ZWST - Befreiung abgelehnt wegen Fristversäumnis

Felix L., Mittwoch, 28.02.2018 (vor 2248 Tagen)

Hallo,

so wie viele andere bin auch ich unter die Zangen der Zweitwohnsitzsteuer (ZWST) gefallen.
Ich hatte meine Zweitwohnung in München von Januar 2016 bis Mai 2017.
Im August 2017 hatte ich von der Stadt München dann den Bescheid zur ZWST erhalten.
Als ich mich danach über Befreiungsmöglichkeiten informierte, stellte ich fest, dass die Frist zur Einreichung des Befreiungsantrags nur bis zum Monatsende im daurauffolgenden Jahr liegt.

Für die Befreiung der ZWST für 2016 hätte ich also bis 31.01.2017 meinen Befreiungsantrag einreichen sollen; Die Stadt hingegen hatte mir den Bescheid erst im August 2017 zugeschickt.

Ich verstehe nicht, was die Stadt damit bezwecken will,
dass sie einerseits Kriterien zur Befreiung festlegt (und damit in Kauf nimmt, von den Leuten, die unter die Befreiung fallen, kein Geld bekommt),
zum anderen dann aber eine Frist zur Einreichung des Befreiungsantrags setzt.

Sollte es der Stadt nicht egal sein, wann sie von mir erfährt, dass ich eigentlich befreit bin? Also ob sie es von mir bereits am 31.01.2017 erfährt, oder erst im August 2017, wenn sie mir den ZWST Bescheid zuschickt?

Hofft die Stadt dadurch, von den Leuten, die eigentlich von der ZWST befreit sind, zumindest von denen doch noch Geld zu bekommen, die die Fristen versäumen?

Ich danke für eine Aufklärung, da ich diese Umstände nicht nachvollziehen kann.

Viele Grüße,
Felix

ZWST - Befreiung abgelehnt wegen Fristversäumnis

Rebell @, Mittwoch, 28.02.2018 (vor 2248 Tagen) @ Felix L.

Ich hatte meine Zweitwohnung in München von Januar 2016 bis Mai 2017.
Im August 2017 hatte ich von der Stadt München dann den Bescheid zur ZWST erhalten.

Folglich kannst Du in der Zeit 1- bis 31.1.2016 gar keinen Antrag stellen, weil der Bescheid ja erst im August 2017 zugestellt worden ist. Aber inzwischen hättest wohl nun im Januar 2018 sowohl für das Jahr 2016 und 2017 einen Antrag stellen müssen - hast das verschlafen, dann kann man Dir auch nicht helfen.

Für die Befreiung der ZWST für 2016 hätte ich also bis 31.01.2017 meinen Befreiungsantrag einreichen sollen; Die Stadt hingegen hatte mir den Bescheid erst im August 2017 zugeschickt.

Diese Bürokratimonster kann man nur in Bayern über den Landtag durchsetzen.
Ähnliche Vorgehensweisen haben sich auch schon in anderen Touris- Gemeinden
versucht -aber bei entsprechender Formulierung ist dies nicht zulässig.
Ein Beispiel: Eine Veranlagung 4 Jahre rückwirkend dazu wollte eine Gemeinde auch eine Geringverdienerregelung nicht akzeptieren. Nach Drohung Klage zu erheben und Fristsetzung war die Sach schnell behoben- !!

Diese Zwst- erhebenden Abzockerkommunen rechnen mit der Dummheit der Betroffenen und ereichen fast immer - Rückzieher und brauchen nichts zurückzahlen!
Die Schüchternheit oder ?????????? können diese Kommunen immer ausnutzen!

ZWST - Befreiung abgelehnt wegen Fristversäumnis

Felix L., Mittwoch, 28.02.2018 (vor 2248 Tagen) @ Rebell

Danke für deine schnelle Antwort!

Folglich kannst Du in der Zeit 1- bis 31.1.2016 gar keinen Antrag stellen, weil der Bescheid ja erst im August 2017 zugestellt worden ist. Aber inzwischen hättest wohl nun im Januar 2018 sowohl für das Jahr 2016 und 2017 einen Antrag stellen müssen

Das ist komisch: Ich habe im November 2017 einen Antrag auf Befreiung gestellt, und zwar sowohl für die ZWST für 2016 und für 2017.

Den Antrag auf Befreiung der ZWST 2017 haben sie genehmigt, weil hier die Frist bis 31.01.2018 gelaufen ist.

Den Antrag auf Befreiung der ZWST 2016 haben sie jedoch abgelehnt, weil dort die Frist für den Befreiungsantrag bereits am 31.01.2017 abgelaufen wäre (laut des Kassenamts).

Kann es sein, dass die sich getäuscht haben?

ZWST - Befreiung abgelehnt wegen Fristversäumnis

Rebell @, Donnerstag, 01.03.2018 (vor 2248 Tagen) @ Felix L.

Kann es sein, dass die sich getäuscht haben?

Das glaube ich nicht - denn diese haben wohl Dich getäuscht.

mir ist ein Fall bekannt, da hat der Sachbearbeiter einem REntner mit einem monatlichen Einkommen von € 980 versucht mit einem Raten-Zahlungsvertrag zur Unterschrift zu zwingen, die Summe war bei € 2400.- weil eben für 4 Jahre rückwirkend im Mai ein Bescheid zugestellt worden ist und eben auch versucht auf Fristversäumnisse diesen über das Ohr zu hauen.

Bei Dir dürfte es wohl ähnlich sein, denn für jede Einnahmeausschöpfung bekommt er bestimmt ein Lob ausgesprochen - selbst dann auch wenn es unseriös ist - denn Geld stinkt nicht !

ZWST - Befreiung abgelehnt wegen Fristversäumnis

Felix L., Donnerstag, 01.03.2018 (vor 2248 Tagen) @ Rebell

Das glaube ich nicht - denn diese haben wohl Dich getäuscht.

Danke für deine Antwort. Das lässt mich auf jeden Fall schon mal hoffen.
Nur stellt sich für mich die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage ich Einspruch gegen den Bescheid über die ZWST für 2016 (für die mein Befreiungsantrag abgelehnt wurde wegen Fristversäumnis) erheben könnte.

Als ich recherchiert habe, bin ich auf den Art. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) gestoßen
(http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKAG-3?AspxAutoDetectCookieSupport=1),
auf Grundlage dessen die Zweitwohnsitzsteuer erhoben wird.
Dort heißt es in Absatz 3 "Entscheidungen nach den Sätzen 2 bis 6 setzen einen Antrag voraus, der bis zum Ende des Kalendermonats, der auf das Steuerjahr folgt, gestellt sein muss."

Wenn ich den Gesetzestext richtig verstehe, hätte ich meinen Befreiungsantrag für das Steuerjahr 2016 spätestens am 31.01.2017 einreichen müssen ?

ZWST - Befreiung abgelehnt wegen Fristversäumnis

Rebell @, Freitag, 02.03.2018 (vor 2246 Tagen) @ Felix L.

Wenn ich den Gesetzestext richtig verstehe, hätte ich meinen Befreiungsantrag für das Steuerjahr 2016 spätestens am 31.01.2017 einreichen müssen ?

Ja korrekt und doch nicht möglich, da Du auch für das Jahr 2016 erst im Juli 2017 einen Bescheid erhalten hattest wäre es ja gar nicht möglich gewesen schon vorher also Jan 2016 einen Antrag stellen - völliger Unsinn!

Eigentlich hättest einen Widerspruch einreichen können innerhalb von 4 Wochen nach dem Dir Dein Antrag für die Befreiung 2016 abgelehnt worden ist.

Nun nach der eigentlich betügerischen Vorgehensweise der Kommune würde ich Dir raten - an den bayerischen Innenminister Dr. Joachim Herrmann den ganzen _Vorgang schildern und diesen um einen Rat fragen, denn für diese unseriöse Zwst. ist in Bayern nicht das Finanzministerium sondern das Innenministerium zuständig.
Es wäre auch wichtig- dass man dort Informationen sammeln kann wie blöd und bürkratisch diese gesetzlichen Geringverdienerregelung sich eigentlich auswirkt den bei den Kommunen kann man nur noch den Kopf schütteln - Gier frisst Hirn- von wegen bürgerfreundlich sind alle diese Abzockerkommunen!

ZWST - Befreiung abgelehnt wegen Fristversäumnis

Parsifal, Donnerstag, 16.08.2018 (vor 2080 Tagen) @ Rebell

Hallo,
vielen Dank für Ihre Beiträge. Mich betrifft aktuell der o.a. Fall: ZWST München!

Der ZWST-Bescheid 2017/18 (und weiterhin gültig) vom 10.08.2018 wurde mir am 14.08.2018 zugestellt. Der mit der angeforderten Auskunft gestellte Antrag auf Befreiung wegwn geringem Einkommen (Rentner) wurde wegen Fristversäumnis 31.01.2018 abgelehnt.

Für 2017 muß ich angeblich bezahlen und für 2018 und ff. soll ich jährlich einen neuen Antrag auf Befreiung stellen!?

Gibt es einen Ausweg?

Mit freundlichen Grüßen