ZWS Sylt

GJ, Mittwoch, 16.05.2018 (vor 2165 Tagen)

Hallo!

Ich bin jetzt anscheinend auch von der ZWS betroffen und habe zu meinem Fall eine Frage:

Ich arbeite ab 01.06.2018 auf der Insel Sylt und habe dort eine 1-Zimmer Wohnung angemietet. Mein Hauptwohnsitz ist Hamburg, ich habe hier mit meiner Lebensgefährtin eine gemeinsame Wohnung. Ich bin nur wegen dem Job auf Sylt und fahre - so oft wie es geht - nach Hamburg, weil ich hier meinen Lebensmittelpunkt sehe. Wenn ich jetzt die Wohnung auf Sylt als Zweitwohnsitz anmelde, muss ich dann ZWS zahlen? Oder sind Sylter Arbeitnehmer von dieser Steuer befreit?

Im Voraus herzlichen Dank für eure Antworten.

VG
GJ

ZWS Sylt

Alfred @, Mittwoch, 16.05.2018 (vor 2165 Tagen) @ GJ

Die Frage der ZWSt in Sylt (und Hamburg) richtet sich letztlich nach dem Melderecht.
Wer an einem Ort wohnt und arbeitet, hat dort melderechtlich üblicherweise seine Hauptwohnung (vorwiegender Aufenthalt). Das wäre in diesem Fall Sylt. Damit fällt dort keine ZWSt an. Da in HH dann die Nebenwohnung ist, fällt dort die ZWSt an.

ZWS Sylt

GJ, Donnerstag, 24.05.2018 (vor 2157 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred!

Vielen Dank für Deine Antwort.

Für mich ist mein Hauptwohnsitz HH wegen Beziehung, große Wohnung, Freunde, Hund, Hobbys. Ich werde daher so oft wie es geht nach HH fahren. Ich hätte daher gern meinen ZWS auf Sylt angemeldet. Was ja rein theoretisch möglich sein müsste?!? Wegen der Steuer habe ich mich gefragt, ob Sylt hier eine Ausnahme macht bei Arbeitnehmer, die extra auf die Insel kommen um zu arbeiten - oder ob die genauso besteuert werden wie alle anderen. Hat jemand diesbezüglich eine Info für mich?

VG
GJ

ZWSt Sylt

Alfred @, Donnerstag, 24.05.2018 (vor 2157 Tagen) @ GJ

Für mich ist mein Hauptwohnsitz HH ...

Der Wohnsitz spielt aber im Melderecht – anders als im Einkommensteuerrecht - keine Rolle. Maßgeblich ist bei Ledigen/Alleinstehenden allein der rein quantitativ zeitlich betrachtete vorwiegende Aufenthalt an einem Ort. Und das dürfte aus rein beruflichen Gründen Sylt sein – selbst bei häufigen Fahrten nach HH. Ob die Meldebehörde in Sylt nachhakt und melderechtskonform vorgeht, kann ich nicht beurteilen

Sylt macht bei ledigen/alleinstehenden Arbeitnehmern schon aus rechtlichen Gründen keine Ausnahmen.

ZWSt Sylt

René ⌂ @, Samstag, 14.07.2018 (vor 2106 Tagen) @ Alfred

So wie es hier geschildert ist, klingt es nach §22 Abs. 3 Meldegesetz:

<blockquote>(3) In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.</blockquote>

Womit es dann in Sylt die Nebenwohnung wäre - und ZWS zu zahlen wäre. Es sei denn: Verheiratet (wegen Pendler-Urteil).