Wohnung in HH und B

Marius, Montag, 01.01.2018 (vor 2299 Tagen)

Guten Abend,

aktuell wohne ich mit meiner Freundin in Hamburg. Für einen interessanten Job habe ich nun eine Arbeit in Berlin angefangen. Dies geht ungefähr 1 Jahr (sofern in der Probezeit nichts passiert) - dann geht es zurück nach Hamburg.

Die Wohnung in Hamburg und die neue in Berlin laufen auf beide Namen und ich werde jeweils nur 1 Wochenende im Monat in Hamburg sein, ansonsten ist meine Partnerin an den anderen 3 Wochenenden in Berlin.

Die Internetseite der Stadt Berlin gibt mir die Info:

"Eine Ausnahme von dieser Meldefrist besteht nur dann, wenn Sie sich besuchsweise vorübergehend bis zu zwei Monate in Berlin aufhalten oder wenn Sie mit einer Wohnung in Deutschland angemeldet sind und Ihr Aufenthalt übersteigt sechs Monate nicht."

Heißt das, erst wenn wir länger als 6 Monate die zweite Wohnung in Berlin nutzen (Mai 2018) ist eine Anmeldung und Zweitwohnsitzsteuer notwendig?

Vielen Dank

Marius

Wohnung in HH und B

Alfred @, Dienstag, 02.01.2018 (vor 2299 Tagen) @ Marius

Melderecht:
Da ich die näheren Lebens- und Wohnverhältnisse nicht kenne, sehe ich folgende Möglichkeiten der melderechtlichen Registrierung:
A Du lässt Dich mit alleiniger Wohnung in Berlin registrieren und hältst Dich nur besuchsweise in Hamburg auf.
B Du lässt Dich mit Hauptwohnung in Berlin und Nebenwohnung in Hamburg registrieren.
C Deine Freundin bleibt mit alleiniger Wohnung in Hamburg registriert und hält sich nur besuchsweise in Berlin auf.
D Deine Freundin lässt sich mit Hauptwohnung in Hamburg und Nebenwohnung in Berlin registrieren.

Zweitwohnungsteuer
Wenn der Aufenthalt in Berlin nicht länger als ein Jahr dauert, fällt bei A, C und D keine ZWSt an.
Bei B fällt für Dich in Hamburg ZWSt an.

Wohnung in HH und B

Marius, Montag, 08.01.2018 (vor 2292 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,
vielen Dank für deine Antwort.

Ich habe noch 2 kurze Fragen an dich oder an jemanden im Forum der es auch weiß:

Also aktuell sind meine Freundin und ich nur in HH angemeldet. Die Wohnungen in beiden Städten laufen auf beide Namen.

Wir wollen auch beide jeweils in der Hauptwohnung und ggf. später Nebenwohnung angemeldet sein.

Im Meldegesetz steht ja folgendes:

"§ 27 Ausnahmen von der Meldepflicht

(2) Wer im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wer nach Ablauf von sechs Monaten nicht aus dieser Wohnung ausgezogen ist, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden."

Frage 1: Plan war, erst nach Ablauf der 6 Monate eine Entscheidung zu treffen wo wir die Hauptwohnung machen (obwohl wir uns mehr in Berlin aufhalten aktuell). Ich lese es doch richtig, dass dies so möglich ist? Wenn Berlin dann die Hauptwohnung wäre nach 6 Monaten - müssten wir eine Steuer in HH zahlen, ist Hamburg der Hauptwohnitz müssten wir in Berlin erst ab 1 Jahr zahlen.


Frage 2: Es steht auch, dass nur wer nicht aus der Wohnung ausgezogen ist nach 6 Monaten sich anmelden muss. Aktuell miete ich ein möbliertes Apartment für 4 Monate - würde es bedeuten dass die 6 Monatsfrist von vorne beginnt sollte ich vor den 6 Monaten die Wohnung wechseln?

Vielen Dank

Wohnung in HH und B

Alfred @, Montag, 08.01.2018 (vor 2292 Tagen) @ Marius

.. Wer nach Ablauf von sechs Monaten nicht aus dieser Wohnung ausgezogen ist, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden."

Ja, rückwirkend zum Tag des Einzugs.

Frage 1: Plan war, erst nach Ablauf der 6 Monate eine Entscheidung zu treffen wo wir die Hauptwohnung machen (obwohl wir uns mehr in Berlin aufhalten aktuell). Ich lese es doch richtig, dass dies so möglich ist? Wenn Berlin dann die Hauptwohnung wäre nach 6 Monaten - müssten wir eine Steuer in HH zahlen, ist Hamburg der Hauptwohnitz müssten wir in Berlin erst ab 1 Jahr zahlen.

Ihr könnt entscheiden, wo Ihr Euch vorwiegend aufhalten wollt – dort ist dann die Hautwohnung. Das dürfte für Dich- berufsbedingt – in Berlin sein.

Frage 2: Es steht auch, dass nur wer nicht aus der Wohnung ausgezogen ist nach 6 Monaten sich anmelden muss. Aktuell miete ich ein möbliertes Apartment für 4 Monate - würde es bedeuten dass die 6 Monatsfrist von vorne beginnt sollte ich vor den 6 Monaten die Wohnung wechseln?

Ja.