bochumer Mietvertrag bei der Anmeldung hier vorgelegt und geschildert, dass ich bis zum 01.04.2017 jedes Wochenende und des Öfteren auch unter der Woche in Düsseldorf gewesen bin, ich dort die größere und teurere Wohnung habe und meine Vereinsaktivitäten, Familie und sonstigen sozialen Kontakte bis dahin fast ausschließlich in Düsseldorf gewesen sind.

Abschließend noch eine kurze Frage: Ist es sinnvoĺl, wenn ich den Zweitwohnsitzsteuerbogen eigeninitiativ - ohne vorherige Aufforderung durch die Stadt - ausfülle und abschicke?
Ich habe nämlich nicht vor die Steuer zu unterschlagen...

Vielen Dank für Ihre Zeit und Mühe!

6 Monate melderechtlich nicht registriert, erst dann als Hauptwohnung gemeldet

Alfred @, Dienstag, 12.09.2017 (vor 2390 Tagen) @ Sabrina

Die Stadt Düsseldorf erhebt meines Wissens keine Zweitwohnungsteuer.

6 Monate melderechtlich nicht registriert, erst dann als Hauptwohnung gemeldet

Sabrina, Mittwoch, 13.09.2017 (vor 2389 Tagen) @ Alfred

Das ist auch mein Kenntnissstand.

Ich meinte doch auch nicht für Düsseldorf, sondern Bochum retrospektiv vom 01.10.2016-31.03.2017...

6 Monate melderechtlich nicht registriert, erst dann als Hauptwohnung gemeldet

Alfred @, Donnerstag, 14.09.2017 (vor 2388 Tagen) @ Sabrina

Das verstehe ich nicht. Gem. amtlichen Melderegister hast Du die Wohnung in B. zum 01.04. bezogen.