Miete und Rechnungen vorab ?

Fragenüberfragen, Donnerstag, 19.04.2018 (vor 2188 Tagen)

Hallo danke erstmal für die Aufnahme in diesem Forum !

Folgendes Gedankenmodel:

Arbeitsaufnahme am Zweitwohnsitz am 1 August. Wohnung wird aber schon am 1 Mai angemietet da Wohungsmarkt eng ect. Realer Umzug in die Wohnung 15 Juli.

- nehme an die Meldung am Zweitwohnsitz muss innerhalb der 2 Wochenfrist erfolgen - also bis 15 Mai ?

- Kann die Miete vom 1 Mai bis 15 Juli bzw 1 August bereits abgesetzt werden ?

- Können Käufer für die Wohnung ab 1 Mai bereits abgesetzt werden - Rechnungsadresse schon auf Zweitwohnung ?

Ich kann hierzu im.internet keine Infos finden möchte natürlich so viel wie möglich Miete und Einkäufe absetzen...

Miete und Rechnungen vorab ?

Alfred @, Freitag, 20.04.2018 (vor 2188 Tagen) @ Fragenüberfragen

- nehme an die Meldung am Zweitwohnsitz muss innerhalb der 2 Wochenfrist erfolgen - also bis 15 Mai ?

Nein, der Termin beginnt mit dem Einzug in die Wohnung,

Alle übrigen Fragen sind Fragen der Einkommensteuer.

Hinweis:
Bei Ledigen/Alleinstehenden ist der Arbeitsort im allgemeinen auch der Ort der Hauptwohnung.

Miete und Rechnungen vorab ?

René ⌂ @, Samstag, 14.07.2018 (vor 2103 Tagen) @ Fragenüberfragen

Wie Alfred sagt: der Tag des Einzugs entscheidet. In den Verwaltungsvorschriften zum Bundesmeldegesetz erklärt es auch als "Mitbringen von Einrichtungsgegenständen".

Ihr solltet nur diesen Termin dem Vermieter erklären - und darauf bestehen, dass er die Meldebscheinigung auf diesen Tag ausstellt. Viele Vermieter (und auch Mitarbeiter im Amt) kennen das neue Bundesmeldegesetz nicht richtig (wenngleich diese Regelung völlig besscheuert ist)