2 Mietverträge = Steuer???

Steal_Sheep, Samstag, 12.05.2018 (vor 2170 Tagen)

Hallo ich habe folgendes Problem:

als mein Mitbewohner aus unserer Zweier-WG, bei der wir gemeinsam Hauptmieter sind, ausziehen wollte, sagte die Hausverwaltung folgendes: Wenn er aus dem Vertrag austritt, wird der gesamte Vertrag gekündigt und sie gestatten mir nicht, alleine oder mit einem neuen Mitbewohner den Vertrag zu übernehmen.

Deshalb ist mein Ex-Mitbewohner netterweise in dem Vertrag geblieben, obwohl er ausgezogen ist. Mittlerweile hat er eine neue Wohnung und möchte sich dort anmelden. Somit wäre er in zwei Mietverträgen in Berlin Hauptmieter.

Er hat jetzt Angst, dass das Finanzamt ihm eine Strafe aufbrummt, weil er die Wohnung nicht als Zweitwohnsitz angemeldet hat bzw. dass er in Zukunft eine Steuer dafür zahlen muss.

Er ist nie bei mir in der Wohnung und eben nur pro forma im Mietvertrag mit drin, damit ich meine Wohnung nicht verliere.

Weiß jemand die genaue rechtliche Lage?

2 Mietverträge = Steuer???

Alfred @, Samstag, 12.05.2018 (vor 2170 Tagen) @ Steal_Sheep

Wenn der Mitbewohner aus der WG ausgezogen und in der neuen Wohnung mit alleiniger Wohnung melderechtlich registriert ist, ist das gem. Meldegesetz richtig. Der Mietvertrag für die alte Wohnung ist zwar idiotisch aber bedeutungslos.
Um in B. zur Zweitwohnungsteuer herangezogen zu werden, müsste er die alte Wohnung weiterhin bewohnen und für diese mit Nebenwohnung registriert bzw. meldepflichtig sein. Das ist nicht der Fall.
Das Verhalten der Hausverwaltung ist nicht nachvollziehbar.

2 Mietverträge = Steuer???

René ⌂ @, Samstag, 14.07.2018 (vor 2107 Tagen) @ Steal_Sheep

Aus eigener Erfahrung, gerade auch in Berlin: Es gibt höchstrichterliche Urteile, nach denen Vermieter davon ausgehen müssen, dass in WGs immer mal wieder jemand ein- und auszieht. Wenn ihr also die Wohnung als Wohngemeinschaft gemietet habt (und nicht als Paar, was sich auseinandergelebt hat), müsst ihr nur von eurem Vermieter die Änderung verlangen - im Zweifel vor Gericht. Wenn er sich dummstellt, kann das zwei Instanzen und ca. 1,5 Jahre dauern. Jenseits davon: Er wohnt da nicht mehr, ist ausgezogen - und hat das sicherlich den Meldebehörden kund getan. Wohnungen meldet man durch Ein- und Auszüge, nicht durch An- und Abmietungen.